Bürgerbegehren zur Brandenburgischen Straße unzulässig

Der Bürgermeister der Gemeinde Schöneiche Herr Jüttner informierte die Abgeordneten der Gemeinde Schöneiche bei Berlin darüber, dass das zum  Bürgerbegehren zur Brandenburgischen Straße als unzulässig ist
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>In dem den Gemeindevertretern zugestellten Papier wird dieses wie folgt erklärt:1.  470 Unterschriften sind ungültig und demnach ist das Quorum von aktuell 1023 Unterschriften nicht erreicht worden sei.

2. Stellt er fest , dass sich das BBG gegen einen Beschluss der Straßenbaukonzeption aus dem Jahr 2007 richtet und demnach die achtwöchige Frist zur Sammlung der Unterschriften nicht eingehalten worden sei.

Das Bürgerbündnis Brandenburgische Straße  kann sich nicht erklären wie es möglich ist, dass 470 Unterschriften als ungültig erklärt werden und hat um Einsichnahme gebeten.
Dass das Bürgerbegehren fand zeitlich unmittelbar nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.2.11 statt und wurde durch dem nicht erfolgten Beschluss der BV 272/2011 angestoßen.
Zudem steht in dem Bürgerbegehren überhaupt nichts davon, dass es hier um irgendwelche Prioritätenänderungen in irgend einer Konzeption ginge, sondern ganz eindeutig um den Beginn dieses Straßensanierungsvorhabens mit dem “Auf-den-Weg-Bringen” einer neuen zeitgemäßen Planung für dieses Vorhaben.
Demnach ist das Heranziehen irgend eines Beschlusses aus der Vergangenheit über den herbeiinterpretierten Zusammenhang zu der Prioritätensetzung in der Straßenbaukonzeption des Gemeinde willkürlich.

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