Bericht von der Anwohnerversammlung zum Bauvorhaben „Kieferndamm 2. Bauabschnitt“ am 06.02.13

„Können denn unsere Vorschläge, Änderungswünsche und Anregungen noch irgend etwas ändern?“  Herr Jüttner (06.02.13):  Nein!“

Zur Vorführung des Schöneicher Verständnisses von Bürgerbeteiligung in Schöneiche muss dann wohl nichts mehr hinzugefügt werden. Es bleibt einfach dabei, dass den Bürgern nur dann etwas vorgelegt wird, wenn längst alles entscheiden und bereits auf den Weg gebracht ist. 

Die Anwohner haben schon früh am Abend zu Recht moniert, dass hier auf ihre Kosten ein beidseitiger Geh- und Radweg gebaut werden soll, obwohl es in der Fortsetzung des 1. Bauabschnitts im Bereich Jägerpark nur einen einseitigen Geh- und Radweg und zudem im 3. Bauabschnitt, der an Berliner Gebiet grenzt, ebenfalls ein beidseitiger Geh- und Radweg nicht möglich sein wird, da die Berliner dafür ihre Zustimmung verweigert haben und eine flächenminimierende Lösung (Herr Jüttner) wollen.

Vernünftig und kostensparend für Gemeinde und Anlieger wäre also eine durchgehende Führung eines in beide Richtungen zu benutzenden Geh- und Radweges auf der Nordseite des Kieferndamms. Zudem bestünde auf diesem Weg die beste Perspektive zu einer Einigung mit Berlin.

Um eine solche Diskussion, die nach einer Zeitungsmeldung im Vorfeld sicher war, jedoch schon im Keim zu ersticken präsentierte der Planer, Dr. Kalaanke, im Auftrag des Bürgermeisters schon sehr früh in seinem Vortrag einen Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), hier Abs. 33 aus dem Abschnitt II. „Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)“, der wie folgt lautet:

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“

Damit auch ja niemand selber zu denken beginnen konnte, war auch gleich die Konsequenz daraus in Rot gehalten und mit Ausrufungszeichen aufgeschrieben: „beidseitig Wege für Radfahrer erforderlich!“

Wenn das aber wirklich eine quasi-gesetzliche Ausführungsvorschrift darstellt, wie Herr Jüttner am Abend nicht müde wurde zu betonen „das Straßenverkehrsamt des Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde gibt uns für andere Lösungen keine Genehmigung“ dann scheint es wohl unmöglich zu sein eine Einigung mit dem Land Berlin zu erreichen. Demzufolge wäre der jetzt für dieses Jahr für ca. 1,2 Mio € vorgenommene Ausbau ein Schildbürgerstreich erster Ordnung, denn der Rest des alten Kopfsteinpflasterakers kann demnach nie oder zumindest auf absehbare Zeit nicht in Angriff genommen werden, weil entweder das Land Berlin oder das Straßenverkehrsamt des Kreises nein zur der präsentierten Lösung sagen wird!

Das ist dann Schöneicher Verkehrspolitik.

Dr. Philip Zeschmann

Ihr partei- und fraktionsunabhängiger Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordneter

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