WARNUNG: Staupe-Virus in Schöneiche

Das Staupe-Virus geht in Schöneiche um und ist eine große Gefahr für (Haus)Tiere. Es wird vor allem über Exkremente übertragen. Vor allem Hundebesitzer sollten besonders aufpassen.

Die Gemeinde hat bereits Maßnahmen ergriffen und ein Merkblatt und eine Anordnung zur Leinenpflicht veröffentlicht:

Alle Hunde dürfen im Geltungsbereich (Gebiet der Gemeinde) dieser Allgemeinverfügung, nur an der Hundeleine mitgeführt werden. […]. Der ausgeschiedene Hundekot ist mittels Plastiktüte aufzunehmen und in den im Ort befindlichen Abfallbehältern und im Hausmüll zu entsorgen. Die Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung in der öffentlichen Presse folgenden Tag (spätestens jedoch am 21.07.2017) als bekannt gegeben. Diese Allgemeinverfügung bleibt solange in Kraft, bis das erhöhte Tierseuchenrisiko nicht mehr besteht. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Der Antrag ist auch vor Erhebung der Klage zulässig.
Quelle: http://www.schoeneiche-bei-berlin.de/files/uploads/Presse/Merkblatt%20Staupe%20Allgemeinverf%C3%BCgung%20Staupe%20Virus.pdf

Mehr dazu auf moz.de: http://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1590812/

Merkblatt zum Staupe-Virus
Allgemeines:
Bei der Staupe handelt es sich um eine dem Masernvirus des Menschen verwandte, durch Speichel, Nasen-, Augensekret, Kot und Urin übertragbare Infektionskrankheit, welche vor allem bei Hunden, Füchsen, Mardern, Waschbären, Wölfen und Frettchen feststellbar ist und besonders bei Jungtieren tödlich enden kann. Meldepflichtig ist diese Krankheit nicht. Hauskatzen lassen sich zwar mit dem Virus infizieren, zeigen aber keine Symptome. Für den Menschen ist das Virus völlig ungefährlich.

Übertragung und Symptome von Staupe:
Zu beachten ist, dass die Inkubationszeit drei bis sieben Tage beträgt. Außerhalb des lebenden Organismus bleibt das Staupe-Virus nur wenige Tage infektiös.
Empfängliche Tiere können sich direkt über Ausscheidungen durch gegenseitiges Belecken und Tröpfcheninfektion anstecken oder nehmen den Krankheitserreger mit verunreinigtem Futter, Wasser oder aus der Umgebung auf.

Eine Infektion mit dem Staupe-Virus erfolgt meist durch den Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren und über deren Exkremente. Durch die Infektion mit dem Staupe-Virus kommt es unter anderem zu Blutgerinnungsstörungen, die für den Hund tödlich enden können.

Eine Infektion mit dem Staupe-Virus ist durch folgende Anzeichen der verschiedenen Formen zu erkennen:
– Magen-Darm-Form: Erbrechen, Durchfall, Abmagerung, Austrocknung beim Junghund bleibende Zahnschmelzdefekte
– Atemwegsform: wässriger, später eitriger Nasenfluss, Lungenentzündung
– Augenentzündung: sowohl der Lidbindehaut, als auch der Hornhaut mit Hornhautgeschwüren – dies kann zu Blindheit führen
– Hautform: Pustelbildung, Hautrötung – vor allem an den Schenkelinnenflächen und am Unterbauch, stumpfes Fell
– Nervöse Form: oft mit zeitlicher Verzögerung, vielfältige Ausfälle von Muskelzuckungen bis hin zu Lähmungen
– Hartballenform: Nasenspiegel und Pfotenballen verhornen übermäßig

Schutzmaßnahmen:
Auf Grund der hohen Ansteckungsgefahr ist es zu empfehlen, die Hunde und anderen benannten Tiere gegen das Staupe-Virus Impfen zu lassen, um das Tier so vor der meist tödlichen Krankheit zu schützen. Die Hundehalter/-innen sind dazu angehalten, den Impfstatus ihrer Vierbeiner überprüfen und sie im erforderlichen Fall nachimpfen lassen. Nur ein bestehender Impfschutz verhindert eine Infektion des Hundes mit dem Staupe-Virus. Eine regelmäßige Impfung gegen Staupe ist zu raten. Die ständige Impfkommission empfiehlt bei Welpen eine Impfung mit 8, 12 und 16 Wochen und nach 15 Monaten und bei erwachsenen Hunden spätestens alle drei Jahre, bei hohem Infektionsrisiko auch häufiger.

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Redaktion Schöneiche Online