Anhörung zu Ausweisung „Ruhige Gebiete“

Steffen Schützler (Sprecher des BBS): Hiermit nehmen ich mein zustehendes Anhörungsrecht war und lege Einwand gegen die von der Verwaltung initiierte Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ über das gesamte Ortsgebiet von Schöneiche, mit Ausnahme des Gewerbegebietes, ein.

Begründung:

Entsprechend BundesImmissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg sind derzeit entsprechende Vorschriften zur Einhaltung von Immissionsschutzwerten gegeben.

Eine gesonderte Ausweisung, auch wenn in Ruhige Gebiete bis 9 aufgeteilt,  welche sich im Inhalt nicht unterscheiden, über das gesamte Ortsgebiet von Schöneiche mit Lärmbelastungswerten über 55 dB am Tag würde bedeuten, dass nicht einmal mehr Fahrzeuge die Hauptstraßen benutzen dürften, da die Vorgaben die Ruhigen Gebiete so auszuweisen, dass sie entsprechend Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), „ruhige Gebiete auf dem Land“ auszuweisen sind nicht beachtet wurden. Dies bedeutet eine Ausweisung von Ruhigen Gebieten unter Anhörung der Einwohner die keiner anthropogenen Geräusche ausgesetzt sind. Die Ausnahme bildet land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Also, alles was Lärm verursacht und sei es nur der Rasenmäher, mit einem Geräuschpegel über 55 dB kann als Ruhestörung und somit als Verstoß dieser Verordnung ausgelegt und geahndet werden. Dies liegt nicht im Interesse einer gemeinschaftlichen Entwicklung zwischen den Menschen. Durch diese Ausweisung sind sportliche Aktivitäten kaum noch denkbar, da selbst der Sportplatz als ruhiges Gebiet ausgewiesen werden soll.

Die Ausweisung Ruhiger Gebiete ist immer nur eine von mehreren zu betrachtenden Belangen für die Abwägung zur Berücksichtigung der jeweiligen Planungsträger eines Vorhabens, wie zum Beispiel des BER. Zitat aus der Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die kleine Anfrage 1021 vom 23.12.2010 Drucksache 5/2602 „Danach handelt es sich bei der Festlegung durch die jeweils zuständige Gemeinde zwar um planungsrechtliche Vorhaben, die von Planungsträgern bei ihren jeweiligen Planungen zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Festlegungen sind jedoch als allgemeine Bestimmung im Sinne einer Zielvorgabe zu interpretieren. Abweichungen, unter Umständen auch eine Erhöhung des Geräuschpegels, sind somit in festgelegten ruhigen Gebieten möglich.“ Zitat Ende

Somit wird die Ausweisung Ruhiger Gebiete kein Flughafen verhindern, sondern hat einzig allein das Ziel die Einwohner von Schöneiche zu maßregeln.

Unser Einwand erfolgt zudem aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung der Einwohner nicht ausreichend und ausgiebig erfolgt, die Anhörungsfrist vom 26.03.12 bis 20.04.12 mit der Veröffentlichung und einer am 18.04.12 stattzufindenden Einwohnerversammlung welche Fragen diesbezüglich beantworten könnte, kann und ist nicht ausreichend für die ausgiebige Erklärung und Begründung, warum Schöneiche im Gesamtbild für als Ruhiges Gebiet erklärt werden soll. Eine Aufklärung und Erläuterung entspricht weder demokratische Denken noch einer echten Bürgerbeteiligung und ist eindeutig zu kurz, um über mögliche Einwendungen für sich selbst entscheiden zu können.

Schöneiche ist eine Gemeinde, die Leben braucht. Wir brauchen keine Schlafstadt, welches mit der Ausweisung Ruhiger Gebiete erfolgt.

Wir benötigen keinen Zwang über die Verwaltung erfolgte Ausweisung und der daraus verbundenen Zwangsmaßnahmen damit die Vorschriften zur Einhaltung dieses Beschlusses eingehalten werden. Der Einwand richtet sich gegen den Beschlussentwurf, da dieser keine Aufklärung zu den Auswirkungen und Folgen der Einwohner von Schöneiche beinhaltet.

Steffen Schützler (Sprecher des BBS)

 

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