Hinweis zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen

Die Gemeindeverwaltung wird immer wieder informiert, dass Gehwege in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin mit Pferden beritten werden. Da die Gehwege in diesem Zusammenhang oft Oberflächenschäden erleiden, appelliert die Gemeinde Schöneiche bei Berlin an die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im gesamten Gemeindegebiet – auch durch Reiter.

Gemäß der StVO unterliegen auch Reiter mit ihren Pferden den für den Fahrverkehr (!) einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Somit ist eine Nutzung des Gehweges mit einem Pferd ausgeschlossen und stellt einen Verstoß gegen die StVO dar.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin bittet um gegenseitige Rücksichtnahme und um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, so dass auch künftig das friedliche Miteinander in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin gewahrt ist und Schäden an Gehwegen vermieden werden können.

Ordnungsamt
Schöneiche bei Berlin

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RSO
Redaktion Schöneiche Online