Einwohnerfragestunden in Ausschüssen

Die Information von Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein sehr bedeutsamer Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung und Demokratie. Ziel ist die qualifizierte Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in kommunale Angelegenheiten sowie die Aktivierung der Beteiligten an einer nachhaltigen Ortsentwicklung. Die Gemeindevertretung ist zur gemeinsamen Willensbildung verpflichtet, die Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in geeigneter Weise dauerhaft zu entwickeln und zu stärken, insbesondere auch durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit.“

So steht es in der Präambel der im Jahre 2009 beschlossenen Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin geschrieben. Eine  Aufgabe, die in einer Gemeinde mit ca. 12.000 Einwohnern und ebenso vielen verschiedenen Meinungen und Bedürfnissen, nicht einfach/leicht zu bewältigen ist. Dennoch hat die sich die Gemeindevertretung dieses Ziel gesteckt.

Bereits im Jahr des Entschlusses zu dieser Satzung hat sich –wieder- gezeigt, dass Bürger dieser „Schlafstadt“ an Entscheidungen mitwirken wollen. Trotzdem in Berlin gearbeitet und in Schöneiche die Ruhe genossen werden will, zeigt sich bis heute deutlich, dass Bürger in Gemeindethemen einbezogen werden wollen. Dagegen sprechen auch nicht die regelmäßigen Berichte des Bürgermeisters über die stark variierende Anzahl der an Einwohnerversammlungen teilnehmenden Einwohner. Bisher gab es jedenfalls keine Versammlung, die nicht besucht wurde. Von einem Interesse für die Themen in Schöneiche dürfte damit ausgegangen werden.

Zurück zu der Einwohnerbeteiligungssatzung. Diese ermöglicht Einwohnern Fragen in den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung zu stellen und gebietet der Gemeinde Einwohnerversammlungen zu wichtigen Gemeindeangelegenheiten durchzuführen.

Trotzdem Einwohnerversammlungen durchgeführt werden und die Gemeinde mittels diverser Wege über die gemeindlichen Angelegenheiten unterrichtet, genügt aus Sicht des BBS die Möglichkeit der Einwohnerbeteiligung, wie sie in der Einwohnerbeteiligungssatzung vorgesehen ist, nicht.

Gerade die Fragestunde für Einwohner in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung kommt für denjenigen, der zu konkreten Themen und Vorgängen ein Anliegen hat, zu spät. Da die Themen bereits in den Ausschüssen vorberaten und fast schon entschieden sind, wenn sie letztlich in den Sitzungen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorliegen. Das Gefühl von Ohnmacht, das den interessierten Einwohner in diesen Fällen beschleicht, dürfte durchaus nachvollziehbar sein.

Deshalb sollte aus Sicht des BBS die Einwohnerbeteiligungssatzung geändert und eine Fragestunde für Einwohner in den Ausschüssen eingeführt werden. Hiermit gäbe die Gemeindevertretung sich und den Bürgern die Chance zu einer gemeinsamen Willensbildung bereits im Vorfeld von Entscheidungen, so wie sie sich dieses Ziel auch gesteckt hat.

Hiergegen, dies ist bewusst, mag es beispielsweise den Einwand geben, dass interessierte Einwohner durchaus auch in Ausschüssen ihre Anliegen zu bestimmten Vorgängen vortragen dürften, sofern die Mitglieder des Ausschusses zustimmten. Dieses organisatorisch nachvollziehbare Procedere widerspricht allerdings jedem inneren Gefühl des Bürgers, der hier eine Abhängigkeit von der Gunst der Ausschussmitglieder empfindet, denen dieser Eindruck nicht steht, da gerade nicht die objektiv notwendige Organisation der Sitzungen verstanden sondern das subjektive Empfinden den Bürger bewegen wird.

Abschließend sei noch einmal eindringlich an das durch die Gemeindevertretung selbst gesteckte Ziel appelliert und die direkte Bürgerbeteiligung als eine gute Ergänzung für die im Übrigen erfolgende Parteienvertretung hervorgehoben. Die Normierung der Einwohnerfragestunde dürfte eine geeignete Weise sein, die gemeinsame Willensbildung durch Einbeziehung der Einwohner im Sinne der Präambel der Einwohnerbeteiligungssatzung dauerhaft zu entwickeln.

Archiv
Artikel von "Archiv" stammen aus der Zeit, als diese Seite noch vom BürgerBündnisSchöneiche verwaltet wurde. Die Artikel spiegeln weder die Meinung der Redaktion, noch des Vereins wider.