Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung wird durch die Kommunalverfassung und durch die Geschäftsordnung geregelt. Die bestehende Geschäftsordnung vom 26.02.2009 war laut Beschluss der Gemeindevertretung bis längstens zum 31.12.2014 gültig und sollte bis dahin überarbeitet und neu beschlossen werden.

In einigen Punkten entsprach die bisherige Geschäftsordnung nicht mehr dem geltenden Recht. Aus diesem Grunde wurde der Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung der jetzigen Gemeindevertretung beauftragt, eine neue Geschäftsordnung auszuarbeiten und den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der vom Bürgermeister vorgelegt Entwurf entsprach aber nicht den Wünschen der Fraktionen und so wurde überfraktionell ein eigener Entwurf der Geschäftsordnung im Herbst 2014 erarbeitet.

Diese gemeinsame Arbeit der Fraktionen bestätigt nicht nur den Willen einer gemeinsamen Geschäftsordnung. Es wurde auch festgestellt, dass die Arbeit daran sehr konstruktiv und in einer sachlich-freundlichen Weise erfolgte. Dies beweist, dass die Streitereien und Rivalitäten der vergangenen Jahre der Vergangenheit angehören. Der Fraktionsentwurf wiederum traf auf Kritik des Bürgermeisters. Um eine breite Akzeptanz der Geschäftsordnung zu erreichen, wurde der Bürgermeister letztlich in die Erarbeitung eingebunden und es entstand so ein abgestimmter und gemeinsam eingebrachter Entwurf einer neuen Geschäftsordnung.  Dieser Entwurf soll nun in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.02.2015 beschlossen werden und tritt danach sofort in Kraft. Es wird erwartet, dass diese Geschäftsordnung mit den Stimmen aller Anwesenden beschlossen wird.

Lutz Kumlehn (Fraktionsvorsitzender Fraktion BBS, CDU, FDP)

Lutz Kumlehn
Der Autor ist Vorsitzender des FDP Kreisverbandes Oder-Spree. Seit 2001 ist er Mitglied der FDP und von 2003 bis 2019 Gemeindevertreter. Von 2003 bis 2014 war er Mitglied des Kreistages Oder-Spree. http://www.fdp-oderspree.de