Winterdienst in Schöneiche 2014/2015

Die Gemeinde weist alle Grundstückseigentümer bzw. deren Gleichgestellte (Reinigungsverpflichtete) darauf hin, dass entsprechend der Satzung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin über Straßenreinigung und den Winterdienst vom 27.02.2013 die
Schneeberäumung und die Beseitigung von Glätte durchzuführen sind. Art und Umfang des Winterdienstes:

• Die Reinigungspflicht der Verpflichteten umfasst grundsätzlich die Schneeberäumung und die Beseitigung von Glätte auf den Grundstück angrenzenden bzw. -anliegenden öffentlichen Flächen – Gehwege, Radwege und Fußgängerüberwege.

•Die Geh- und Überwege für Fußgänger sind durch den Reinigungspflichtigen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schneefreizuhalten und bei Glätte abzustumpfen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von bis zu 1,50 m parallel der Grundstücksgrenze als Gehbahn. Dies gilt auch für begehbare Seitenstreifen, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders gekennzeichnet oder begrenzt ist. Gehwege im Sinne dieser Bestimmungen zum Winterdienst sind alle
Straßenteile, deren Benutzung durch den Fußgänger geboten ist.

• Die Gehwege sind bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die Verwendung von Asche, zur Beseitigung von Eis- und Schneeglätte, ist unzulässig. Abstumpfende Mittel haben Vorrang vor auftauenden Mitteln. Der Einsatz auftauender Mittel ist anzeige
pflichtig.

• Der beräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird.

• Das Beräumen und Abstumpfen hat werktags (Mo – Sa) mindestens in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags mindestens in der Zeit von 9:00 Uhr – 20:00 Uhr und in dem Maße zu erfolgen, wie es zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

• Hydranten und Einläufe von Entwässerungsanlagen sind stets von Schnee und Eis freizuhalten. Die Reinigungsverpflichteten werden auf die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Räum- und
Streupflicht hingewiesen. Zur Regelung von Schadensfällen wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Durch die Gemeinde Schöneiche bei Berlin erfolgt die Durchführung eines Straßenwinterdienstes im Leistungsumfang entsprechend der Einstufung nach Winterdienstklassen. Dabei werden die Straßen der Winterdienstklasse 1 und 2 (alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Straßenabschnitte mit Sammelfunktion) grundsätzlich winter-
dienstlich bearbeitet. Alle übrigen Straßen (Winterdiensklasse 3) werden nur nach Bedarf (Blitzeis, starker Schneefall) winterdienstlich bearbeitet.

Quelle: Ordnungsamt  Gemeinde Schöneiche bei Berlin

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Redaktion Schöneiche Online