Einwand im Rahmen der Anhörung zur Ausweisung „Ruhige Gebiete“ für das Ortsgebiet Schöneiche.

Werner Lutz:  Im Namen von gegenwärtig 103 Schöneicher Wohn-Grundstückseigentümer und 33 Wochenendgrundstückeigentümer und -pächter erhebe ich Einwand gegen die von der Verwaltung initiierte Ausweisung des Gesamtgebietes von Schöneiche als „Ruhiges Gebiet“.

Begründung:

Den Schöneicher Einwohnern ist weder der Grund noch die Notwendigkeit für diesen Verwaltungsakt rechtzeitig bekannt gegeben worden.
Es ist weiterhin unklar, was die Verwaltung mit dieser Aktion beabsichtigt. Lt. Bundesimmissionsschutzgesetz sind zur Ausweisung von „Ruhige Gebiete“ Kommunen ab 100 000 Einwohner gefordert.
Die Ausweisung „Ruhige Gebiete“ über die Gesamtfläche von Schöneiche widerspricht auch den gegenwärtig gültigen Ortsregelungen und -satzungen zur Einhaltung von Lärmbelasungswerten bis 55 dB.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Schöneicher Einwohnern umfassend über den Bedarf sowie die Gründe, Ursachen, Notwendigkeit und Ziele für die Ausweisung „Ruige Gebiete“ gesetzeskonform zu informieren.

Werner Lutz
Regionalgruppenleiter LOS des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer(VDGN)

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