Mit der Erststimme, auch Wahlkreisstimme genannt, wählen Sie in Ihrem Wahlkreis einen Direktkandidaten. Sobald dieser eine relative Mehrheit der Stimmen erreicht hat, zieht er mit einem sogenannten Direktmandat in das Parlament ein. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung der Parteien im Deutschen Bundestag verantwortlich. Die Zweitstimme ist noch wichtiger: Diese entscheidet darüber, welche Partei die Mehrheit im Bundestag erhält. Sie wählen mit der Zweitstimme also Ihre Wunschpartei. Diese ist grundsätzlich für die Landeslisten der Parteien bundesweit ausschlaggebend.