Aus dem Desaster lernen! Klare Regeln für Anliegerbeteiligung beim Straßenbau

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Bilder wie dieses lösen in Schöneiche regelmäßig geteilte Reaktionen aus. Die einen sehnen sich nach der schnellstmöglichen Herstellung oder Sanierung ihrer Straße, andere lehnen diese strikt ab. Insbesondere, wenn es um die Erhebung von Anliegerbeiträgen zum Straßenbau geht, scheiden sich die Geister. Um Konflikten vorzubeugen, braucht es ein transparentes Beteiligungsverfahren.

Im Februar 2016 beschloss eine Mehrheit der Gemeindevertretung, den Ausbau unbefestigter Straßen (sogenannte Sandstraßen) zu forcieren. Bis 2025 sollen demnach 90 Prozent dieser Straßen hergestellt sein. In den letzten Monaten befragte die Gemeindeverwaltung dazu knapp 400 Anlieger*innen. Die Ergebnisse sehen je nach Straße sehr unterschiedlich aus. Im Mai will Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) eine Straßenausbaukonzeption vorlegen.

Herstellung und Erschließung

Grundsätzlich ist bei Straßenbaumaßnahmen zwischen Herstellung und Erschließung zu unterscheiden. Bei der Herstellung handelt es sich um die Instandsetzung bereits mit einem Pflaster-, Beton- oder Asphaltbelag versehener Fahrbahnen. Mit Erschließung ist die erstmalige Befestigung der sogenannten Sandstraßen gemeint. Wichtig wird dieser Unterschied nicht zuletzt bei der Berechnung der Beiträge, die Anlieger*innen für Maßnahmen an ihrer Straße zahlen müssen. Denn die Gemeinde ist gesetzlich zur Erhebung solcher Beiträge verpflichtet.

Anliegerbeiträge

Bei der Erschließung werden 90 Prozent der Gesamtkosten auf die Anlieger*innen umgelegt, 10 Prozent trägt die Gemeindekasse und damit die Allgemeinheit. Bei der Herstellung ist es komplizierter. Je nach Bedeutung der Straße und durchgeführter Maßnahme liegt der Anliegeranteil zwischen 20 und 75 Prozent. Bei reinen Anliegerstraßen werden 70 Prozent der Kosten auf die Grundstückeigentümer*innen verteilt, bei Hauptverkehrsstraßen 20 bis 50 Prozent. Die Höhe der Beiträge wird von der Gemeindevertretung per Satzung festgelegt. Die Straßenbaubeitragssatzung und die Erschließungsbeitragssatzung sind auf den Webseiten der Gemeinde einsehbar.

Verantwortlichkeiten und Beteiligung

Egal ob es sich um eine Herstellungs- oder Erschließungsmaßnahme handelt, meist sind die Anlieger*innen sehr unterschiedlicher Meinung darüber, ob und wie ihre Straße gebaut werden soll. Zu entscheiden hat dies letztlich die Gemeindevertretung. Vorbereitet wird diese Entscheidung von der Gemeindeverwaltung. Sie ist für die Beteiligung der Anlieger*innen und die Abstimmung mit dem Planungsbüro verantwortlich.

Genau an dieser Stelle hat es in der Vergangenheit immer wieder gehakt. Sei es bei der Diskussion um die Sanierung der Brandenburgischen Straße oder das Kommunikationsdesaster um die Roloffstraße. Das Vorgehen der Verwaltung war oft schlecht nachvollziehbar und wenig transparent. Sowohl für die betroffenen Anlieger*innen, als auch für die Mitglieder der Gemeindevertretung. Bisher wurden aus diesen Fehlern keine Lehren gezogen.

Klare Regeln für Kommunikation und Anliegerbeteiligung

Das ist aber dringend nötig, bevor neue Straßenbauprojekte in Angriff genommen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, erneut heftige Konflikte und Blockaden zu verursachen. DIE LINKE hat deshalb einen Antrag in die Gemeindevertretung eingebracht, dessen Ziel die Formulierung klarer Regeln für die Beteiligung der Anlieger*innen beim Straßenbau ist. Es muss klar und transparent sein, wann welche Planungsschritte vorgenommen werden, an welchen Punkten die Betroffenen informiert und gehört werden. Es braucht eine funktionierende Kommunikation zwischen Verwaltung, Anlieger*innen und Gemeindevertretung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Am 17. Mai wird die Gemeindevertretung diesen Antrag beraten und abstimmen. Wird er beschlossen, sollte eine Beteiligungsstrategie zügig erarbeitet und bei allen zukünftigen Straßenbaumaßnahmen angewendet werden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.linke-schoeneiche.de.

Bildquelle: H.D.Volz/pixelio.de

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Die Linke
Die Linke hat in Schöneiche rund 60 Mitglieder und parteilose Unterstützerinnen und Unterstützer. In der Gemeindevertretung sind wir derzeit mit 17,5 Prozent der Stimmen bzw. einer Fraktion aus 4 Mitgliedern vertreten.