Pauschaler Essensgeldbeitrag – Einfach und Ungerecht?

Fredersdorf-Vogelsdorf ändert die Gebühren in der Kindertagesbetreuung

In der Gemeinde durchläuft gerade ein Entwurf der Änderungssatzung für den Bereich der Kita-Gebühren (Essengeld, Frühstück- und Vesperumlage, bzw. Kostenberechnung des Elternbeitrages) ihre Gremien.

Hintergrund: Mit einem gerichtlichen Urteil, aus dem Bereich OPR (Ostpregnitz-Ruppin), wurde klargestellt, dass die Brandenburger Träger von Kindertageseinrichtungen, das sogenannte Essensgeld in Eigenregie umlegen müssen (ebenso die Zwischenmahlzeiten (Frühstück + Vesper)).

Auch die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf hat von dem „praktischen“ Verfahren gebraucht gemacht; Das Essensgeld aber selbst, durch die Eltern an den Essenslieferanten entrichten zu lassen (IstZustand). Davon muss die Verwaltung jetzt Abstand nehmen.

Mittagessen:
Soweit dem Entwurf dies herauszulesen ist, bedeutet das einen Pauschalbeitrag von ca. 30 Euro pro Kind/Mittagessen/im Monat. Damit entfällt zum Beispiel die Möglichkeit der Abbestellung des Essens direkt beim Caterer. In der Berechnung des Kostensatzes sei auf Urlaub und Krankheit des Kindes Rücksicht genommen. Wobei von einer Fehlzeit von 36 Tagen im Jahr ausgegangen wird. Die Bemessung ist hierbei unklar und dürfte eher dem unteren Durchschnitt entsprechen (Selbsteinschätzung). Im Vergleich zu Berlin, mit 23 Euro, ist da schon ein kleiner Unterschied zu erkennen.

Frühstück und Vesper:
Das „Vespergeld“ wird durch die Betriebskosten, d.h. direkt über den Elternbeitrag mit finanziert. Eine gesonderte / direkte Umlage innerhalb der Einrichtung müsste deshalb entfallen (auch für Taschentücher?).

Elterngeld:
Weiterhin soll auch das Elterngeld in die Berechnung der Gebührenkostenbeteiligung einfließen. Dies war bis dato nicht der Fall.

Elternbeiträge:
Wie sich durch diese neue „Erhebung“ die Elternbeiträge verhalten, muss deshalb genau beobachtet werden. Ein entlastender Schritt sollte folgen.

Küllmer / Fredersdorf-Vogelsdorf

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Redaktion Schöneiche Online