Ehemalige Bürgelschule als Spekulationsobjekt

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Vor ca. zwei Jahren hat unsere Gemeinde die Bürgelschule an einen „Investor“ verkauft, soweit ich mich erinnere, lag der Preis damals bei 400.000€ Dann wurde die Schule vorübergend als Flüchtlingsunterkunft genutzt, und nun nach einem Jahr Leerstand versucht der Käufer diese Immoblie zum mehr als doppelten Preis, der an die Gemeinde gezahlt wurde, weiter zu verkaufen. Sollte sich keiner finden, der dafür nun eine Million hinblättert, wird sie wohl weiter verfallen. Dann kann man in Kürze dort bauen, was man jetzt noch nicht genehmigt bekommt. Immobilienspekulation in Reinkultur. Und die Gemeinde kann diesem Treiben offenbar nur zuschauen, am eventuellen Spekulationsgewinn wird sie nicht partizipieren. Fragt sich, ob uns ein Verkauf an das Wohnprojekt nicht doch billiger gekommen wäre…

Anna Kruse
Anna Kruse ist Vorsitzende von B'90/Die Grünen Schöneiche.

5 Gedanken zu „Ehemalige Bürgelschule als Spekulationsobjekt

  1. Ute Hannemann

    In der moz gibt es einen Artikel zum Thema – vielleicht könnte die Redaktion den hier noch anfügen?

  2. peter.kuellmer

    Heutzutage muss jede Entbehrlichkeitsfeststellung für ihre Gemeindegrundstücke, mit einer „Nachhaltigkeitsprüfung“ einhergehen. Zumindest ist das der Anspruch. Ein rechtlicher Rahmen gibt es hierzu, meines Wissens nicht. „Flächenmanagement zielt auf eine Neuausrichtung kommunaler und regionaler Flächenpolitik in Richtung Nachhaltigkeit ab. Es setzt primär an der Problematik stetig steigender Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke an und entwickelt Ansätze, eine nachhaltige Bereitstellung der für bauliche Zwecke benötigten Fläche zu erreichen. Dazu zählen Maßnahmen einer integrierten Flächenkreislaufwirtschaft, die die Neuflächeninanspruchnahme reduzieren, ökologische Funktionen unbebauter Fläche sichern und den Fokus auf Innenentwicklung, d.h. die Nutzung des vorhandenen Siedlungsbestands, richten.“ Damit wären auch zukünftige –
    „ungünstige“ Ereignisse – wie dem Druck auf die Infrastruktur in der Darseinsversorgung (Bsp. kommunale Ärztehaus oder Schulbetrieb) – Rechnung getragen. In unserer Gemeinde wurde uns vor Jahrzehnten (in einer anderen Zeit, in dem für eine Gemeinde schon 500 TDM schon viel Geld gewesen war) eine große Fläche fast geschenkt. Die uns jetzt über die Diskussion von sieben Zügen in der Grundschule ab 2018 und der daraus entstehenden Schulerweiterung noch etwas rettet. Und wir reden schon jetzt über zweistellige Millionen Beträge (für die Gemeinde, obwohl wir es sich um eine Oberschule handelt), ohne zu wissen ob das am Ende reicht. Auch die Fläche ist aber langfristig zu Klein, deswegen wird zum Beispiel ein altes Schulgebäude und ein altes Wohngebäude an der Schule der Verdichtung zum Opfer fallen. Wünscht sich nicht auch Schöneiche eine weiterführende Schule? 400 T€ werden da wohl nicht reichen.

  3. Ute Hannemann

    Vielen Dank an Birgit Finke für ihren Kommentar! Besser kann man das Dilemma m.E. nicht zusammenfassen. Es ist an der Zeit, weitere als nur den finanziellen Aspekt als Wert anzuerkennen und bei Entscheidungen zu berücksichtigen.

  4. Birgit Finke

    Solange solche Entscheidungen nur unter monetären Gesichtspunkten getroffen werden, lassen sich derartige Situationen wohl schwer verhindern. Die Gemeinde hatte die Wahl – meistbietend an einen „Investor“ zu verkaufen, der sich nun als Spekulant entpuppt, oder trotz eines unwesentlich geringeren Geldertrages einen anderen Gewinn zu sichern – den Erhalt der Bürgelschule als historisches Gebäude im Ort, mit dem sich viele Bewohner inhaltlich indentifizieren können.
    Inzwischen wäre das Gebäude vermutlich achtsam saniert und längst bewohnt von Menschen, die sich im Ort engagieren wollen, der Garten wäre so schön angelegt wie der im alten Rathaus und vermutlich sogar ein Kiezcafe für Fichtenau entstanden.
    Man kann die Frage stellen, was ist wirklich mehr wert?
    Wo entsteht ein wirklicher Mehrwert für unsere Gemeinde?
    Aber das Kind ist in den Brunnen gefallen und es ist müßig, darüber zu lamentieren. Allerdings kann man aus Fehlern lernen. Bleibt also voller Spannung abzuwarten, ob bei der Entscheidung zum Interessenbekundungsverfahren zur Bebauung des ehemaligen Schlossplatzgeländes nicht mehr NUR das Geld zählt…

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