Interessante Gedanken zum Schöneicher Straßenbau

In seiner letzten Ausschusssitzung am 26.1. informierte sich der Ortsplanungsausschuss über die Möglichkeit des privaten Straßenbaus. Die Initiative zu diesem Thema ging von Gemeindevertreter Klaus-Dieter Raddatz (Fraktion CDU/BBS/FDP) aus.  Auf der Novembersitzung konnte dieses Thema nicht behandelt werden, obwohl Herr Klaus-Dieter  Raddatz extra einen Sachverständigen eingeladen hatte. Dieser durfte jedoch auf Weisung des Bürgermeisters nicht reden. Diesmal hatte Herr Jüttner eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Königs Wusterhausen eingeladen, die sehr interessante Ausführungen zu diesem Thema machte, die auch in Schöneiche umsetzbar sind.
Bürgermeister und Gemeindevertreter waren sich einig, den privaten Straßenbau in Schöneiche zu unterstützen. Gegenwärtig gib es jedoch keine solche Initiative.
Da privater Straßenausbau in der Regel deutlich billiger wird, sollte sich dies bald ändern.

Folgender Handlungs- und Verfahrensablauf sollte jedoch beachtet werden:

1. Wenn sich Anlieger ernsthaft mit dem Gedanken tragen, den Ausbau der „eigenen“ Straße zu forcieren, sollten sie sich auf einen Straßenverantwortlichen verständigen. Die Initiative zum Straßenausbau muss grundsätzlich aus den Reihen der Anlieger kommen.

2. Sobald mindestens die Hälfte der Anlieger ihr Interesse am Straßenausbau signalisiert hat, sind Vorgespräche mit der Verwaltung notwendig. Die Verwaltung prüft, inwieweit die Voraussetzungen für einen privat-finanzierten Straßenbau gegeben sind (z.B. räumliche Abgrenzung der Maßnahme, keine Insellösung) und gibt die bautechnischen Rahmenbedingungen vor.

3. Um den Anliegern den finanziellen Vorteil des privat-finanzierten Straßenbaus aufzuzeigen, führt die Verwaltung bei Bedarf eine (potentielle) Beitragskalkulation durch. Das Ergebnis der Beitragskalkulation wird dem Straßenverantwortlichen als Argumentationshilfe ausgehändigt.

4. Parallel holen die Anlieger auf Grundlage des durch die Verwaltung vorgegebenen Ausbaugrades der jeweiligen Straße zwei bis drei Kostenangebote von Bauunternehmen aus der Region ein und favorisieren ein Angebot.

5. In Kenntnis des potentiellen Anliegerbeitrages bei kommunaler Durchführung der Maßnahme (Beitragskalkulation) und im Vergleich zum finanziellen Anteil der Anlieger bei Privatfinanzierung (favorisiertes Kostenangebot) wird durch den Straßenverantwortlichen die Mitwirkungsbereitschaft und die Verteilung der Gesamtkosten auf Grundlage des favorisierten Angebotes abschließend geklärt.

6. Angenommen über die Verteilung der Gesamtkosten innerhalb der Anliegergemeinschaft konnte nachweislich keine Einigung erzielt werden. Dennoch haben mindestens 80 % der Anlieger ihre Mitwirkungsbereitschaft verbindlich erklärt. Daraufhin kontaktiert der Straßenverantwortliche das favorisierte Bauunternehmen mit dem Ziel, dass sich das Bauunternehmen als Erschließungsträger bei der Kommune entsprechend bewirbt.

7. Der Abschluss des Erschließungsvertrages setzt voraus, dass sich der Erschließungsträger bereit erklärt, den 10 %igen kommunalen Anteil, gerechnet auf seinen Angebotspreis (unterteilt nach Teileinrichtungen!), eigenständig zu tragen. Die Refinanzierung dieses 10 %igen Anteiles sichert er sich privatrechtlich durch Vereinbarungen mit den (mindestens 80 %) Ja-Sagern. Das bedeutet, diese (mindestens 80 %) Ja-Sager verpflichten sich gegenüber dem Erschließungsträger, den 10 %igen Anteil – sowohl bezogen auf ihr eigenes Grundstück als auch anteilig bezogen auf die Grundstücke der Nein-Sager – zu übernehmen.

8. Sobald zwischen der Kommune und dem Erschließungsträger Einigkeit über den Abschluss des Erschließungsvertrages erzielt wurde, schließen die mindestens 80 % der sog. Ja-Sager Ablösevereinbarungen mit der Stadt. Die Ablösehöhe beträgt 90 % des auf das Grundstück entfallenden Kostenanteils und ist vor Abschluss des Erschließungsvertrages auf das Konto der Stadt zu überweisen.

9. Parallel dazu bereitet die Kommune eine Anliegerversammlung vor und informiert über das bevorstehende Baugeschehen, sowie über die Berechnung und Höhe der Anliegerbeiträge (interessant nur für die Nein-Sager)

10. Sobald die Ablösebeträge der Ja-Sager auf dem Konto der Stadt eingegangen sind und der Erschließungsträger mit den Ja-Sagern Einigung erzielen konnte, schließt die Kommune mit dem Erschließungsträger den Erschließungsvertrag ab.

11. Mit Baubeginn erhebt die Kommune gegenüber den Eigentümern, die keine Ablösevereinbarungen abgeschlossen haben, gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung Vorausleistungsbescheide in Höhe von 100 % des voraussichtlichen Beitrages. Handelt es sich um eine Straße, die dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg und somit der Straßenausbaubeitragssatzung unterliegt, erhebt die Kommune mit Baubeginn zunächst 80 % des voraussichtlichen Beitrages. Die Endbescheidung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorlage der Schlussrechnung.

12. Die Gemeindet übernimmt die Bauüberwachung und die Abrechnung der Baumaßnahme.

13. Nach Beendigung und Abrechnung der Baumaßnahme erlässt die Gemeinde Endbescheide an die sog. Nein-Sager.

Peter A. Pohle

Peter A. Pohle
Peter A. Pohle ist Gemeindevertreter (FDP) und Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschuss der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin.