Bürgerbeteiligung in Schöneiche bei Berlin Rückblick – Stand – Ausblick – Eine Diskussionsanregung

„Mehr Demokratie wagen“1, Bürgerdemokratie, Bürgerbeteiligung, Partizipation, Transparenz und Mitbestimmung sind in der öffentlichen Diskussion ebenso bedeutsam wie Parteien-, Politiker-  und Politikverdrossenheit – auch in unserer Gemeinde. Selbst Parteien und Politiker machen Werbung für sich mit dem Thema Politik- und Politikerverdrossenheit. Meist werden andere für Probleme verantwortlich gemacht. Nach 2007 mit der „Präkariatsstudie“ und 2008 mit der Studie zu „Politikverdrossenheit und Demokratiedistanz als zentrale Herausforderung für politisches Handeln“ im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung wurde in Interpretationen ausgeführt, in Deutschland mache sich eine Skepsis breit gegenüber der parlamentarischen Demokratie, und das Vertrauen in Demokratie werde untergraben. So wird argumentiert, obwohl 62% der Befragten glaubten, die Demokratie in Deutschland funktioniere „sehr gut“ bis „gut“, sogar nur 6% sagen „schlecht“. 88% der Befragten sagten, dass die demokratische Ordnung verteidigenswert sei. Vergleichsdaten zu früheren Umfragen und Bewertungen oder zu anderen Demokratien werden leider nicht benannt. In der Befragung 2008 wurde durch die Befragten zum Ausdruck gebracht, 53% möchten, dass die gewählten Politiker ihre Politik weitgehend nach den Wünschen der Bürger ausrichten sollen, aber nur 33%glauben, dass dies in der Wirklichkeit ganz oder eher zutreffe. 93% der Befragten glauben, dass die Bürger sich für gesellschaftliche Belange einsetzen sollten, aber in Wirklichkeit würden sich nur 60% fürgesellschaftliche Belange einsetzen. 36% der Befragten meinen, es sei sehr wichtig, dass sich Bürger politisch beteiligen. Erklärungen zu diesen Widersprüchen erfolgen meist nicht. Demokratie war und  ist kein statischer Zustand, Demokratie war und ist ein Prozess. Demokratie braucht einen breiten stabilen Grundkonsens, Grundvertrauen und auch Veränderungsprozesse. Demokratie braucht eine wirksame und transparente Verbindung von Staat, Wirtschaft und Bürger- / Zivilgesellschaft sowie Engagement, Beteiligung, Partizipation, Teilhabe, Mitbestimmung, Gemeinwohlorientierung sowie Toleranz und Gewaltfreiheit. Demokratie braucht auch Klarheit über die Erwartungen                                    (1 Regierungserklärung von Bundeskanzler Willy Brandt im Jahr 1969 2), die in einer Gesellschaft an Demokratie bestehen, denn an den Erwartungen wird gemessen und Erwartungen sind oftmals widersprüchlich. Großvorhaben wie Atomkraftnutzung und -endlager, Autobahnbau, Eisenbahnprojekte wie „Stuttgart 21“ oder der neue Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI / BER) in Schönefeld haben in den vergangenen Jahren oder gar Jahrzehnten die Grenzen für Großvorhaben und die Konflikte bei derartigen Vorhaben mit langwieriger Planungs- und Umsetzungsdauer aufgezeigt. Trotz – oder gerade wegen – eines weitreichenden gesellschaftlichen Grundkonsens zur Demokratie sowie trotz besserer Bürgerbeteiligung scheint die Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen zuzunehmen, vor allem mit weitreichenden und folgenschweren Einzelentscheidungen. In der Öffentlichkeit und in den Medien dominierte der Eindruck, dass „der Bürgerwille“ gegen die Planungen für „Stuttgart 21“ sei, jedoch ergab die demokratische Abstimmung eine deutliche Zustimmung sogar in Stuttgart selbst. Partizipation und Kooperation sind grundsätzlich wichtig, um Verfahren transparent zu machen, um einen Konsens zu suchen oder Akzeptanz zu erhöhen. Politische Debatten fanden und finden an vielen Orten und in vielen Medien statt. Politische Debatten oder politisches Engagement sind jedoch nicht immer repräsentativ oder auch nicht demokratisch legitimiert. Und manchmal finden politische Debatten nicht bei den direkt Betroffenen statt. Bürgerbeteiligung stand und steht immer wieder vor dem Dilemma, dass gerade intensive und fachlich anspruchsvolle Themen – wie Schulden- und Finanzkrise, Nachhaltigkeit oder Klimawandel – und auch Beteiligungsformen möglicherweise Bevölkerungsgruppen ausschließen können2. Bürgerbeteiligung ist verbunden mit der Aufgabe, demokratische Prozesse zu fördern, damit Bürgerbeteiligung nicht „zum Privileg von Exklusivbürgern“3 wird. Demokratisches bürgerschaftliches Engagement kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld, und erfordert eine gute Träger- und Infrastruktur für Engagement vor Ort4. Bürgerbeteiligung kann gerade auch Teil von demokratischer Sozialpolitik sein, wenn durch Bürgerbeteiligung übergreifende zivile Solidarität (wieder)gelernt und praktiziert wird. Freiwilliges Engagement für das Gemeinwesen ist weit verbreitet. 23 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich engagiert: Freiwillige Feuerwehr, Sportvereine, Religionsgemeinschaften, Parteien, karitative Organisationen, Bürgerinitiativen, Kommunalpolitik, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftsinitiativen, soziokulturelle Zentren, Beiräte, Schöffe, Schiedsstellen, Kinderund Jugendarbeit, Kunst- und Kulturinitiativen, Chorgemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser, Naturschutzinitiativen, Stiftungen, Gewerbe- und Mittelstandsinitiativen, Verbände sowie in weiteren Vereinen (Sicherheitsverein, Faschingsclub, Heimatpflege usw.), aber auch in Schulen und Kindertagesstätten. Die Idee einer solidarischen Bürger- / Zivilgesellschaft fußt in der Tradition der sozialen Demokratie, weil gesellschaftlicher Zusammenhalt und gegenseitige Hilfe entscheidende Motive sind5.                                                           2 Siehe Roth, Bürgermacht, Seite 52, 53 3 Roth, Bürgermacht, Seite 53 4 Siehe Embacher, Baustelle Demokratie, Seite 140, 141 5 Embacher, Baustelle Demokratie, Seite 118 3 Die weitere Demokratisierung institutioneller Praxis in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen sowohl auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ist nicht nur Thema von Zivilgesellschaft, sondern gerade auch eine bedeutsame Angelegenheit für Bundes- und Landesregierungen, aber auch für kommunale Selbstverwaltung. Staatliches und insbesondere kommunales Handeln sollte sich auch daran messen lassen, ob Engagement der Bürgerschaft ermöglicht und gefördert wird6. Gerade auf kommunaler Ebene haben sich Beteiligungsformen in den vergangenen Jahrzehnten etabliert und weiterentwickelt. Waren es bis 1990 vor allem freiwillige Beteiligungsformen wie Bürgerforen, Bürgerbeauftragte oder Seniorenvertretungen,so wurden mit Aufnahme von direkten demokratischen Formen traditionsreicher Ratsverfassungen z.B. Direktwahl und Abwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie offene Parteilisten, bessere Beteiligungsformen als Formen direkter Demokratie institutionalisiert7. BürgerInnen sollen verstärkt in Vorhaben der öffentlichen Hand einbezogen werden. Eine neue Beteiligungskultur wird gefordert, gesellschaftliche Mehrheiten und Minderheiten wollen stärkeren Einfluss auch zwischen Wahlterminen. Die Forderungen nach mehr direkter Demokratie8 und Beteiligung sind meist demokratisch fundiert, auch wenn rechtsextreme Interessen demokratische Verfahren teilweise zu missbrauchen versuchen. Aktive demokratische „Bürgergesellschaft ist für den demokratischen Staat lebensnotwendig“9. Wenn es also zur Demokratie gehört, die Möglichkeit zur Teilnahme anzubieten, so müsste doch umgekehrt auch die Bereitschaft bestehen, sich für Gemeinwesen, politische Fragen oder Demokratie zu interessieren10. Handlungs- und Entscheidungsspielraum von Kommunen wird durch rechtliche Bestimmungen und insbesondere durch die Haushaltslage oftmals eingeengt. Überschuldete Kommunen oder Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt stehen in der Regel kaum noch vor der Frage, wie kann Bürgerbeteiligung verbessert werden, es sei denn, Bürgerbeteiligung kann oder soll nur noch als Alibi für Haushaltskonsolidierungen dienen.  Öffentliche Verwaltungen werden durch rechtliche Steuerungen, Leistungsgesetze und Rechtsansprüche geprägt. Rechtstaatliches Handeln in einer Demokratie soll und kann jedoch durch Bürgerbeteiligung nicht in Frage gestellt werden, damit Willkür oder Ungerechtigkeiten vermieden werden. Vielmehr ist Rechtstaatlichkeit eine Grundlage für demokratische Beteiligung, ebenso wie der Gleichbehandlungsgrundsatz. Schöneiche bei Berlin befindet sich bei der Haushaltslage in einer vergleichsweise sehr guten Situation. Abgesehen von zwei vorsorglichen Haushaltskonsolidierungskonzepten in den Jahren 2000 und 2004 sowie einem nach kurzer Zeit wegen positiver Einnahmeveränderungen überflüssigen Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2010 gab es seit 1990 grundsätzlich ausgeglichene Haushalte mit einem seither                                                           6 Roth, Bürgermacht, Seite18 7 Siehe Roth, Bürgermacht, Seite 135, 136 8 Siehe Möllers, Demokratie, Seite 29 9 Embacher, Baustelle Demokratie, Seite 131 10 Siehe Möllers, Demokratie, Seite 11 4 anwachsenden Bereich von nichtpflichtigen Aufgaben, sogenannten freiwilligen Leistungen, sowie stetigen Investitionsmaßnahmen in die technische und soziale Infrastruktur. Bei den pflichtigen Aufgaben wurden Überschüsse erwirtschaftet, die für nichtpflichtige, freiwillige Aufgaben oder Investitionen eingesetzt werden konnten. Das Leitbild einer Bürger- / Zivilgesellschaft „beschreibt ein Gemeinwesen, in dem BürgerInnen auf der Basis gesicherter Grundrechte und im Rahmen einer politisch verfassten Demokratie durch das Engagement in selbstorganisierten Vereinigungen und durch die Nutzung von Beteiligungsmöglichkeiten die Geschicke des Gemeinwesens wesentlich prägen können. Bürgergesellschaft ist damit zugleich Zustandsbeschreibung und Programm“11.  • Sind Bürgerengagement oder Bürgerbeteiligung auch immer am Gemeinwohl orientiert?  • Wer entscheidet, was wichtig ist, oder entscheiden BürgerInnen letztlich durch ihr Engagement12, was wichtig ist und was nicht?  • Entwickeln sich aus politischem und gesellschaftlichem Engagement besondere Erwartungen oder gar Privilegien?  • Welche Anforderungen gibt es an die Akteure und Institutionen der Bürger-/ Zivilgesellschaft13?  Grundbedingungen für Bürger- / Zivilgesellschaften sind Transparenz, Verständigungsorientierung, Fairness, Umkehrbarkeit und Öffentlichkeit bei allen Beteiligten14.  Unterschiedliche und vielfältige Akteure bringen verschiedene Erwartungen, Interessen und Kompetenzen mit und alle bewegen sich manchmal im prägenden Gefüge unterschiedlicher Regeln, Normen und Werte. Die Herausforderung besteht somit auch darin, ein Mindestmaß an Übereinstimmung zu Erwartungen, Zielen und Wegen sowie Lern- und Veränderungsbereitschaft herzustellen15. Auch Bürger- / Zivilgesellschaft sollte dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sein. Nachhaltigkeit bedeutet Bewahren der Umwelt / Schöpfung, Schaffung sozialer Gerechtigkeit und Sicherstellung politischer Partizipation. Nachhaltige Entwicklung betrifft als Gestaltungsaufgabe die Beziehung von sozialen Grundlagen einer Gesellschaft, von Wirtschaftsweisen und von globalen natürlichen Lebensgrundlagen. Das Leitbild Nachhaltigkeit dient vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen als Orientierung, gerade auch auf regionaler und kommunaler Ebene für Bürgerinitiativen und Einzelpersonen16. Die Akteure im Prozess einer nachhaltigen Entwicklung sind dabei „konfrontiert mit der Ungewissheit und Unvollständigkeit des Wissens über die komplexen natürlichen und gesellschaftlichen Systeme und ihre Wechselwirkungen, mit dem Vorliegen teils unvereinbarer und von                                                           11 Embacher, Baustelle Demokratie, Seite 170 12 Roth, Bürgermacht, Seite 18 13 Siehe Embacher, Baustelle Demokratie, Seite 179 ff. 14 Embacher, Baustelle Demokratie, Seite 201 15 Siehe Möllers, Demokratie, Seite 22, 56, 68 16 Grunwald / Kopfmüller, Nachhaltigkeit, Seite 12 5 verschiedenen Interessen dominierter Bewertungen, mit der Begrenztheit ihrer Steuerungsfähigkeit sowiemit der Vielfalt und Konfliktträchtigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit“17.  Welche Fragen sind zu stellen, um eine Bestandsaufnahme zu Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung, vor allem auch zu politischer Bürgerbeteiligung, in Schöneiche bei Berlin zu erhalten? • Wie sieht die Demokratiebilanz seit 1990 in Schöneiche bei Berlin aus? • Was wird unter Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung verstanden? • Wie steht es um Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung in Schöneiche bei Berlin? • Welche Beteiligungskultur gibt es in Schöneiche bei Berlin? • Wie ist Bürgerbeteiligung im Vergleich zu anderen Kommunen in der Region entwickelt? • Welches Leitbild einer Bürgerkommune Schöneiche bei Berlin gibt es? • Welchen Einfluss haben verschiedene gesellschaftliche Gruppen in Schöneiche bei Berlin auf Entscheidungen? • Gibt es in Schöneiche bei Berlin ungewählte Expertengruppen, Lobbygruppen oder besonders einflussreiche Medien oder wachsenden Einfluss des „großen Geldes“? • Wie erfolgen öffentliche Debatten? • Wird Pluralität von Interessen und Meinungen anerkannt? • Welche demokratische Qualität haben Entscheidungsprozesse in Schöneiche bei Berlin? • Stärken oder schwächen Entscheidungsprozesse Bürgerbeteiligung im Ort? • Wie werden E-Demokratie mit dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, oder E-Partizipation mit internetgestützten Verfahren in Schöneiche bei Berlin genutzt? In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin wurden seit der Wiedereinführung der kommunalen Selbstverwaltung im Jahr 1990 folgende pflichtigen und freiwilligen Beteiligungsverfahren angeboten, initiiert, vorgeschlagen, gefordert und / oder praktiziert  (Auflistung in alphabetischer Reihenfolge ohne Gewichtung): Pflichtverfahren zur Beteiligung:• AnliegerversammlungenGrundlage Kommunalverfassung § 13 und Hauptsatzung § 3 Durch Anliegerversammlungen werden diejenigen angesprochen und beteiligt, die in einem überschaubaren Rahmen betroffen sind. Dies ist insbesondere bei Planungen zu Straßenbaumaßnahmen erfolgt, u.a. in folgenden Straßen oder Straßenabschnitten: Raisdorfer Straße, Dorfstraße, SchöneicherStraße, Dorfaue, Brandenburgische Straße, Babickstraße, Hannestraße, Walter-Dehmel-Straße, Potsdamer Straße, Puhlmannsteig, Grätzsteig, Huhnstraße, Am Rosengarten, Jägerstraße, Woltersdorfer Straße, Kieferndamm, Forststraße, Berliner Straße, Poststraße, Arndtstraße, Heinestraße, Grüner Weg, Friesenstraße, Körnerstraße, Neue Watenstädter Straße, Paul-Singer-Straße, Amselhain, Werner-vonSiemens-Straße, Florastraße sowie auch bei Gehwegherstellungen in weiteren Straßen. • BürgerbegehrenGrundlage Kommunalverfassung § 15 In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin wurden bisher vier Bürgerbegehren zu zwei Themen durchgeführt: Baumschutzsatzung sowie Schule / Rathaus • Bürgerbeteiligung bei Bauleitverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)Grundlage Baugesetzbuch § 3 Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung                                                           17 Grunwald / Kopfmüller, Nachhaltigkeit, Seite 15 6 öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.  Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Die Öffentlichkeit, d.h. BürgerInnen, wurde u.a. an folgenden Bauleitverfahren beteiligt: Flächennutzungsplan Bebauungsplan Wohngebiet Stegeweg Bebauungsplan Ortszentrum (1. bis 3. Abschnitt) Bebauungsplan Ortszentrum-Nord / Dorfaue / Schöneicher Straße Bebauungsplan Rathausneubau Bebauungsplan ehemaliges Gutsdorf Schöneiche Bebauungsplan Wohngebiet Hohenberge Bebauungsplan Gewerbegebiet (1. und 2. Bauabschnitt) Bebauungsplan Paul-Singer-Straße / Neue Watenstädter Straße Bebauungsplan Nebenzentrum Grätzwalde Bebauungsplan Wohngebiet Stegeweg Bebauungsplan Neubau Aldi • BürgerentscheidGrundlage Kommunalverfassung § 15 In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin wurde bisher ein Bürgerentscheid zum Thema Baumschutzsatzung durchgeführt. • EinwohnerantragGrundlage Kommunalverfassung § 14 und Hauptsatzung § 3 Ein formeller Einwohnerantrag wurde in Schöneiche bei Berlin noch nicht eingereicht. • Einwohnerfragestunde in der GemeindevertretungGrundlage Kommunalverfassung § 13 und Hauptsatzung § 3 sowie Geschäftsordnung § 11 und Einwohnerbeteiligungssatzung § 2 In jeder ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung gibt es den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“. Durch EinwohnerInnen können Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die auf der Tagesordnung stehen oder die sonst von Bedeutung für die Gemeinde sind. • EinwohnerversammlungGrundlage Kommunalverfassung § 13 und Hauptsatzung § 3 sowie Einwohnerbeteiligungssatzung § 3 In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin wurden zahlreiche Einwohnerversammlungen durchgeführt, u.a. auch mehrmals zu folgenden Themen: weiterführende Schule Haushalt der Gemeinde Ortsentwicklung Wirtschaftsentwicklung Flughafen BBI und Fluglärm Sicherheit und Polizeibericht Ruhige Gebiete • GleichstellungsbeauftragteGrundlage Kommunalverfassung § 18 und Hauptsatzung § 4 Die Gemeinde hat über einen längeren Zeitraum versucht, eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu gewinnen, dies gelang nicht. Nun hat die Gemeindevertretung eine Teilzeitstelle geschaffen, um die rechtliche Auflage nach § 18 Abs. 2 BbgKVerf zu erfüllen. 7 • PetitionGrundlage Kommunalverfassung § 16 Formelle Petitionen wurden nur in sehr geringer Zahl eingereicht. Jedoch wenden sich zahlreiche EinwohnerInnen immer wieder mit Schreiben in Form von „Eingaben“, so die Bezeichnung durch BürgerInnen, an die Gemeindevertretung, an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder an den Bürgermeister bzw. die Gemeindeverwaltung. Diese Schreiben werden entweder im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung bearbeitet oder auch in Fachausschüssen oder in der Gemeindevertretung beraten. Formelle Anforderungen für solche Schreiben gibt es nicht. • Wahl der GemeindevertretungGrundlage Grundgesetz Artikel 28 Absatz 2, Kommunalverfassung und Kommunalwahlgesetz Für die Wahl der 22 ehrenamtlichen GemeindevertreterInnen stellen sich zahlreiche BürgerInnen zur Wahl. Die Wahl ist nur durchführbar, weil viele WahlhelferInnen ehrenamtlich tätig sind. Die Wahlbeteiligung lag 2003 bei 49% und 2008 bei 54%. • Wahl der/s Bürgermeister/inGrundlage Kommunalverfassung und KommunalwahlgesetzFür die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisters/in haben sich jeweils zahlreiche BürgerInnen zur Wahl gestellt (1996 waren es 7 KandidatInnen, 2004 waren es 3 und 2012 waren es 6). Die Wahl ist nur durchführbar, weil viele WahlhelferInnen ehrenamtlich tätig sind. Die Wahlbeteiligung lag 1996 bei 74% im ersten Wahlgang, 2004 bei 56% und 2012 bei 55%.Freiwillige Verfahren zur Beteiligung• AG BürgerhaushaltGrundlage Kommunalverfassung § 19 und Hauptsatzung § 5 Die Gemeindevertretung hat 2009 beschlossen, ein Beteiligungsverfahren zum Bürgerhaushalt durchzuführen. Dazu wurde ein Beteiligungskonzept beschlossen und nach öffentlicher Ausschreibung eine Arbeitsgruppe Bürgerhaushalt berufen. Beim Start am 07.07.2009 bestand die Arbeitsgruppe aus 13 durch die Gemeindevertretung berufenen ehrenamtlichen Mitgliedern. Zwischenzeitlich waren es 18 Mitglieder, wobei es immer wieder Wechsel gab. Derzeit sind es 9 Mitglieder. Bisher wurden die Verfahren zum Bürgerhaushalt 2011 und 2012 abgeschlossen, das öffentliche Verfahren zum Bürgerhaushalt 2013 läuft derzeit. Ziel des Verfahrens ist es, die Transparenz zum komplexen Haushalt der Gemeinde zu verbessern sowie BürgerInnen am Haushalt der Gemeinde mit Vorschlägen und einer Votierung zu Vorschlägen zu beteiligen.  • AnhörungGrundlage Geschäftsordnung § 11 Die Gemeindevertretung kann betroffene EinwohnerInnen oder Sachverständige zu einem Beratungsgegenstand anhören. Anhörungen wurden zu verschiedenen Angelegenheiten durchgeführt (weiterführende Schule, Straßenbau, Planungsvorhaben usw.)• Berufene BürgerInnenGrundlage Kommunalverfassung § 19 und Hauptsatzung §5 Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat folgende Berufungen zu ehrenamtlich tätigen BürgerInnen vorgenommen: Grabenschaubeauftragte/r Denkmalschutzbeauftragte/r Naturschutzbeauftragte/r Beauftragte/r für Menschen mit Behinderungen Ortschronist/in Koordinator/in gegen Fremdenfeindlichkeit (derzeit nicht besetzt) • Fachbeirat Visionen für Schöneiche bei BerlinGrundlage Kommunalverfassung § 19 und Hauptsatzung § 5 Im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung wurden durch die Gemeindevertretung 24 SchöneicherInnen in den Fachbeirat Visionen für Schöneiche bei Berlin berufen. Der Fachbeirat hat im Jahr 2002 eine erste Broschüre mit Visionen für die Ortsentwicklung vorgelegt, diese wurden 2011 aktualisiert. Derzeit gibt es 17 Mitglieder. 8 • Schöneicher Forum für Demokratie und Toleranz  Schon im Jahr 1998 haben sich nach öffentlicher Einladung zahlreiche SchöneicherInnen getroffen und sich mit diesem Forum für Demokratie und Toleranz bekannt, um wachsenden fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Die ehrenamtlichen Mitglieder dieses offenen Forums tagen eigenverantwortlich und meist projektbezogen. Die Zahl der TeilnehmerInnen schwankt zwischen der Koordinierungsgruppe mit fünf Mitgliedern, dem Beratungsgremium mit 10 bis 20 Mitgliedern und über 200 Personen bei Aktionen. • JugendbeiratGrundlage Kommunalverfassung § 19 und Hauptsatzung § 5 Die Gemeinde hat aufgrund einer Initiative von vier Jugendlichen eine Gemeindejugendvertretung geschaffen, die direkt gewählt wurde von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund geringer Wahlbeteiligungen wurde von einem solchen aufwändigen Verfahren Abstand genommen und ein Jugendbeirat geschaffen, der von der Gemeindevertretung berufen wird. Derzeit gibt es – trotz öffentlicher Aufrufe – zu wenige Kinder- und Jugendliche, die mitwirken möchten. Der Jugendbeirat ruht derzeit. Dem Beirat gehören maximal 12 Mitglieder an. Mitglied können Personen sein, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 24 Jahre sind. Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maß-nahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen.• Lokale Agenda 21Im Januar 1998 fand das erste Auftakttreffen für eine Lokale Agenda 21 in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin  statt. Im September 1998 fasste die Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluss zur Erarbeitung eines Dokumentes Lokale Agenda 21. Beteiligt waren am Anfang folgende Gruppen: evang. Kirchengemeinde, Frauenverein Lebensart, Heimatverein, IG Tourismus, Kinderbauernhof, Kindertagesstätten, Kunst- und Kulturinitiative, Landhofprojekt, Naturschutzaktiv, Niedrigenergiehaus, Parteien, Schulen, Schulfördervereine, Straßenbahn, Gemeindevertretung, Gemeindeverwaltung, Freiwillige Feuerwehr, Seniorenbeirat, Unternehmen, Fachbeirat Visionen für Schöneiche.  Im September 1999 legte die Initiativgruppe Lokale Agenda 21 den ersten Entwurf für eine Dokumentation vor. Am 10. und 11. November 2000 fand in Schöneiche eine Zukunftswerkstatt mit dem Arbeitstitel „Lokale Agende 21 in Schöneiche bei Berlin“ statt. Am 05.06.2001 legte die Initiativgruppe weitere Unterlagen zum Agenda-Prozess in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin vor. Folgende Arbeitsgruppen hatten sich als Teil des Agenda-Prozesses gebildet: Jugend und Soziales, Ökologie und Wirtschaft, Wasserhaushalt, Lebensphilosophie / Persönlichkeitsentwicklung / Kommunikation. Folgende Handlungsfelder wurden benannt: Siedlungsentwicklung und Ortsgestaltung, Wirtschaft und Beschäftigung, Erziehung / Bildung / Kinder / Jugendliche, Kultur / Freizeitgestaltung / Naherholung, Umweltschutz / Klimaschutz, Verkehr, Landschafts- / Naturschutz, Gesundheit sowie Senioren. Folgende Projekte waren Teil des Agenda-Prozesses: Baumpflanzungen – z.B. Obstbaumallee und Strauchpflanzungen Jägerstr./Kieferndamm, Unterschutzstellung Weidensee, Unterschutzstellung Fredersdorfer Mühlenfließ (LSG und FFH-Gebiet), Wasserhaushaltssicherung (einschließlich Hochwassersicherung und Regenwasserverwertung) Fredersdorfer Mühlenfließ und verbundene Grabensysteme, Feuchtgebiete im Ort und Umland, Grundwassersicherung, Kleiner Spreewald Park, Jägerpark, Energiesparmaßnahmen, Denkmalschutzmaßnahmen. 2002 fand eine Veranstaltung zur lokalen Agenda 21 statt mit dem Thema „Wie geht es weiter?“ Kritisch war festzustellen, dass die Zahl der Mitwirkenden immer geringer wurde und Erwartungen hauptsächlich auf die Verwaltung gerichtet waren. Derzeit ruht der Agenda-Prozess in der Gemeinde mangels Beteiligung weitgehend.  • Lokales Bündnis für FamilienGrundlage Kommunalverfassung § 2 Die Gemeindevertretung hat 2010 nach intensiven Beratungen einen Beschluss zur Angelegenheit Bündnis für Familien in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin gefasst. Das Bündnis für Familien wurde am 27.08.2011 gegründet. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Vereinen und Einzelpersonen. Das Bündnis organisiert sich selbst und entscheidet auch selbst über Mitglieder. Mitglied kann grundsätzlich jede/r werden, der/die die Ziele für eine familienfreundliche Gemeinde unterstützen möchte. • OrtschronikfachbeiratGrundlage Kommunalverfassung § 19 und Hauptsatzung § 5 9 Die Gemeindevertretung hat 2002 eine Satzung beschlossen und darin zur fachlichen Anleitung und Beratung des Ortschronikarchivs einen ständigen Ortschronikfachbeirat eingerichtet. Die Beschlüsse des Ortschronikfachbeirates haben empfehlenden Charakter. In den Ortschronikfachbeirat können durch die Gemeindevertretung grundsätzlich auch Mitglieder der Gemeindevertretung und sachkundige Einwohner/innen gewählt werden. Mitarbeiter/innen der Verwaltung können nicht Mitglied werden. Der Ortschronikfachbeirat soll aus mindestens drei ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder des Ortschronikfachbeirates wählen aus ihrem Kreis einen Vorsitzenden. Derzeit sind es 10 Mitglieder. • Projekt StadtmarketingGrundlage Kommunalverfassung § 2 Im Rahmen eines Projektes zum Stadtmarketing, das vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband unterstützt und vom Arbeitsamt gefördert wurde, trafen sich 12 Personen aus den Bereichen Wirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Naturschutz, Heimatpflege und Verwaltung in einem Lenkungsausschuss, um Leitlinien für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin auszuarbeiten. Die Leitlinie zu den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr, Ortsgestaltung, Tourismus, Bildung / Kultur / Sport, Landschaft / Ökologie sowie Verwaltung wurden 2003 für eine breite öffentliche Beratung veröffentlicht. Die vorgelegten Leitlinien waren das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung in den Jahren 2001 bis 2003 mit der zukünftigen Entwicklung unserer Gemeinde.  Die Mitglieder des Lenkungsausschusses haben sich bei der Erarbeitung der Leitlinien an den Visionen des Fachbeirates und bereits vorhandenen Gutachten und Konzeptionen orientiert sowie die Hinweise und Anregungen aus zahlreichen Gesprächen mit BürgerInnenn unserer Gemeinde aufgenommen. Der Lenkungsausschuss wünscht sich, dass die Leitlinien motivieren, gemeinsam die Ziele in dem Sinne zu verwirklichen, dass sich BürgerInnen im Ort wohl fühlen und sich mit unserem Ort identifizieren können. BürgerInnen von Schöneiche bei Berlin sollen die Leitlinien nutzen, um Aufgaben zu formulieren, die es ermöglichen, die Visionen Wirklichkeit werden zu lassen.  Im Ergebnis des Projektes Stadtmarketing wurde eine Teilzeitstelle in der Gemeindeverwaltung für die Aufgabe Stadtmarketing geschaffen, die durch ständigen Kontakt mit Unternehmen sowie Vereinen und Initiativen die Einbeziehung dieser Interessen absichert. • Sachkundige EinwohnerInnenGrundlage Kommunalverfassung § 43 Für die Tätigkeit in den Fachausschüssen der Gemeindevertretung können ehrenamtliche sachkundige EinwohnerInnen zu beratenden Mitgliedern der GemeindevertreterInnen berufen werden, bei fünf Ausschussmitgliedern sind es 7 sachkundige EinwohnerInnen. In der Gemeinde Schöneiche bei Berlin gibt es derzeit sechs Fachausschüsse, davon fünf mit ínsgesamt 28 sachkundigen EinwohnerInnen. Sachkundige EinwohnerInnen haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, für den sie berufen werden. Aktives Teilnahmerecht bedeutet, das Wort zu ergreifen, Vorschläge einzubringen, Fragen und Anträge zu stellen und diese zu begründen. Ein Stimmrecht gibt es nicht, jedoch wird in den Fachausschüssen das Meinungsbild der sachkundigen EinwohnerInnen festgestellt.  • SeniorenbeiratGrundlage Kommunalverfassung § 19 und Hauptsatzung § 5 Seit 2008 mit der Kommunalverfassung und seit 2009 mit der neuen Hauptsatzung gibt es einen besseren rechtlichen Status für den Seniorenbeirat. Bis 2008 war der Seniorenbeirat eine eigenständige Selbstorganisation von Senioren. Nun werden die Mitglieder durch die Gemeindevertretung berufen. Dem Beirat gehören maximal 12 Mitglieder an. Mitglied können Personen sein, die das 54. Lebensjahr vollendet haben. Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren in der Gemeinde haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen. Der Seniorenbeirat hat derzeit 8 Mitglieder. Die dargestellten pflichtigen oder freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten werden durch EinwohnerInnen unterschiedlich wahrgenommen.  Die Wahlbeteiligung in Schöneiche bei Berlin ist grundsätzlich bei allen Wahlen auf Europa-, Bundes-, 10 Landes oder Kommunalebene gut und liegt in der Regel über dem landesüblichen Durchschnitt. Jedoch könnte die Wahlbeteiligung höher sein, wenn mehr WählerInnen dieses bedeutsame demokratische Recht nutzen würden. Die Anwesenheit bei Einwohnerversammlungen, die in der ehemaligen Schloßkirche stattfinden und zu denen öffentlich eingeladen wird, schwankt je nach Thema zwischen 7 und über 100 EinwohnerInnen. Beim Thema Gemeindehaushalt war das Interesse eher sehr gering, beim Thema Fluglärm waren alle Versammlungen sehr gut besucht. Anliegerversammlungen zu Straßenbaumaßnahmen, zu denen die Grundstückseigentümer persönlich schriftlich eingeladen werden, sind in der Regel sehr gut besucht. Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zur Gemeindevertretung stehen meist in ausreichender Anzahl zur Verfügung, so dass die Wählerinnen und Wähler eine wirkliche Entscheidung treffen können. Sachkundige EinwohnerInnen sowie berufene BürgerInnen sind teilweise eher schwer zu finden. Ehrenamtliche Beauftragte für Gleichstellung und Behinderte konnten über einen längeren Zeitraum nicht gefunden werden. Mitglieder für Beiräte stehen unterschiedlich zur Verfügung. Es gibt Beiräte gleichzeitig mit personeller Kontinuität und ständigem Wechsel. Die lokale Agenda 21 ruht seit vielen Jahren mangels Beteiligung. Die Beteiligung bei Bauleitverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) ist eher als sehr geringzu bezeichnen. Die Teilnahme an den Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung ist sehr unterschiedlich. Es stellt sich sicherlich auch die Frage, ob weniger mangelnde oder ungenügende Beteiligungsmöglichkeiten als Problem zu betrachten sind, sondern das Problem eher eine mangelnde tatsächliche Nutzung von Beteiligungsmöglichkeiten sein könnte. Vorhabenbezogene Aktionen scheinen eher möglich als kontinuierliche Projekte über einen längeren Zeitraum. Bedeutsam ist auch die subjektive Betroffenheit. Dies wird auch in der Literatur intensiv diskutiert. „Auf individueller Ebene benötigt Bürgermacht Menschen mit entsprechenden sozialen und politischen Kompetenzen“18. Schlüsselkompetenzen wie Kooperation, Konfliktlösung, Offenheit, Toleranz, Respekt sowie Vertrauen und Anerkennung sind erforderlich. Beteiligungsprozesse benötigen Menschen, die bereit sind, aktiv zu sein, eine ideelle und materielle Förderung sowie eine angemessene Infrastruktur19. Partizipation benötigt auch Formen aufsuchender und aktivierender Beteiligung. Um Bürgerbeteiligung zukünftig noch mehr zu verbessern, sind auf kommunaler Ebene entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dafür wird jedoch einerseits teilweise ein verbesserter rechtlicher Rahmen auf Landes- und Bundesebene benötigt. Und andererseits sind personelle und sächliche Ressourcen für kontinuierliche Prozesse und Beteiligungsverfahren zur Verfügung zu stellen.                                                     (18 Roth, Bürgermacht, Seite 292 19 Siehe Roth, Bürgermacht, Seite 24 und 279 11) Für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin sollte nach einer sachlichen und fairen Analyse bisheriger Bürgerbeteiligung (Rückblick) und einer Sachstandsanalyse (Iststand) für die Zukunft unter Beachtung des Grundsatzes einer nachhaltigen demokratischen Entwicklung auch ein Leitbild „Bürgergemeinde Schöneiche bei Berlin“ entwickelt und umgesetzt werden. Auch dies kann selbstverständlich nur in Form einerbreiten Partizipation erfolgen.  Vielleicht sollten insbesondere folgende Fragen in breitem Rahmen beraten werden: • Wie werden vorhandene Beteiligungsmöglichkeiten bewertet? • Wie wird die bisherige konkrete Nutzung der Beteiligungsmöglichkeiten bewertet? • Wie war bisher die Einbeziehung von Beteiligungsverfahren und – ergebnissen in die Entscheidungen der Gemeindevertretung und wie kann eine qualifizierte Verbesserung gewährleistet werden? • Wie können Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement im weiteren Sinne in der Gemeinde noch besser als bisher institutionell, personell und sächlich gefördert werden? • Wo liegen Stärken und Schwächen der Beteiligungsmöglichkeiten im Ort? • Welche konkreten gegenseitigen Erwartungen haben EinwohnerInnen, Gemeindevertretung, Gemeindeverwaltung und Bürgermeister bei Bürgerbeteiligung und bei Beteiligungsverfahren? • Wie kann demokratische Legitimität von Beteiligungsverfahren gewährleistet werden? • Welche rechtlichen und sonstige Grenzen gibt es für Beteiligungsverfahren? Diese Diskussionsanregung soll in der Gemeinde möglichst weit gestreut und sie wird auch auf die Homepage der Gemeinde gestellt werden. Fachliche und sachliche Beiträge; Stellungnahmen, Hinweise und Kritik sind ausdrücklich erwünscht. Das weitere Verfahren zur Behandlung dieser bedeutsamen Angelegenheit sollte in der Gemeindevertretung beraten sowie abgestimmt und möglichst einvernehmlich beschlossen werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung könnte durch eine Fachkonferenz oder einen Runden Tisch eine qualifizierte Diskussion gewährleistet werden, die dann durch Einwohnerversammlungen weitergeführt werden kann. Am Ende eines solchen öffentlichen Verfahrens kann dann mehr Klarheit zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement sowie zu verbesserten institutionellen, personellen und sächlichen Ressourcen bestehen.

Schöneiche bei Berlin, 01.08.2012

Heinrich Jüttner Bürgermeister

12 Literaturliste: BBE – Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Hrsg.); Bürgerengagement vor Ort: Wege zu einer lebendigen Kommune, Berlin 2004 Beer, Wolfgang; Bürgerinitiativen – Möglichkeiten und Grenzen, Berlin 1974 Beer, Wolfgang; Lernen im Widerstand – Politisches Lernen und politische Sozialisation in Bürgerinitiativen, Hamburg 1978 Embacher, Serge; Baustelle Demokratie – Die Bürgergesellschaft revolutioniert unser Land, Hamburg 2012 Embacher, Serge; Demokratie! Nein Danke? – Demokratieverdruss in Deutschland, Bonn 2009 Gemeinde Schöneiche bei Berlin; Einwohnerbeteiligungssatzung Gemeinde Schöneiche bei Berlin; Hauptsatzung Gronemeyer, Marianne; Motivation und Aktion – Zur Sozialpsychologie politischer Beteiligung, Bochum 1974 Grunwald, Armin und Kopfmüller Jürgen; Nachhaltigkeit, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2012 Klein, Ansgar und  Schmalz-Bruns, Rainer (Hrsg.): Politische Beteiligung und Bürgerengagement in Deutschland- Möglichkeiten und Grenzen. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997 Künzel, Werner; Direkte Demokratie in Brandenburg, in Kost, Andreas (Hrsg.); Direkte Demokratie in den deutschen Ländern – Eine Einführung, Wiesbaden 2005, Seite 75 ff. Land Brandenburg; Gemeindeordnung  Land Brandenburg; Kommunalverfassung Land Brandenburg; Kommunalwahlgesetz Land Brandenburg; Petitionsgesetz  Land Brandenburg; Umweltinformationsgesetz  Land Brandenburg; Verfassung Land Brandenburg; Volksabstimmungsgesetz Möllers, Christoph; Demokratie – Zumutungen und Versprechen, Berlin 2009 Roth, Roland; Bürgermacht – Eine Streitschrift für mehr Partizipation, Hamburg 2011 Schade, Peter; Grundgesetz mit Kommentierung, 9. Auflage, Regensburg 2012

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