Die 10 meist gestellten Fragen zu ruhigen Gebiete für Schöneiche

1 Was sind ruhige Gebiet ?

Ruhige Gebiete auf dem Land oder in Ballungsräumen, sind Gebiete, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gegen eine Zunahme von Umgebungslärm zu schützen sind. Das gilt auch für bebaute Gebiete (z. B. Wohngebiete oder Gebiete mit Mischnutzung), die „keinem relevanten“ Lärm durch Verkehr, Industrie, u.s.w. ausgesetzt sind. Wesentlich hierfür ist, dass neben objektiven Kriterien die Bürger ihren Lebensraum als ruhiges Gebiet empfinden [s. LAI Hinweise und StrategieBrbg]

2 Warum ruhige Gebiete in Schöneiche ?

Auch wenn Störungen durch Umweltlärm in unserer Gemeinde wahrgenommen werden, empfinden die Schöneicher Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnort als eine ruhige Gemeinde mit guter Infrastruktur und Kultur, in der es sich gut leben lässt. Mit der Ausweisung ruhiger Gebiete kann dieser Lebensraum in Übereinstimmung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor der Zunahme von Umgebungslärm geschützt werden.

3 Wie kommt Schöneiche zu ruhigen Gebieten ?

Ruhige Gebiete müssen benannt werden [LAI Hinweise]. Verantwortlich hierfür ist die Gemeinde (Gemeindevertretung). Die benannten ruhigen Gebiete sind öffentlich zu machen. Sie sind in einem Lärmaktionsplan oder bei der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen. Bereits in 2008 wurden in Schöneiche die Teilgebiete Grätzwalde Ost und Hohenberge als ruhige Gebiete festgesetzt und mit der Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung öffentlich gemacht [http://www.schoeneiche-bei-berlin.de/res.php?id=430]! Bei der Einwohnerversammlung am 18. April 2012 sprachen sich ca. 75% der Anwesenden für die Ausweisung des gesamten Gemeindegebiets von Schöneiche als ruhiges Gebiet aus [s. Protokoll des Bürgermeisters]. Die Gemeindevertretung kann ein solches ruhiges Gebiet durch Beschluss festsetzen, das dann im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 bzw. eines Lärmaktionsplanes ausgewiesen wird.

4 Wie können ruhige Gebiete helfen die Bürger unserer Gemeinde zu schützen ?

Die Existenz ruhiger Gebiete ist ein Kriterium, das bei der Abwägung von Entscheidungen zu berücksichtigen ist. Was die Minderung von Umweltlärm (auch Verkehrs- und Fluglärm) betrifft, so können ruhige Gebiete bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Lärmschutzmaßnahmen wirken.

5 Wird durch ruhige Gebiete die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde beeinträchtigt ?

Nein, natürlich nicht! Die Weiterführung der Gewerbe in den Wohngebieten (Mischnutzung), oder die Neuansiedlung von ortsüblichem Gewerbe ist entsprechend der bisher geltenden Bestimmungen nach wie vor möglich. Bei neuen Baumaßnahmen und der periodisch durchzuführenden Lärmaktionsplanung ist zu prüfen (s. Frage 4), in wie weit Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen und umzusetzen sind.

6 Wird durch ruhige Gebiete das soziale Leben in der Gemeinde beeinträchtigt ?

Nein, natürlich nicht! Nach wie vor können Veranstaltungen auf dem Sportplatz und anderen Orten der Gemeinde durchgeführt werden, die Bürger haben nach wie vor die Möglichkeit den Rasen zu mähen und Baumpflegearbeiten durchzuführen und Kinder in Kitas und Schulen können selbstverständlich Zeit im Freien verbringen. Es gilt genau das Gegenteil: Die Lebensräume der Bürger dürfen nicht durch Zunahme von Umweltlärm zusätzlich belastet werden!

7 Was ist zu tun, wenn trotz aller Bemühungen der Umweltlärm zunimmt ?

In diesem Fall sind die Betroffenen durch Lärmschutzmaßnahmen zu entlasten. Hierzu sind u. a. Maßnahmen bei der Lärmaktionsplanung festzulegen und entsprechend umzusetzen. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei der Gemeinde.

8 Kann durch das Ausweisen ruhiger Gebiete das Überfliegen unserer Gemeinde durch Verkehrsflugzeuge vermieden werden ?

Leider nicht! Ruhige Gebiete können aber durchaus die Durchsetzung der berechtigten Interessen unserer Bürger, wie Lärmschutzmaßnahmen für Wohngebäude, Schulen und anderen Einrichtungen, sowie die Einflussnahme auf das Flugverhalten unterstützen.

9 Werden Schöneicher Bürgerinnen und Bürger überhaupt berechtigt sein, Lärmschutzmaßnahmen einzufordern ?

Wir fürchten ja! Bereits jetzt, vor Inbetriebnahme des Flughafens BER wurden durch unsere Messstation Überflüge mit Lärmwerten von über 70 dB(A) nachgewiesen. Nach derzeit geltendem Recht haben alle Bürger, bei denen am Tage ein Grenzwert in den Wohnräumen von 55 dB(A) überschritten wird, Anspruch auf Schallschutz. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den in der Lärmkartierung ausgewiesenen Schutzbereichen!

10 Gibt es in anderen Gemeinden ruhige Gebiete ?

Verschiedene Gemeinden im Süden Brandenburgs (z.B. Kleinmachnow, Stahnsdorf, …) haben bereits ruhige Gebiete auf Beschluss ihrer Gemeindevertretungen festgesetzt und in den Amtsblättern öffentlich gemacht. Sie gelten somit als politische Vorgabe für die vom Gesetzgeber verlangte Lärmaktionsplanung zum Sommer 2013.

Beschließen die Schöneicher Gemeindevertreter die Benennung ruhiger Gebiete, so ist das eine politische Vorgabe für Bürgermeister und Gemeindeverwaltung, den Schutz dieser Gebiete bei künftigen Projekten vor der Zunahme von Umgebungslärm zu schützen und entsprechende Maßnahmen bei der periodischen Lärmaktionsplanung in den Lärmminderungsplänen aufzunehmen!

Manfred Kühn

Schöneicher Forum gegen Fluglärm e.V.. Schöneiche, den 28. Jul. 2012

 

Glossar:

BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz

LAI Hinweise Hinweise der Arbeitsgemeinschaft der Länder und des Bundes zur Lärmaktionsplanung

(2007 mit Ergänzung 2009)

StrategieBrbg Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg, vom 06.06.2012

 

 

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