„Demokratie“ in Schöneiche, X. Fortsetzung

Bürgermeister verhält sich weiterhin so als ob die Gemeindevertretung einen Beschluss gefasst hätte, obwohl auch die Kommunalaufsicht bestätigt hat, dass ein solcher weiterhin fehlt – und keiner sagt etwas!

Was war passiert? Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 27.02.2013 stand die BV 473/2013, mit der es um die grundsätzliche Weichenstellung der zukünftigen Ortsentwicklung ging, auf der Tagesordnung und die Gemeindevertreter sollten eine „Variantenentscheidung„ treffen. Dabei sollte alternativ eine der vier vorgelegten Varianten ausgewählt werden. Statt jedoch alternativ abzustimmen, wurden durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung jeweils einzelne Abstimmungen zu jeder Alternative durchgeführt, bei der jeder Gemeindevertreter mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen konnte. Hinzu kam, dass namentliche Abstimmung beantragt worden war.

 

In Folge dieses unsinnigen und gegen den klar erkennbaren Sinn der Beschlussvorlage („Variantenentscheidung„) verstoßenden Vorgehens gab es folgendes Abstimmungsergebnis:

Variante A: 7 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen

Variante B1: 4 Ja, 11 Nein, 4 Enthaltungen

Variante B2: 7 Ja, 7 Nein, 5 Enthaltungen

Variante B3: 5 Ja, 10 Nein, 4 Enthaltungen

Da bei dem gewählten Vorgehen aber keine Variantenentscheidung getroffen wurde, nutze der Bürgermeister dieses Ergebnis, indem er abschließend verkündete, dass „die Tendenz ja eindeutig zu Variante B2 gehe und er diese Entscheidung als Arbeitsauftrag für die nächsten Schritte der Verwaltung“ mitnehme. Das genau diese Variante, die von ihm in allen Fachausschusssitzungen bevorzugte Variante war, sei nur am Rande erwähnt.

Aus einem Abstimmungsergebnis, bei dem keine Variante ein Mehrheit an Ja-Stimmen erreichen konnte, ist jedoch eine solche willkürliche Schlussfolgerung nicht zu ziehen. Richtig brenzlig ist die Sache insbesondere deshalb, weil auf der Grundlage dieser „Entscheidung“ schon in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 21.03.2013 mit der bereits vorab gefertigten und verteilten BV 479/2013 eine „Veränderungssperre“ für die mit dem Beschluss aus der BV 473 zu beplanenden Kernflächen der Gemeinde beschlossen werden soll. Genau das ist jedoch rechtswidrig und gar nicht möglich, weil eine demokratisch legitimierte (Mehrheit an Ja-Stimmen) Entscheidung zur BV 473 weiterhin fehlt.

Genau das hat nun auch die Kommunalaufsicht schriftlich bestätigt. In dem Schreiben vom 11.03.2013 heißt es u.a. das „jede zur Abstimmung gestellte Variante letztlich durch die Gemeindevertretung Schöneiche abgelehnt wurde.“ Und weiter: „Die beschlossene Ablehnung aller Varianten der Beschlussvorlage 473/2013 führt aber gerade zu keinem (rechtswidrigen) Tun bzw. zu keinen (rechtswidrigen) Veranlassungen der Gemeinde, es bleibt nach dem Ergebnis der Beschlussfassung alles wie vor der Beschlussfassung.“

Demnach fehlt jede demokratische Legitimation der Gemeindeverwaltung bzw. des BM aus diesem „Nichtbeschluss“ irgendeine Beauftragung zu irgend einem weiteren Handeln abzuleiten. Dies betrifft aktuell insbesondere die BV479/2013 „Veränderungssperre“, die ohnehin bereits vor der Sitzung der Gemeindevertretung vorlag und erst recht nach diesem „Nichtbeschluss“ auch nicht vorliegen dürfte.

Dr. Philip Zeschmann

Ihr partei- und fraktionsunabhängiger Vertreter in der Gemeindevertretung und im Kreistages Oder-Spree

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