Ist Schöneiche arm?

Wie einem nicht unterschriebenen Artikel auf unser-oderspree.de zu entnehmen war hat Schöneiche bei Berlin zum 1. Januar 2010 den doppischen Haushalt eingeführt. Dazu gehört auch eine Bilanz. (siehe unten Anmerkung der Redaktion) Die Eröffnungsbilanz ist nach diesen Artikel noch nicht abgeschlossen, da umfangreiche Inventuren und Bewertungen erforderlich waren. Dies betraf laut Autor alle bebauten und unbebauten Grundstücke der Gemeinde, die öffentlichen Straßen, Regenentwässerung, Park- und Grünanlagen, Bäume, Kulturdenkmale sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hier stellt sich die Frage waren diese Daten der Gemeindeverwaltung mit immerhin 53 Verwaltungsmitarbeiter in der Kernverwaltung nicht bekann? Eine Frage die uns der Autor nicht beantwortete. Dafür stelle er selber die Frage: Ist Schöneiche bei Berlin nun arm oder reich? Das Vermögen der Gemeinde beläuft sich nach Aussage des Autor auf rund 75 Mio. €. Darin enthalten sind die sozialen Hochbauten (Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Gemeindehaus, Jugendclub, Freizeithaus Nest, Feuerwehr, Kommunalwohnungen usw.) mit einem Vermögenswert von rund 30 Mio. €. Es gibt unbebaute gemeindliche Grundstücke mit einem Wert von rund 3,6 Mio. €. Das Infrastrukturvermögen (Straßen, Regenentwässerung usw.) hat einen Wert von rund 32 Mio. €. Die zentrale Schmutzwasserkanalisation und damit unser Anteil am WSE – Wasserverband Strausberg-Erkner hat einen Wert von rund 9 Mio. €.

Nach Kenntnis der Redaktion Schöneiche – Online gehört die Schmutzwasserkanalisation zum Eigentum der WSE und deren Verrechnung mit dem Anteil der Gemeinde an der WSE ist wacklig und gehört auf keinen Fall in der Vermögensberechnung der Gemeinde. Gasleitung und Wasserleitung werdenb ja auch nicht erwähnt.

Diesem Vermögen stehen langfristige Kreditverbindlichkeiten in Höhe von rund 11,9 Mio. € gegenüber. Diese Kredite wurden nur für Investitionen und nicht für laufende Ausgaben eingesetzt. 5,1 Mio. € Kredite (42%) bestehen für Kommunalwohnungen und sind rentierlich. Zinsen und Tilgung werden aus den Mieten zurückgezahlt. Die 300 Kommunalwohnungen sind für eine soziale Wohnungsversorgung wichtig.

1,6 Mio. € Kredite (13%) sind für die Erschließungsmaßnahmen im 1. Bauabschnitt des Gewerbegebietes an der Neuenhagener Chaussee. Zinsen und Tilgung für diesen Kredit werden auch aus den Gewerbesteuern der dort tätigen Unternehmen refinanziert. Das Gewerbegebiet ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde wichtig. 5,2 Mio. € Kredite (45%) sind für soziale Hochbauten (Grundschulen, Kindertagesstätten, Sporthallen usw.) und Straßenbaumaßnahmen eingesetzt worden. Zinsen und Tilgung müssen aus den laufenden Einnahmen der Gemeinde zurückgezahlt werden. Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen und Straßen sind für die Lebensqualität in der Gemeinde sehr wichtig. Unsere Gemeinde ist also eine vermögende Gemeinde. Aber unsere Gemeinde ist dennoch keine wirklich reiche Gemeinde, da die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, um alle erforderlichen und wünschenswerten Ausgaben abzusichern. Wir müssen unsere gute Haushaltspolitik zum Wohl der Gemeinde fortsetzen.

Ja – das kann die Redaktion von Schöneiche Online nur unterstützen. Aber hat die Gemeinde eine gute Haushaltspolitik? Da sieht unsere Sicht etwas anders aus.

Wir sind der Auffassung, das es keine gute Haushaltpolitik ist, die unserer Gemeinde führt. Nennen wir nur 3 Beispiele

1. Die Turnhalle der Gemeinde hat 1,5 Millionen mehr gekosten als vergelichbare Turnhalle der Region. Dazu mußten noch, wegen schlechter Planung und Wartung,  2010    80.000 Euro für die Reperatur der Dachkonzentration  und bereits nach 6 Jahren 2011 60.000 Euro  einen neue Klimaanlage ausgegeben werden.

2. Eine Wartehaus für den Bus kostet ca. 5000 Euro  in Schöneiche hat es 50.000 Euro gekostet. Hätte die Gemeindeverwaltung die Firma WALL beauftrag wären die Kosten gleich null.

3. Ohne öffentliche Ausschreibung, wie es der Gesetzgeber verlangt, verschlang die Planung unseres  neuen Rathause 350.000 Euro obwohl deren finanzierung nicht ein mal gesichert war und ist. Jeder Bauherrgibt für die Planung seines Hauses erst dann Geld aus wenn er die Finanzierung gesichert hat. Schöneiche nicht.

Nach hecktischen Tagen im Dezember 2010 hat die Gemeindevertretung die umfangreichsten Steuer- und Gebührenerhöhungen in ihre Geschichte beschlossen. Wie der Berichterstattung und in Schöneiche Online nach zulesen wurde der Bau eines Rathauses aus der Planung für die Jahre bis 2013 genommen.

Aber zum Glück gibt es ja einen Nachtragshaushalt. Immerhin erst 2 Monate nach dem Haushaltsbeschluß.

Autor  Radaktion Schöneiche Online mit Textentnahmen von unser-oderspree.de

Anmerkung von Schöneiche Online zum Begriff doppische Haushaltsführung

Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik In Deutschland mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klarzustellen.

In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz), Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung), die durch ein viertes Modul – der Kosten- und Leistungsrechnung – zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (Integrierte Verbundrechnung).

Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften. Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst.

Mit der erfolgreichen Ergänzung der Kameralistik um die Doppik nach § 33a HGrG sowie den jeweils in den Ländern geltenden Gemeindeordnungen werden für die öffentlichen Verwaltungen mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten erwartet. Die Umstellung in den Kommunen soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012 abgeschlossen sein. Allerdings handhaben die Länder dies uneinheitlich; Baden-Württemberg beispielsweise führt die Doppik spätestens zum 1. Januar 2016 ein. In Thüringen und Bayern gilt gar ein Wahlrecht für die Kommunen.

Problematisch an der Umstellung ist, dass die Finanzstatistik nicht mehr mit einheitlich strukturierten und zuverlässigen Daten versorgt wird. Ursache ist, dass jedes Bundesland divergierende Rechtsvorschriften erlassen hat. Daraus folgt, dass es keine einheitlichen Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Doppik gibt. Schließlich führt die Systematisierung aufgrund des Funktionenplans nicht zu den gleichen Ergebnissen wie die Systematisierung nach dem Produktplan, da beim Produktplan im Gegensatz zum Funktionplan Gemeinaufwand umgelegt wird. Diese Mängel führen dazu, dass die Kommunen anhand des bestehenden Zahlenwerks nicht mehr miteinander vergleichbar sind.

Problematisch bei der Umstellung ist auch, dass dabei nicht nur die reine Kontenrechnung umgestellt wird. Es soll auch von der zeitbezogenen Gebührenwirtschaft auf eine verursacherbezogene Kostenrechnung umgestellt werden. Die Problematik zeigt sich am Beispiel der Friedhofsverwaltungen: Bisher fließen die gezahlten Gebühren der Neu-Anmietung von Grabstellen für eine langjährige (typisch 25-jährige) Belegung unmittelbar in den Etat der laufenden Unterhaltung der Gesamteinrichtung. Rückstellungen für die Pflege der angemieteten Grabstellen gibt es nicht. So ist die Einrichtung darauf angewiesen, dass in Zukunft die Belegungsquote gleichbleibt. Dies ist aber keineswegs sicher. Aktuell gibt es vielerorts stark rückläufige Belegungsquoten mit der Folge, dass heutige Neu-Kunden ein Mehrfaches der Kosten, die von ihnen wirklich verursacht werden, tragen müssen. Die ganze Einrichtung lebt quasi von der Hand in den Mund. Würde man die fehlenden Rückstellungen für die Ausführung der Rechte von Altkunden als Fehlbetrag beziffern und diese in Relation zum Etat setzen, so käme man auf Werte, die in der freien Wirtschaft als Überschuldung angesehen würden. Ähnliche Beispiele finden sich noch häufig in der öffentlichen Verwaltung.

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