Nachfragen zum Schulneubau unerwünscht

Zu Beginn der Sitzung der Schöneicher Gemeindevertretung am 23.Februar 2011 sollte Bürgermeister Heinrich Jüttner (parteilos, für SPD) eine Reihe von Nachfragen des LINKEN-Abgeordneten Dr. Artur Pech beantworten. Nachdem der Nachtragshaushalt, der die Kreditaufnahme für den Schulneubau beinhaltet, kurzfristig vertagt wurde, konnte der Bürgermeister die offenen Unklarheiten jedoch nicht ausräumen.
Stellvertretend für die Fraktion DIE LINKE. in der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin stellt Dr. Artur Pech, zugleich Vorsitzender der Linksfraktion im Kreistag Oder-Spree, nun weitere konkrete Nachfragen zu dem Sachverhalt, die zur Sondersitzung der Gemeindevertretung am 7.März 2011 schriftlich beantwortet werden sollen. In dieser Sitzung soll schließlich auch der vertagte Nachtragshaushalt beschlossen werden, der den kreditfinanzierten Neubau eines Gymnasiums mit Sporthalle für den privaten Träger evangelische Schulstiftung sowie einen durch Grundstücksverkäufe zu finanzierenden Rathausneubau vorsieht.
Zudem beschlossen die Schöneicher Linksfraktion und der LINKEN-Ortsvorstand auf einer gemeinsamen Klausurtagung am vergangenen Samstag, in der Gemeindevertretung einen Bürgerentscheid (entspricht einer Volksabstimmung auf kommunaler Ebene) zur o.g. Kreditfinanzierung des Schulneubaus in Regie der Gemeinde durchzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass das mit erheblichen (nicht nur finanziellen) Unklarheiten und zahlreichen Kritikpunkten behaftete Schulprojekt auf die Basis einer breiten demokratischen Entscheidungsfindung gestellt wird.

Die konkreten Fragen an den Bürgermeister durch Herrn Dr. Pech.

Sie beziehen sich auf ein Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 2.Februar 2011:

Eigentum und der Unterlassung der Bilanzierung mittels Kommunalkredit finanzierter
unbeweglicher Investitionsgüter der Gemeinde geprüft?“
Und: „Welche Kommunalkreditprogramme sollen mit welchen Beträgen und
Konditionen durch die Gemeinde in Anspruch genommen werden“.
Nach dem Merkblatt „KfW-Investitionskredit Kommunen (Programmnummer 208, werden
aus diesem Programm ausschließlich Investitionen im Rahmen des Vermögenshaushaltes /
Vermögensplanes mitfinanziert. Nach Umstellung auf die Doppik dürfte das der Aktivierung
im Vermögen der Gemeinde entsprechen.
Zugleich erfolgt aus diesem Programm ab Kreditbeträgen ab 2 Mio. € nur eine Finanzierung
von 50% der förderfähigen Investitionskosten.
Wenn dieses Programm genutzt werden soll, ist also eine weitere Finanzierungsquelle – mit
eigenen Kreditkonditionen – nötig.
Sofern aber das Programm 147 – „Sozial investieren“ genutzt werden soll, bedürfte es der
Kommune als Kreditnehmer nicht. Für dieses Programm sind explizit auch gemeinnützige
Organisationen und Kirchen antragsberechtigt.
Wenn die ev. Schulstiftung dies nicht will, stellt, sich die Frage nach dem Grund.
Bei dem von Ihnen in Umlauf gebrachten Schreiben der KfW vom 17. 02. 2011 handelt es
sich um eine allgemeine Information über einige Kreditprogramme dieses Hauses. Das
impliziert die Frage, ob es denn konkrete Bankgespräche zur Klärung der Konditionen für das
von ihnen verfolgte Projekt mit der ev. Schulstiftung schon gegeben hat.
Da Sie meine Fragen nicht beantwortet haben, bleibt die Finanzierung im Dunkeln.
Für den Haushalt ist Klarheit über die Konditionen erforderlich.
Ein erneuter Rückgriff auf alte Schreiben und von Ihnen in Umlauf gebrachte Excel-Tabellen
ist hier wenig hilfreich.. Schließlich hat selbst der Vertreter der ev. Schulstiftung ihnen
gegenüber noch am 22. 02. 2011 deutlich gemacht
– dass die wirtschaftlichen Risiken für die Schulstiftung zur Zeit nicht kalkulierbar sind,
also ein Konzept nicht vorliegt;
– die Grundstücksfrage ungeklärt ist;
– die Gesamtinvestitionssumme noch nicht klar ist.
Diese Äußerung des von Ihnen gewünschten Vertragspartners vom 22. 02. 2011 deckt sich
mit den oben genannten Fragen 1, 2, 4, 8 vom 02. 02. 2011. Alte Antworten helfen da nicht
weiter.

Quelle: www.dielinke-oder-spree.de

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