Bürgerbegehrensbericht 2014

Am 23. Oktober 2014 ist der dritter Bürgerbegehrensbericht erschienen. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die direkte Demokratie aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken ist. Seit der Einführung im ersten Bundesland (1956 in Baden-Württemberg) gab es 6.447 Verfahren (5.354 von unten initiierte Bürgerbegehren, 1.054 von oben angesetzte Ratsreferenden, 39 Verfahren nicht klar zuzuordnen); 3.177 mal kam es zum Bürgerentscheid. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie der Universität Marburg.
In rund einem Drittel der Fälle hat der Gemeinderat selbst ein Thema zur Abstimmung vorgelegt. „Mittlerweile haben auch Skeptiker erkannt, dass Bürgerbegehren und -entscheide die Kommunalpolitik beleben und nicht behindern“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Die direkte Demokratie sorge dafür, dass die Menschen sich als Gestalter, nicht als Gegenstände der Politik erleben. „Dieser Wille zu einer unmittelbaren Selbstbeteiligung in ausgewählten Sachgebieten ist als soziale Dynamik ein fester Bestandteil der neueren deutschen Politik geworden“, so Prof. Hans J. Lietzmann, Leiter der Wuppertaler Forschungsstelle Bürgerbeteiligung. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern variieren allerdings stark: 40 Prozent aller Verfahren (2.049) fanden in Bayern statt, gefolgt von Baden-Württemberg (761 Verfahren) und NRW (678 Verfahren).
Den Kompletten Bericht finden Sie unter
http://www.mehr-demokratie.de/bb-bericht2014.html

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Redaktion Schöneiche Online
Veröffentlicht in Allgemein