FAQ zur Bürgermeisterwahl

Wer darf wählen?

Wählen darf jeder, der seinen Hauptwohnsitz in Schöneiche hat, mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Wo wird gewählt?

Es wird in den üblichen Wahllokalen gewählt. Wo genau finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie in kürze in ihrem Briefkasten finden können. Die Wahllokale waren bisher: Kita unterm Regenbogen (Lindenstr. 5), Storchenschule (Dorfaue 19), Sportplatz (Babickstr. 8), Kita Pusteblume (Karl-Marx-Str. 2-4), Bürgelschule (Prager Str. 31A), Helga-Hahnemann-Haus/Musikschule (Rüdersdorfer Str. 65). Es besteht auch die möglichkeit vor dem Wahltag per Briefwahl zu wählen. Diese muss allerdings vorher beantragt werden.

Wann wird gewählt?

Die Hauptwahl findet am Sonntag, dem 27. November 2016 statt. Der Tag ist außerdem der 1. Advent.

Wer wird gewählt?

Gewählt wird der sogannte Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde. Er ist der Chef der Verwaltung der Kommune und repräsentiert den Ort.

Was passiert dann?

Erhält kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50% der Stimmen, gehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zwei Wochen später in die Stichwahl. Dort muss einer beiden dann die absolute Mehrheit erhalten.

Warum überhaupt wählen?

Wählen ist eine Bürgerpflicht. Nur wer zur Wahl geht, kann die Demokratie dieses Landes mitgestalten.

Wen kann ich denn wählen?

Zur Wahl stehen vier Kandidaten. Ralf Steinbrück für die SPD, Dr. Uwe Klett für die Grünen und Linken, Dr. Philp Zeschmann für UBS/BVB-Freie Wähler und Ingo Röll parteilos für die CDU.

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Redaktion Schöneiche Online