Warum schaut das Schöneicher Ordnungsamt nur zu?

Es ist durchaus anzunehmen, daß er auf seiner  Tour durch Schöneiche ständige Tempoüberschreitungen begeht. Schöneiche hat ca. 12000 Einwohner, die sich auf geschätzte 5000 Häuser und Wohnungen verteilen. Wenn man nun annimmt, daß der Weihnachtsmann für einen Ort in der Größe von Schöneiche höchsten eine Minute Zeit hat, stehen ihm lediglich 0,0156798 Sekunden zur Verfügung, um eine Wohnung zu besuchen und zum nächsten Haus aufzubrechen. Da der Mann mit dem Rauschebart jedoch längere Zeit in den Wohnungen verweilt, um entweder die Geschenke zu übergeben, oder aber um die Rute zu schwingen, muß er also noch erheblich schneller von einem Haus zum nächsten eilen, fliegen oder fahren. Somit wird er bei seinen Fahrten zwischen den einzelnen Häusern und Wohnungen, vor allem aber zwischen den einzelnen Dörfern und Städten ständig und zudem vorsätzlich, da er sich ja auch nur den Tag und insbesondere den Abend vor dem Weihnachtsfest  für die Auslieferung der Geschenke Zeit nehmen kann, gegen die üblichen Geschwindigkeitsgebote verstoßen. Einzig schwierig gestaltet es sich wohl, den Weihnachtsmann auf seinem Schlitten bei der Geschwindigkeitsübertretung zu erwischen, da kein handelsübliches Meßgerät der Polizei und auch die Geräte der Gemeinden, die für ihre Wegelagerei berüchtigt sind, solche Geschwindigkeiten noch nicht erfassen können. Die Betonung liegt auf „noch nicht“, denn der Weihnachtsmann würde mit all seinen Ordnungswidrigkeiten durchaus das Haushaltssäckel unserer Gemeinde an nur einem Tag füllen! Dabei ist das ständige Verletzen der örtlichen Parkeverbote noch gar nicht dabei.

Aber wie unser Ordnungsamt auf Anfrage mitteilte, hat es an diesem Tag geschlossen und informierte wie folgt: Die Prüfung gestaltet sich äußerst schwierig, da besagter Weihnachtsamnn Rudolf und die anderen Rentiere auch in der Luft abstellt, um dann behende durch den Kamin in die Wohnstube zu gelangen. Da dieses Abstellen einen Eingriff in den Luftverkehr darstellt, fällt es nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Dadurch  sind Ordnungswidrigkeiten wegen Haltens im Parkverbot durch den Weihnachtsmann an dieser Stelle nicht zu prüfen.
Auch Parken ohne Parkscheibe im Halteverbot ist nicht zu prüfen, da wohl niemand so artig war, dass die Beschenkung länger als drei Minuten dauern wird, Sie verehrter Leser vielleicht? Dass jemand länger als drei Minuten mit der Rute bestraft wird, halte ich und sicher auch Sie liebe Leser, für sehr unwahrscheinlich?! Somit wird sich der liebe gute Weihnachtsmann nicht des Vergehen eines der oben angesprochenen Ordnungswidrigkeiten schuldig machen.

Idee geklaut  von http://www.ollis-weihnachtsgeschichten.de

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Redaktion Schöneiche Online