Sind Laubsäcke überobligatorische Kosten?

Die Waldgartenkultursportgemeinde Schöneiche bei Berlin verfügt über einen sehr großen Baumbestand. Auf vielen öffentlichen Straßen verschönern die Bäume das Ortsbild unserer Gemeinde. Doch jedes Jahr im Herbst, wenn das Laub von dem Bäumen fällt, gibt es Diskussionen. Warum müssen die Anwohner für die Laubsäcke der Gemeinde Geld bezahlen?

Gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Gehweg und zum Teil die Straße bis zur Mitte zu reinigen und vom Laub zu befreien. Da viele Eigentümer das Laub von den öffentlichen Straßenbäumen mit entsorgen und  of tkeine Möglichkeit der Kompostierung auf dem Grundstück besteht, stellt die Gemeinde für deren Entsorgung Laubsäcke zur Verfügung. Diese kosten allerdings Geld. Insgesamt wendet unserer Gemeinde jährlich 30.000 € für die Entsorgung des Straßenlaubs auf. 12.000 € kommen aus dem Erlös des Verkaufs der Laubsäcke wieder herein.

Darf unsere Gemeinde die Laubentsorgung auf den Anwohner übertragen? Darf die Gemeinde für die Laubsäcke Geld nehmen? Ist es verhältnismäßig, wenn unsere Gemeinde Ihre Aufgaben auf die Anwohner überträgt und dann dafür noch Geld kassiert? Diese Fragen lassen sich nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten. Sie sind differenziert zu betrachten. Unsere Gemeinde hat bei der Straßenreinigungssatzung jede Straße geprüft und diese in Kategorien eingeteilt.Wurde dabei aber geprüft, ob eine Grenze der Abwälzung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger für Herbstlaub eintreten kann? Diese kann nach Gerichtsurteilen unzumutbar sein, weil die Menge des anfallenden Laubes nicht mit einfachen Hilfsmitteln mehr gereinigt werden kann, sondern unter anderem hierfür Gerätschaften erforderlich sind, und die Entsorgung über obligatorische Kosten verursacht, z.B. wenn sie nicht mehr auf dem eigenen Grundstück kompostierbar ist und durch Fachfirmen gegen Entgelt entsorgt werden müssen.Schöneiche bei Berlin tritt in diesem Fall durch den Verkauf der Laubsäcke und der Entsorgung dieser als Fachfirma auf. Doch wie hoch sind überobligatorische Kosten?

Hier sollte die Gemeindevertretung beraten und entscheiden. Mein Standpunkt ist, unser Gemeinde sollte kein Geld für die Laubsäcke verlangen soweit sie nur für die Entsorgung des Starßenlaubs eingesetzt werden.Die Ausgabe der Laubsäcke sollte auf der Grundlage des kommunalen Baumkatasters Schöneiche bei Berlin, durch welches eine ungefähre Abschätzung zum anfallenden Laub und zur Anzahl kostenfreier Laubsäcke möglich ist, erfolgen. Diesen Standpunkt werde ich innerhalb der Ortsgruppe der FDP und als Sachkundiger Einwohner der Gemeinde Schöneiche bei Berlin diskutieren. Dabei bin ich auch an Ihr Meinung interessiert.

Peter A. Pohle
(Mitglied der FDP)

Peter A. Pohle
Peter A. Pohle ist Gemeindevertreter (FDP) und Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschuss der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin.
Veröffentlicht in RSO

Ein Gedanke zu „Sind Laubsäcke überobligatorische Kosten?

  1. Daniel Forster

    Wie wäre es mal mit einem Kompromiss?
    Wir haben zum Beispiel nur eine Linde vor dem Grundstück
    und es würden 3 Laubsäcke reichen. Wer aber nun mehrere Bäume oder ein z.B. große Eiche vor der Tür hat dem reicht
    das nicht.
    Also z.B. die ersten 5 Laubsäcke bezahlen und den evtl.
    Rest kostenlos, um nicht diejenigen Grundsückseigentümer
    mit vielen Gemeinde-eigenen Bäumen unnötig zu belasten.
    Damit wäre vieleicht allen geholfen und die ewigen Diskussionen beendet.
    Ein Kompromiss eben!

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