Nach dem der vom Bürgermeister im August 2011 vorgelegte Entwurf einer neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung durch übergroße Ablehnung der Grundstücksnutzer zurückgezogen und in der Gemeindevertretung nicht behandelt wurde, ist das Grundübel der Grünflächenpflege und Laubentsorgung im öffentlichen Straßenland nach wie vor ungelöst.
Deshalb haben sich die Unterzeichner in einem Schreiben an den Landrat Oder-Spree gewandt, weil die gegenwärtige Straßenreinigungssatzung sowie auch der abgelehnte Entwurf von 2011 immer noch den Grundstückseigentümern die Grünpflege mit Laubentsorgung als pflichtige Aufgaben überträgt. Die Grünpflege ist jedoch eine Aufgabe der Gemeinde für die der Bürger Grundsteuern entrichtet.
In seinem Antwortschreiben des Landrates wurde die Auffassung der von uns aufgezeigten Mängel bestätigt. Dem Bürgermeister wurde gleichzeitig eine zeitnahe Anpassung der Satzungsregelungen angeraten.
Der Bürgermeister hat in seinem Schreiben vom 15. August 2012 an die Unterzeichner nunmehr verkündet, dass erneut ein Satzungsentwurf mit den neuen erforderlichen Parametern erarbeitet wird.
Es bleibt abzuwarten, ob im neuen Entwurf eindeutig die gemeindlichen Pflichten für die Grünpflege einschließlich der Laubentsorgung festgeschrieben werden.
Auch wenn nach Aussagen des Bürgermeisters der eine oder andere Anlieger bisher und auch weiterhin diese Aufgaben freiwillig durchführt, ist eine kostenpflichtige Beteiligung, z.B. durch den Zwangskauf von Laubsäcken nicht gesetzeskonform und willkürlich.
Werner Lutz Christian Martini
Regionalgruppenleiter des VDGN in LOS Mitglied des Bürger-Bündnis-Schöneiche (BBS)