Erklärung der Gemeindevertretung Schöneiche zum Handelsabkommen TTIP, CETA und TiSA

Kommunale Selbstverwaltung ist Grundlage und Kern demokratischer Gemeinwesen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.  Die  Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch Grundlagen finanzieller Eigenverantwortung. Öffentliche Daseinsvorsorge und Aufgabenerfüllung im Sinne von § 2 Kommunalverfassung Land Brandenburg ist Kernaufgabe demokratischer Gemeinden. Gemeinden müssen eigenverantwortlich entscheiden können,  in welcher Form Daseinsvorsorge durchgeführt wird. Gemeinden müssen ihre Planungshoheit eigenverantwortlich wahrnehmen können.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin befürchtet, dass durch Handelsabkommen wie TTIP, CETA und TiSA durch das Grundgesetz geschützte demokratische kommunale Selbstverwaltung bedroht wird. Demokratische kommunale Selbstverwaltung darf durch Handelsabkommen nicht beeinträchtigt werden.

Die Gemeindevertretung schließt sich grundsätzlich den Stellungnahmen kommunaler Spitzenverbände Deutscher  Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) an.

Die Gemeindevertretung fordert • Landkreis, Landesregierung und Bundesregierung sowie Kreistag, Landtag, Bundestag und Europäisches Parlament entschieden auf, demokratische Rechte von Gemeinden mit Nachdruck zu schützen sowie Handelsabkommen abzulehnen und nicht zuzustimmen, wenn dadurch kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt oder gar substantiell gefährdet werden könnte., • die grundsätzliche Offenlegung von Inhalten auch von Verhandlungen zu Handelsabkommen sowie die rechtzeitige und qualifizierte Information der Öffentlichkeit, • grundsätzlich das Recht zur Einsicht für Parlamentarier, die über Handelsabkommen entscheiden sollen, und über Inhalte von Verhandlungen rechtzeitig angemessen informiert zu werden, • die Ablehnung nichtöffentlicher Schiedsverfahren als eine unzulässige Form von Paralleljustiz.
Rechtsstaatliche Grundsätze dürfen nicht missachtet werden, und
• den Städte- und Gemeindebund auf, sich entschieden dafür einzusetzen, dass kommunale Selbstverwaltung durch Handelsabkommen nicht eingeschränkt wird.

Die Gemeindevertretung empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern, sich über Handelsabkommen in den vielfältigen Medien zu informieren und von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Zu demokratischen Rechten gehört auch die Mitwirkung an Unterschriftensammlungen. Derzeit gibt es eine Unterschriftensammlung

unter www.stop-ttip.org/de von europäischen Initiativen.

Schöneiche bei Berlin,  23.09.2015

Erklärung der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin

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Redaktion Schöneiche Online