Erklärung des BVBB zu den Ergebnissen der vorgelegten Flugrouten, die erst der Anfang von einem nicht erkennbaren Ende sind

Grundsätzlich sind die von der „Deutschen Flugsicherung“ am 04.07.2011 vorgelegten Abflugrouten für den Flugbetrieb des BBI/BER keine Überraschung. Sie bestätigen was der BVBB seit Jahren veröffentlicht, aber als unglaubhaft  abqualifiziert wurde: Es gibt weder mit der vorliegenden Flugroutenregelung noch in Zukunft eine fluglärmfreie Zone zwischen Schöneiche/Grünheide im
Osten, Ludwigsfelde im Westen, dem Berliner Süden und den Regionen um Potsdam. Es bleibt eine Tatsache, dass zunächst ca. 200 000 Menschen vom Fluglärm belastet werden, davon wenigstens 60 000 mit schweren Folgen für die Gesundheit. Es wird, bedingt durch den unmenschlichen Standort für diese Menschen über Generationen kein Leben mehr ohne Fluglärm geben, wenn der
Standort nicht aufgegeben wird. Zu dieser Wahrheit sollen sich die für den Standort verantwortlichen Politiker, jetzt Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU), der Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) und Ministerpräsident Platzeck (SPD) endlich bekennen. Die weiter praktizierte Schönrederei über Fluglärmentlastungen ist nichts anderes als die Fortsetzung der Lügereien,
die die Folgen des Flugbetriebs vertuscht haben.

Zu den Ergebnissen der von der Deutschen Flugsicherung vorgelegten
Abflugrouten stellt der BVBB im Einzelnen fest:

Mit der ausschließlichen Darstellung der Abflugrouten verweigert die DFS den
vom Fluglärm Betroffenen zwischen Schöneiche und Ludwigfelde sowie dem
Berliner Süden und den nördlichen Regionen von Brandenburg die Kenntnis
einer realistischen Betroffenheit. Dies, weil die Flugsicherung ihrer
gesetzlichen Aufgabe zur Festlegung von An– und Abflugrouten nicht
nachgekommen ist. Offensichtlich wurde die Gesamtdarstellung der
Fluglärmbelastung durch An – und Abflüge aus politischen Gründen
unterlassen. Der BVBB fordert darum die DFS auf unverzüglich auf, ihren
gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und An – und Abflugrouten festzulegen und
neu vorzulegen. Dem BVBB ist unverständlich, wie die Fluglärmkommission
(FLK) die halbe Wahrheit akzeptieren konnten. Dass diese halbe Wahrheit als
Erfolg gefeiert wurde, ist einer Mischung aus sachlicher Unkenntnis, dem
Wunsch nach Selbstbetrug und dem Ziel öffentlicher Irreführung zu verdanken.

Falls die DFS die Erfüllung ihres Auftrags nicht unverzüglich wahrnimmt und,
wozu sie verpflichtet ist, ein Konzept mit An – und Abflugverfahren vorlegt,
wird der BVBB den Vorwurf erheben, dass die DFS sich in parteipolitischer
Abhängigkeit befindet und im Sinne des Wahlkämpfers Wowereit (SPD) die
Wahrheit manipuliert. Die DFS ist im eigenen Interesse auch dazu
verpflichtet aufzuklären, wie es kommen konnte, dass Wowereit oder auch CDU
– Bundestagsabgeordnete offensichtlich schon vor der Veröffentlichung ihres
Arbeitsergebnisses in Kenntnis des Ergebnisses waren.
Nach Vorlage der genehmigten Flugrouten, angekündigt für Januar 2012, wird
der BVBB prüfen, ob die Festlegung von An – und Abflugverfahren (Flugrouten)
willkürlich und durch politische Einflussnahme erfolgte. Der BVBB schließt
eine politische Einflussnahme auf die DFS nicht mehr aus. Er bezeichnet es
als Skandal, dass der Staatsekretär im Bundesverkehrsministerium (Scheuerle)
namhafte Mitarbeiter der DFS zu „Fachgesprächen“ und Beratung benutzt.
Entscheidend für die Prüfung und die Beschreitung des Rechtsweges wird sein,
ob die DFS mit dem von ihr gewählten Verfahren insbesondere die Regionen von
Lärm entlastet, die nach heutiger Kenntnis mit 60 dB(A) und mehr
gesundheitsgefährdendem Lärm belastet werden. Eine Doppelbelastung, durch An
– und Abflüge dieser Regionen (Müggelheim bis Ludwigsfelde, insbesondere
Bohnsdorf/Schmöckwitz/Waltersdorf – Blankenfelde/Mahlow) zu Gunsten von
Regionen, die vor nicht schützenswerter Fluglärmbelästigung verschont werden
sollen, ist rechtswidrig und nicht in Übereinklang mit der Verpflichtung der
DFS, insbesondere solche Regionen vom Fluglärm zu entlasten, die einer
Doppelbelastung ausgesetzt werden. Sollte im Ergebnis der Prüfung
festgestellt werden, dass das „Bundesaufsichtsamt für Flugwesen“ (BAF) eine
Verordnung erlässt, die rücksichtslos die am meisten belasteten Regionen
nicht entlastet, dann wird Klage eingereicht.
Der BVBB ist nicht überrascht darüber, dass es nun, wie publizistisch
verbreitet, angeblich Gewinner und Verlierer aus den vorliegenden
Ergebnissen der Abflugrouten gibt. Offensichtlich haben sich so fühlende
„Gewinner“ oder „Verlierer“ ignoriert, welche Funktion die Flugrouten haben
und wie die Praxis des Flugverkehrs für den tatsächlichen Fluglärm ist.
Wieder sind diese Betroffenen, auch zahlreiche BIs, auf den Leim der Politik
gekrochen, die nichts anderes im Sinn hat, als alle Betroffenen über die
tatsächlichen Folgen weiter im Unklaren zu lassen. Darum sagen die für die
Standortfehlentscheidung Verantwortlichen in Person von Ramsauer (CSU), in
Nachfolge seines Parteifreundes Wissmann (CDU), Wowereit (SPD), in Nachfolge
seines Vorgängers Diepgen (CDU) und Platzeck (SPD) in Nachfolge seines
Vorgängers Stolpe (SPD) weiterhin nicht die Wahrheit. Niemand, auch nicht
die politischen Manipulateure können bestreiten, dass zu über 90% nicht nach
Flugrouten geflogen wird und darum die Flugrouten über die Lärmbelastung
einer Region nur eine untergeordnete Aussagekraft haben. Die Wahrheit des
Flugbetriebs lautet: Es gibt eine flächige Verlärmung der Region von
wenigstens 60 km in der Länge und 25 km in der Breite. Je nach Abstand der
Besiedlung von Start – und Landebahnen und Windrichtungen werden unter
diesem Lärmteppich liegende Gemeinden und Regionen mehr oder weniger
belastet. Entrinnen können die Menschen dieser Belastung nicht, weil nicht
nach Flugrouten geflogen wird, so wie Autos auf einer Straße fahren.
Flugrouten sind eben in Wahrheit Flugkorridore mit einer zulässigen
Flugbreite von 3 km.
Gemeinden und BIs die auf ihre angebliche Verschonung vom Fluglärm setzen,
weil sie keine Flugrouten sehen, die direkt über ihre Region führen, werden
böse erwachen. Sie haben selbst aktuell keine Garantie auf Hoffnung oder
Verschonung. Mit Blick auf die von der Politik gewollte Zukunft müssen sie
davon ausgehen, dass es um 2020 eine dritte Start– und Landebahn gibt. Es
ist erklärtes Ziel, die gebaute Kapazität des Flughafens zu nutzen und darum
je nach Entwicklung wenigstens 500 000 Flugbewegungen anzustreben. Weil
schon bei Erreichen von über 300 000 Flugbewegungen auch die aktuellen
Flugrouten nicht mehr passen, wird es keine Region, auch nicht Berlin –
Lichtenrade, Zeuthen oder Potsdam (die gefühlten Gewinner) geben, die dann
nicht auch Flugrouten über ihren Gemeindegebieten bekommt.

Ob die Politik will oder nicht, spätestens mit Inbetriebnahme des BBI/BER
bricht das ganze Gebäude der Schönrednerei über Fluglärmentlastungen und
richtige Flugrouten in sich zusammen. Dann beginnt eine neue Zeitrechnung,
nicht nur für den BBI/BER sondern auch für die Menschen, die Gemeinden und
die Regionen, die die Folgen der dann auch als dramatisch zu erfahrenden
Fehlentscheidung des Standortes erleiden müssen. Dann bekommt die Diskussion
um Nachnutzung BBI/BER und Neubau in Sperenberg als Alternative zu
großflächigen Absiedlungen den Schwung, der die Politiker das Fürchten
lehrt.

Astrid Bothe
BVBB-Vorsitzende

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