Straßenreinigungssatzung in Schöneiche gesetzwidrig!

Die Straßenreinigungssatzung (einschließlich Winterdienst) vom 05.05.1997 enthält seit vielen Jahren in einigen Teilen gesetzwidrige Regelungen, die von einigen betroffenen Bürgern immer wieder gegenüber der Gemeindeverwaltung angesprochen werden.

Der Bürgermeister hat nunmehr erneut Ende Oktober 2012 einen Entwurf der Straßenreinigungssatzung vorgelegt, nach dem auch der Entwurf von 2011 mit einer Gebührenordnung an den Widerstand, vornehmlich der Grundstückseigentümer, gescheitert war.

Bisher ist der jetzige Entwurf nur den Internetnutzern bekannt. Wie soll hier eine breite Bürgerbeteiligung zu Stande kommen, wie es der Bürgermeister in seinem Vorwort unterstreicht. Wer nun glaubt, dass mit dem neuen Entwurf die vom Landrat Oder-Spree angemahnten Mängel, die von Bürgern im Sommer an den Landrat herangetragen wurden, beseitigt sind, der irrt. Der Landrat hatte in seinem Schreiben an den Bürgermeister u. a. zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere die Pflege von straßenbegleitendem Grün oder das Rasenmähen im öffentlichen Straßenland nicht den Grundstücksnutzern auferlegt werden kann.

Diese grünpflegerischen und gärtnerischen Tätigkeiten (zu dem auch die Laubentsorgung zählt), fallen nicht unter den Reinigungsbegriff   i. S. des § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) und können als Leistungen demzufolge nicht von Grundstückseigentümern abverlangt werden. Diese eindeutige Forderung des Landrates Oder-Spree zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird im neuen Entwurf der Straßenreinigungsatzung ignoriert. Besonders paradox stellt die Forderung der Schnee- und Eisbeseitigung an den öffentlichen Bus- und Straßenbahnhaltestellen durch die Grundstückseigentümer dar, während die Reinigung dieser Bereiche die Gemeindeverwaltung durchführt. Eine nicht nachvollziehbare Logik.

Das kann nicht weiterhin gebilligt werden. Der vorliegende Entwurf ist zurück zu ziehen und die Gemeindevertreter sind aufgerufen, dafür zu sorgen, dass diese gesetzwidrigen Regelungen kurzfristig durch eine Änderungssatzung beseitigt werden. Der Bürgermeister erhielt auch vom Landrat den Auftrag eine rechtskonforme Neuregelung bis zum 31.12.2012 der Kommunalaufsicht vorzulegen.

Wenn auch der eine oder andere Grundstückseigentümer bisher und auch in Zukunft vor seinem Grundstück die pflichtigen Aufgaben der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Grünflächenpflege durchführt, müssen diese Tätigkeiten als freiwilligen Beitrag in der Satzung verankert werden Es stellt geradezu eine Willlkür dar, wenn für die Einsatzbereitschaft der Bürger zusätzlich der Zwangskauf für Laubsäcke auferlegt wird für den es keine rechtsgültige Regelung gibt.

Alle betroffenen Grundstücksnutzer sind deshalb aufgerufen, ihren Einspruch zum vorliegenden Entwurf der Straßenreinigungssatzung wegen rechtwidriger Regelungen gegenüber der Gemeindeverwaltung (auch per E-mail: majewski@schoeneiche-bei-berlin.de) einzulegen.

Werner Lutz

Regionalgruppenleiter LOS im VDGN

Archiv
Artikel von "Archiv" stammen aus der Zeit, als diese Seite noch vom BürgerBündnisSchöneiche verwaltet wurde. Die Artikel spiegeln weder die Meinung der Redaktion, noch des Vereins wider.