Keine weiterführende Schule in Schöneiche

In der Angelegenheit weiterführende Schule ist in Schöneiche der „Wurm drin“. Zuerst wird diskutiert, ob zuerst das Rathaus oder die Schule gebaut werden soll, es werden Umfragen gestartet und Versammlungen veranstaltet. Dann heisst es, dass eine evangelische Schule gebaut wird. Doch nun heisst es in einer Mitteilung aus dem Rauthaus: „Evangelische Schulstiftung sagt Schulbeginn in Schöneiche bei Berlin ab“. Der von der Evangelischen Schulstiftung Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz beabsichtigte Schulbeginn für ein Gymnasium zum August 2011 kann nicht realisiert werden. Die Evangelische Schulstiftung hat dies selbst beschlossen und der Gemeinde am bereits am 30.03.2011 mitgeteilt.
Im Dezember 2009 gab es erste Kontakte zur Evangelischen Schulstiftung. Gemeinsame Beratungen ab Januar 2010 zwischen Evangelischer Schulstiftung, Schulförderverein und Gemeinde waren sehr konstruktiv. „Aber alle Probleme für dieses komplexe Vorhaben konnten nicht gelöst werden, vor allem nicht das finanzielle Problem“, erinnert sich Heinrich Jütner, Bürgermeister der Gemeinde. Start des Evangelischen Gymnasiums sollte im August 2011 im Gebäude der ehemaligen Lindenschule mit zwei 7. Klassen, mindestens 30 Schülerinnen und Schüler, sein. Für diese Übergangslösung bis zur Fertigstellung eines neuen Schulgebäudes war ein Mietvertrag ausgearbeitet und abgestimmt worden. Die Gemeindevertretung hat diesem Vertrag Ende Juli 2010 mit 16 JA- und 6 NEIN-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Damit war die Übergangslösung für drei Jahre ab August 2011 vertraglich abgesichert. Durch die Gemeinde erfolgte nach entsprechender Zuarbeit durch die Evangelische Schulstiftung eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt in Beeskow. Diese Bauvoranfrage wurde am 17.01.2011 positiv beschieden. Damit war die planungs- und baurechtliche Frage geklärt. Es musste noch ein Bauantrag gestellt werden für die formelle Baugenehmigung. Das Evangelische Gymnasium hätte im August 2011 im Gebäude der ehemaligen Lindenschule beginnen können.

Voraussetzung für einen Schulbeginn in der Übergangslösung der ehemaligen Lindenschule war jedoch, dass auch der Neubau eines Schulgebäudes mit Sporthalle gesichert sein sollte. Der dauerhafte Schulbetrieb sollte garantiert werden. Darin waren sich Schulstiftung, Förderverein und Gemeinde einig. Die Beteiligten waren sich einig, dass die Gemeinde eine neue Schule bauen sollte, dafür einen Kredit aufnimmt, der über die Miete durch die Schulstiftung refinanziert werden soll. Es wurde ein Raumprogramm für den Neubau erstellt, die Projektkosten mit rund 4,5 Mio. € ermittelt und ein geeignetes Grundstück ausgewählt, das weitere rund 0,5 Mio. € kosten sollte.
Die Gemeinde hat in Abstimmung mit der Schulstiftung vier geeignet Grundstücke geprüft: Berliner Straße neben Sportplatz, Stegeweg, Dorfstraße – ehemaliges Schloß und Dorfaue. Kein Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, nur am Schloß gehört der Gemeinde eine Teilfläche. Die Schulstiftung bevorzugt wie die Gemeinde das zentrale Grundstück Dorfaue 7, 9 an der Bus- und Straßenbahnhaltestelle. Dieses Grundstück befindet sich in Privateigentum. Die Gemeindeverwaltung hat Mitte 2010 Kaufverhandlungen begonnen und sich mit den Problemen Abriss- und Entsorgungskosten, Baufreimachung und Altlasten beschäftigt. „Die eigentumsrechtliche Situation des Grundstückes ist kompliziert“, betont Jüttner. Der Eigentümer hat erst Mitte April 2011 dem Kaufpreisangebot der Gemeinde endgültig zugestimmt. Die Evangelische Schulstiftung legte Anfang Januar 2011 einen Mietvertragsentwurf vor. Es wurde durch die Gemeindeverwaltung ein umfangreicher Miet- und Finanzierungsvertrag ausgearbeitet und abgestimmt.

Die Gemeinde sollte Bauherrin sein und Eigentümerin des Neubaus bleiben. Dazu gab es intensive Beratungen. Am 23.02.2011 sollte dieser Vertrag in der Gemeindevertretung abschließend beraten und beschlossen werden. Ende Januar 2011 teilte die Schulstiftung dann der Gemeinde mit, sie kann einem solchen Mietvertrag nicht zustimmt. Die Schulstiftung bevorzugte jetzt ein Mietkaufmodell. Nun sollte die Gemeinde Bauherrin sein, aber die Schulstiftung sollte Eigentümerin des Neubaus werden. Durch die Gemeindeverwaltung wurde kurzfristig ein neuer Vertrag ausgearbeitet und abgestimmt. Für den 07.03.2011 wurde eine Sondersitzung der Gemeindevertretung dazu angesetzt.

Am 28.02.2011 erklärte die Evangelische Schulstiftung gegenüber der Gemeinde, die Schulstiftung unterschreibt den Mietkaufvertrag nicht. Die Schulstiftung beabsichtigte nun, den Neubau selbst als Bauherrin ohne die Gemeinde zu realisieren. Die Gemeindevertretung hat über einen Nachtragshaushalt mit Kreditaufnahme gar nicht entscheiden können. Die Bedingungen für das Neubauvorhaben hatten sich durch die Entscheidungen der Evangelischen Schulstiftung grundlegend verändert. Da die Evangelische Schulstiftung nun selbst Bauherrin sein will, ist es auch sinnvoll, die Schulstiftung kauft das Grundstück. Der Kontakt ist vermittelt. Ende März 2011 kam dann von der Schulstiftung das Aus für den Schulbeginn im August 2011.
Parallel zu den Beratungen mit der Schulstiftung sowie den Beratungen in der Gemeindevertretung in Ihren
Fachausschüssen und im Hauptausschuss gab es intensiven Kontakt der Gemeinde mit Banken zu den Kreditkonditionen sowie Kontakt der Gemeinde mit der Kommunalaufsicht des Landkreises, da für die erforderliche Kreditaufnahme für den Neubau durch die Kommunalaufsicht eine Kreditgenehmigung erteilt werden muss. Hier erfolgte eine strenge Prüfung, ob die Verträge mit der Evangelischen Schulstiftung auch die Zahlung für Zins und Tilgung über 25 Jahre gewährleisten. Die Kommunalaufsicht hat gefordert, dass für die Gemeinde kein Risiko entstehen darf, auf den Darlehenskosten sitzen zu bleiben. Eine Entscheidung zur Genehmigung gab es nicht.

Für das neue Schuljahr im Gymnasium haben sich im März 24 Kinder verbindlich angemeldet. Für eine Zweizügigkeit sind aber mindestens 30 Schülerinnen und Schüler sinnvoll. Gründe für die Entscheidung der Schulstiftung zur Terminverschiebung waren vielfältig:
• Zahl der angemeldeten Schüler zu gering.
• Finanzierung des Neubaus nicht gesichert.
• Grundstück für den Neubau nicht gesichert.
• Dauerhafte Finanzierung des Schulbetriebes nicht gesichert.
• Landesregierung beabsichtigt, die Förderung freier Schulen zu reduzieren. Nun bleibt abzuwarten, ob die Schulstiftung im nächsten Jahr einen neuen Anlauf nehmen wird.

Gemeinde Schöneiche

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