Bundesaufsichtsamt missachtet Empfehlungen der Fluglärmkommission zu den Flugrouten über den Müggelsee

von Heinrich Jüttner (Bürgermeister Schöneiche bei Berlin)

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 25.01.2012 die zukünftigen Flugrouten für den neuen Flughafen BBI / BER in Schönefeld veröffentlicht. Die Flugroute über den Müggelsee wird kommen. Damit wird auch Schöneiche bei Berlin entgegen der bis Ende 2009 geltenden Zusagen der Landesregierung von einer Flugroute und von Fluglärm bei Starts in Richtung Osten von der Nordbahn in Schönefeld betroffen sein. Etwa 1/3 des Jahres erfolgen Starts in Richtung Osten. Dann kann auch Schöneiche bei Berlin betroffen sein. Wie stark Schöneiche bei Berlin betroffen sein wird, das steht erst ab 03.06.2012 fest, da die Flugzeuge bei einer Flughöhe von 5.000 ft. (1.500 m) abdre-hen und die Flugroute verlassen dürfen. Nur 20% der Flüge verlaufen ab einer Flughöhe von 5.000 ft. (1.500 m) tatsächlich entlang der Flugrouten. 80% bewegen sich unabhängig von festen Flugrouten. Damit missachtet das Bundesaufsichtsamt nicht nur die fachlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, sonder auch die Empfehlung der Fluglärmkommission. Die Fluglärmkommission hat mit sehr deutlicher Mehrheit empfohlen, nicht über den Müggelsee zu fliegen. Das Umweltbundesamt hat ebenfalls empfohlen, nicht über den Müggelsee zu fliegen. Das Umweltbundesamt hat auch die Auffassung der Waldgartenkulturgemeinde Schöneiche bei Berlin be-stätigt .Planungsgrundlage 1996 / 2004 waren Geradeausflüge bei Starts und Landungen. Eine Flugroute über den Müggelsee oder über Schöneiche bei Berlin war bis September 2010 nicht vorgesehen. Dieser Ver-trauensschutz wurde auch durch die DFS – Deutsche Flugsicherung bei den Flugroutenplanungen und nun auch durch das BAF missachtet. Die Flugroutenplanungen von DFS und BAF sind unzulässig. Gemeinsames Mindestziel der Fluglärmschutzkommission sollte weiterhin sein: • Kein Drehkreuz in Schönefeld • Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr • Flugrouten nur über unbewohnten Gebieten • Einhalten der Flugrouten bis 8.000 ft, d.h. bis 2.600 m Flughöhe • Landeanflüge mindestens 18 km Geradeausflug • Begrenzung der Flüge auf 300.000 Flüge im Jahr

Heinrich Jüttner Bürgermeister Schöneiche bei Berlin, 25.01.2012

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