Kommunalstrukturen (wirklich) neu denken, Landkreise abschaffen! Ein Diskussionsbeitrag zur Kreisgebietsreform

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Die geplante neue Landkreisstruktur in Brandenburg (Quelle: rbb|24/Mitya)

Die von der rot-roten Landesregierung geplante Kreisgebietsreform wirbelt derzeit sehr viel Staub auf. Die konservativen Oberbürgermeister der noch kreisfreien Städte verteidigen mit Zähnen und Klauen ihre Pfründe, ebenso wie so mancher Landrat, der seine Felle durch eine Kreisfusion davonschwimmen sieht. Die Opposition aus CDU, Freien Wählern und FDP wittert eine Gelegenheit, der Regierung Knüppel zwischen die Beine zu werfen und startete dieser Tage ein Volksinitiative gegen die Reform. Und landauf, landab – auch in Schöneiche – klagen Gemeindevertreterinnen und Kreistagsabgeordnete in Resolutionen über den drohenden Verlust ihrer Handlungsfähigkeit durch höhere Kreisumlagen.

Ist die Landesregierung also von allen guten Geistern verlassen, dass sie das Projekt trotz dieser Widerstände durchziehen will?

Landkreise wurden im 18. Jahrhundert erfunden. In den deutschen Ländern sind sie nach dem Wiener Kongress 1814/15 als grundlegende Einheiten der Kommunalverwaltung etabliert worden. Die Landkreise stammen also aus einer Zeit, in der eine Vielzahl gestaffelter Verwaltungsebenen nötig war, damit der Staat überhaupt in der Fläche präsent sein konnte. Ungeachtet bedeutender Veränderungen ihrer Gliederung und demokratischen Struktur funktionieren die heutigen Landkreise im Grundsatz noch immer wie vor 200 Jahren. Eigentlich Zeit genug, um das Konzept „Landkreis“ grundlegend in Frage zu stellen.

Wozu brauchen wir im 21. Jahrhundert noch eine zusätzliche Verwaltungsebene zwischen dem Land und den Gemeinden? Natürlich kann nicht jede Gemeinde für jeden Fachbereich eigene Mitarbeiterinnen vorhalten. Eine Bündelung bestimmter Aufgaben auf einer höheren Ebene ist also sinnvoll. Gibt es trotzdem Aufgaben, die nur von Landkreisen erbracht werden können? Wir glauben nicht.

Bildung und Jugend. Die Rahmenbedingungen der Bildungspolitik werden ohnehin von der Landesregierung bestimmt. Für die Schulträgerschaft braucht es keine Landkreise, das zeigen die Grund- und zahlreiche Oberschulen, die schon jetzt von den Gemeinden getragen werden. Eine Schulentwicklungsplanung kann auch durch das Land oder die Gemeinden der Schulamtsbezirke erfolgen. Die örtliche Jugendhilfe wird von vielen Gemeinden in Kooperation mit dem Landkreis organisiert. Einem stattdessen direkten Zusammenwirken mit dem Landesjugendamt steht nichts im Wege.

Gesundheit, Soziales und Kultur. Rettungsdienste, Krankenhäuser und Müllentsorgung können vom Land oder von kommunalen Zweckverbänden getragen werden. Zudem gibt es städtische Kliniken noch heute. Der Katastrophenschutz gehört zum Land. Wegfallen würde die Möglichkeit, dass der Landkreis als Optionskommune die Arbeitslosigkeit selbst verwaltet. Kulturelle Einrichtungen sollten von den Gemeinden getragen und vom Land mitfinanziert werden.

Verkehrswesen. KFZ-Zulassungen können in geteilter Zuständigkeit einer zentralen Landesbehörde und der Bürgerämter der Gemeinden abgewickelt werden. Straßenbau betreiben Land und Gemeinden bereits heute überwiegend selbst. Regelungen zum Straßenverkehr sollte der jeweilige Straßenbaulastträger erlassen. Ein starker ÖPNV kann von den Kommunen selbst organisiert und vom Land finanziert werden. Nichts anderes passiert derzeit vielfach, weil die Landkreise dieser Aufgabe nicht gewachsen sind – allerdings ohne Geld vom Land, das die Kreise dafür erhalten.

Fast alle anderen heutigen Zuständigkeiten erfüllen die Landkreis als untere Landesbehörden nach Weisung. Warum diese Aufgaben, z.B. im Bereich Natur- und Denkmalschutz oder bei der Kommunalaufsicht, nicht von unmittelbaren Landesbehörden erfüllt werden sollen, ist nicht einsichtig.

Statt sich über den Zuschnitt von Landkreisen und die Einkreisung weniger Städte zu streiten sollten sich Land und Kommunen über eine geregelte Abschaffung der Landkreise und eine sinnvolle Aufgabenverteilung verständigen. Anstelle kaum lösbarer Diskussionen darüber, wie man in riesigen Flächenkreisen eine ehrenamtliche Selbstverwaltung aufrecht erhalten kann, sollten sich die Gedanken darum drehen, wie in der Landesverfassung ein Organ zur Beteiligung der rund 120 Städte, Gemeinden und Ämter an der Gesetzgebung verankert werden kann, z.B. als zweite Parlamentskammer neben dem Landtag. Wichtigste Frage für die Bevölkerung ist ohnehin, ob sie Dienstleistungen der Verwaltung wohnortnah oder online abrufen kann. Das sollte im Zeitalter der Digitalisierung in keinem Fall ein Problem sein – unabhängig davon, ob ein Antrag von der Gemeinde, dem Landkreis oder einer Landesbehörde bearbeitet wird.

Fritz R. Viertel
Fritz R. Viertel ist Mitglied der Gemeindevertretung und Vorsitzender der Fraktion Die Linke.

4 Gedanken zu „Kommunalstrukturen (wirklich) neu denken, Landkreise abschaffen! Ein Diskussionsbeitrag zur Kreisgebietsreform

  1. Fritz R. Viertel Autor des Beitrags

    1. Verfassungsrechtlich sind die Landkreise meiner Interpretation nach nicht notwendig. Es wird im Grundgesetz lediglich eine Regelung getroffen, dass dort, wo es sie gibt, eine demokratische Vertretung auf dieser Ebene existieren muss. Hier lohnt auf jeden Fall eine genaue juristische Prüfung. Selbst wenn diese zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Landkreise nicht abschaffbar sind (was ich für absurd hielte) kann über Lösungen diskutiert werden, die administrative und politische Rolle sowie die Anzahl der Kreise auf ein Minimum zu reduzieren.

    2. Nicht alles, was eine jahrhundertalte Tradition hat, ist im 21. Jahrhundert noch sinnvoll und notwendig. Eine „Das haben wir schon immer so gemacht“-Mentalität hat die Menschheit noch nie weitergebracht. Aus meiner Sicht sind Landkreise als zusätzliche staatliche Ebene im digitalen Zeitalter schlicht überholt. Wie ich in meinem Beitrag gezeigt habe, gibt es keine Aufgabe, welche nur die Landkreise erfüllen können. Wo bleibt da ihre Existenzberechtigung, wenn sie eigentlich nur Geld kosten und personelle Ressourcen binden, die an anderer Stelle effektiver eingesetzt werden könnten? Das widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und einem liberalen Staatsverständnis.

    3. Eine Abschaffung der Landkreise bedeutete keinesfalls einen Verlust demokratischer Beteiligung. Die Landkreise sind nun nicht gerade als Hort basisdemokratischer Mitwirkung bekannt. Im Gegenteil: Die Landkreise sind für viele Menschen intransparent und undurchschaubar. Das zeigen nicht zuletzt die geringen Wahlbeteiligungen bei Landratswahlen. Die Abschaffung der Kreise wäre ein demokratischer Gewinn! Die Städte und Gemeinden würden als lebensweltliche und identitätsstiftende Verwaltungseinheiten mehr Kompetenzen erhalten. Das Land würde seine staatlichen Aufgaben unmittelbar selbst erfüllen und wäre dafür klar politisch veranwortlich. Das schafft zugleich eine bessere Übersichtlichkeit des politischen Mehrebenensystems.

  2. Anke Winkmann

    Lieber Peter,

    vielen Dank für den historischen Überblick und die Richtigstellung der Forderung „Abschaffung der Landkreise“, dies hat mich doch auch sehr erstaunt…

    Der Beschluss des Brandenburger Landtags vom 13.07.2016 ist nicht geeignet, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen.

    Ja, es gibt Verbesserungsbedarf, aber bitte auf dem milden und weitaus kostengünstigeren Weg der „Kooperation statt Zwangsfusion“. Einiges wurde in dieser Hinsicht bereits auf den Weg gebracht., wie Zusammenlegung von Ämtern.

    Diese geplante Reform wird mehrere Hundert Millionen Euro verschlingen, sie wird auch die Gemeinde Schöneiche empfindlich treffen, sei es z.B. durch eine Erhöhung der Kreisumlage oder andere Wege.

    Sind eine geldverschlingende Reform nach der anderen wirklich der richtige Weg zu mehr Vertrauen der Bürger zur Politik? Sicher nicht.

    Abgesehen davon, dass die Politik dadurch bürgerferner wird, so werden auch die Wege zu Arbeitsplätzen und Behörden länger, gewachsene Vereins- und Verbandsstrukturen werden aufgebrochen und nicht zuletzt ehrenamtliches Engagement erschwert. Welcher Bürger soll sich dann noch bei Entfernungen von 100km und mehr für die Arbeit in Ausschüssen o.ä. engagieren? Die Jungen können es zeitlich nicht mehr, den Älteren wird die Anreise noch mehr erschwert. Abgesehen von der finanziellen Mehrbelastung.

    Das ist kein Weg zu mehr Bürgernähe und bürgerschaftlichen Engagement.

    In diesem Sinne, ich mache mit bei der Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“!

    Herzliche Grüße,
    Anke Winkmann

  3. Uebelkraehe

    Fritze, im Prinzip alles schon mal dagewesen!

    Im Jahr 1990 gab es im Vorfeld der Länderbildung noch die Räte der Bezirke, die nach dem Volkskammerwahlergebnis vom März neu besetzt wurden im Ergebnisproporz. Seinerzeit war ich Stellvertreter Inneres in Frankfurt Oder geworden geworden und natürlich habe ich als damaliger stellvertretender Landesvorsitzender der SDP (dann SPD) mit meinen beiden CDU-Kollegen in Cottbus und Potsdam Fragen der künftigen Struktur des Landes überlegt. Es stand vor allem die Frage im Raum, ob das künftige Land eine traditionell dreistufige Verwaltung oder wegen der absehbar sich ausdünnenden Bevölkerung eine zweistufige Verwaltung bekommen sollte. Die alten Hasen der bundesdeutschen Verwaltung, die uns Bruder Johannes aus NRW zunächst für uns kostenlos zukommen ließ waren mangels anderer Erfahrung grundsätzlich wegen des Funktionierens für Dreistufigkeit – also Regierungspräsidien zwischen Landesregierung und Landkreiskönigen – die Zweistufigkeit, also Land und Landkreise wurde aber favorisiert. Dafür waren schon damals die Kreise zu klein für ein Bundesland, aber die im Mai frisch gewählten Landräte wollten sich erst einmal beweisen. Das war nicht immer gut.
    Ich kam damals auf die Idee, beide Verwaltungsformen funktionstüchtig zu vermischen, wenn man sich die Landeskarte ansieht ist mittig und rechts und unten rechts mit Potsdam, Frankfurt und Cottbus etwas vorhanden, was man auf der anderen Seite mit Gegengewicht versehen müßte. Mir kam dafür Brandenburg und Prenzlau geeignet vor. Das sollten also fünf neue Landkreise werden und die bisherigen Kreise Ämter mit etwas mehr Amt. Wir hätten den Unfug mit den kreisfreien Städten vermieden und die neuen Ämter gleich schön funktional straffen können.
    Was mir dafür von den Genossen um die Ohren gehauen wurde war z.T. wörtlich dem Stasivokabular entlehnt. Sowas durfte auf keinen Fall passieren! Immerhin hat später Regine Hildebrandt sich beim Krankenhausbettenplan an meinen Entwurf gelehnt.
    Jetzt geht auch dem richtig roten Finanzminister das Geld für Unnötiges aus und Noske… äh.. der Innenminister merkt das schmerzhaft.
    Ergo – die Reform ist überfällig! Eigentlich sollte man gleich weitergehen um in 10 Jahren nicht noch einmal zu fummeln.

    Deshalb sollte man zur Landratswahl auch prüfen, wer konstruktiv die Verwaltung reformieren will und wer Landrat werden will um gegen die anstehende Reform zu rebellieren. Das könnte die nächste Wahlperiode vereinfachen!

  4. Dr. Peter Stolz

    Landkreise abschaffen – Bürger entmündigen

    Lieber Herr Viertel,

    Sie sind doch Student – laut Ihrer Selbstangabe der Fächer Geschichte/Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin und in fast jedem Ihrer Beträge fällt mir auf, dass Sie Thesen aufstellen, die ein Student des Fachs Geschichte/Sozialwissenschaften aus einer fachwissenschaftlichen Perspektive heraus eigentlich nicht aufstellen dürfte.
    Deshalb frage ich mich jedesmal, ob es aus Unwissen geschieht oder weil Sie bewust die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht führen möchten, also aus links-ideologischer Mission heraus.

    Zunächst zu den Fakten:

    1. Verfassungsjuristisch können LANDKREISE als Struktur nicht abgeschafft werden. Art 20 und 28 des Grundgesetzes stehen dagegen:
    „Art 28
    (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.“
    In Art. 20 GG ist geregelt, dass Deutschland ein „sozialer Bundesstaat“ ist, d.h., alle unseren politischen Institutionen sind föderal organisiert. Es gibt Bundesländer, die zusätzlich zu den Kreisen, zwischen Kreis und Land noch den BEZIRK als Verwaltungseinheit haben, bspw. Bayern. Daraus folgt, verfassungsjuristisch ist der Kreis nicht abschaffbar, er ist durch die Ewigkeitsklausel des Art 79 GG abgesichert. Sie können nur Anzahl und Zuschnitt und Aufgaben der Kreise ändern, die Kreisstruktur ist – solange das Grundgesetz gilt, unabänderbar.

    2. Historisch betrachtet, gibt es Landkreise in ihrer Struktur bereits seit dem späten Mittelalter, sie sind aus den Grafschaften des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation hervorgegangen, seit dem 16. Jahrhundert waren viele Fürstentümer und freie Städte des Heiligen Römischen Reichs weitgehend in Reichskreisen zusammengefasst, die in etwa die Ausmaße heutiger Bundesländer hatten, zunächst gab es 9 Landkreise, die nach und nach unterteilt wurden. Im 30jährigen Krieg (1618-1648) waren deutsche Kreise auch unter nichtdeutscher Herrschaft (bspw. durch Schweden). Im 17. und 18. Jahrhundert bildeten sich in der Mark Brandenburg und weiteren Teilen Preußens Verwaltungseinheiten heraus, die als „Landräthliche Kreise“ bezeichnet wurden, die Vorläufer unserer heutigen Landkreise. Durch die Besetzung und teilweise Aufteilung der preußischen Provinzen durch Napoleon und schließlich aufgrund der Veränderungen durch die Befreiungskriege 1813/1814, kam man in Preußen und eben auch bei uns im Gebiet des heutigen Brandenburg zurück zur Landskreis-Aufteilung und etablierte nun aus dem Geist der Stein-Hardenbergschen Reformen ein reformiertes Kreismodell, von dem Sie in Teilen sprechen. Seither ist es gute deutsche Tradition, im Sinne bürgernaher, föderaler Verwaltung, die Verwaltungseinheit KREIS zu gestalten. Nur zweimal in der deutschen Geschichte wurde diese Kreis-Tradition zerschlagen, einmal zur NS-Zeit aufgrund der damals vorherrschenden Rassenideologie (GAUE als landsmannschaftliche-völkische Einheiten) und zur Zeit der DDR aufgrund der damals vorherrschenden Klassenideologie, die die föderale deutsche Tradition durch zentralverwaltete Partei- und Staatssicherheitsstrukturen ablöste. Hier nur kurz: Ich setze hier nicht NS-Zeit und DDR-Zeit gleich, was Sie an anderer Stelle vermuteten, sondern ich zeige nur die Parallelität der beiden undemokratischen Systeme auf. Und jeder mathematisch gebildete Mensch weiß ja, dass Parallelen keine Schnittflächen, Gemeinsamkeiten oder Überschneidungen besitzen, sondern eben parallel verlaufen, d.h. voneinander getrennt (höchstens mit einem Treffpunkt im Unendlichen, aber lassen wir das …).
    Also historisch betrachtet ist die Kreistradition eine seit dem Spätmittealter verbürgte, föderale Tradition in Deutschland.

    3. politisch betrachtet, ist Streit und Interessenkonflikt in einem demokratischen Gemeinwesen der Grundmodus der Auseinandersetzung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Parteien oder anderen politischen Organisationen, da, wie dies Ernst Fraenkel einmal formulierte, von vorneherein – a priori – überhaupt nicht klar ist, was die beste Lösung eines Problems ist. Ernst Fraenkel postuliert nur, dieser Wettstreit der Ideen, Lösungskonzepte und politischen Vorstellungen muss fair, nach klaren Regeln und gesittet erfolgen, so dass jeder Mensch grundsätzlich in seiner Andersartigkeit respektiert wird.
    Auf politischer Ebene ist es deshalb sehr wichtig, um die Kreisgebeitsreform fair, gesittet und nach klaren Regeln zu streiten, denn wo kämen wir in einer Demokratie denn hin, wenn Ihr Vorschlag zur Regel würde: „Statt sich über den Zuschnitt von Landkreisen und die Einkreisung weniger Städte zu streiten“, möchten Sie die Landkreise abschaffen. Im Sinne politisch verstandener gelebter Demokratie ein ebenso undemokratischer Vorschlag, wie Merkels Diktum, ihre Politik sei „alternativlos“. Streit ist das politische Salz in einer „demokratischen Suppe“, er muss nur fair und gesittet ablaufen; aber Probleme müssen GELÖST werden und nicht ZENTRAl ABGESCHAFFT, Ihr Modell wäre hier ein autoritäres Modell, hoffentlich nicht das Dritte nach NS-Zeit und DDR-Zeit … . Auch Ihr Satz „kaum lösbare Diskussionen darüber, wie man in riesigen Flächenkreisen eine ehrenamtliche Selbstverwaltung aufrecht erhalten kann“ sollten dadurch, also durch die ABSCHAFFUNG der Kreise zerschlagen werden. Ja, was ist das denn: Jeder politisch denkende Mensch weiß, dass es in einer Demokratie gerade die Aufgabe aller ist, „kaum lösbare Probleme“ nachhaltig und im Sinne einer Win-Win-Situation zur Zufriedenheit aller zu lösen, ansonsten brauchten wir keine Demokratie, sondern eine Art „Reichsverweser“ ohne Monarchen.

    Juristisch, historisch und politisch betrachtet, sind Ihre Vorschläge somit unhaltbar, ich frage mich also, warum Sie die ABSCHAFFUNG der KREISE als undemokratische und gegen die demokratische Partizipation aller Bürgerinnen und Bürger gewendete Maßnahme fordern.

    Zwei Klärungen vorweg, wenn Sie antworten möchten:

    Schreiben Sie bitte nicht wieder – wie schon so oft – ich hätte Lexikonwissen referiert oder fachwissenschaftlich verklausuliert argumentiert. Erstens kann demokratische Diskussion nur WISSENSBASIERT geführt werden, alles andere ist in einer aufgeklärten Gesellschaft obsolet – und wir leben nicht mehr im Mittelalter … und zweitens kann eine Leserin, ein Leser von Schöneiche online erwarten, dass ein Mindestmaß an Wissen benutzt wird, um zu argumentieren, ansonsten lohnt der Austausch nicht.
    Und schreiben Sie bitte nicht wieder, wie bei meinem letzten Kommentar, ich würde dies alles nur aus dieser Perspektive schreiben, weil ich aus dem „Westen“ käme. In einem demokratischen Gemeinwesen, 2016, noch von „Westen“ zu sprechen ist absolut „unzeitgemäß“, ja aus der Zeit gefallen: Nachdem 2015 viele Flüchtlinge aus aller Welt zu uns gekommen sind – auch nach Schöneiche – und mindestens seit den sog. „Gastarbeitern“ oder „Vertragsarbeitern“ waren sowohl die alte BRD, als auch die DDR verdeckte „Einwanderungsgesellschaften“, die durch billige Arbeiter ihre Wirtschaft am Laufen hielten; daraus folgt, es ist völlig unerheblich, aus welcher Himmelsrichtung jemand stammt, welches Geschlecht, welchen Migratonshintergrund oder welche Religion jemand hat, in Deutschland gelten laut GG, Art 1-20 die allgemeinen Menschenrechte. Heute noch in einer politischen Diskussion von West und Ost zu fabulieren ist für alle Demokraten eine „no-go-area“, sie erinnert an rechtskonservate bis rechtsradikale, protovölkische Meinungen, die keiner von uns ernsthaft in Erwägung zieht, ich hoffe, ich spreche da auch für Sie, Herr Viertel,

    ansonsten wünche ich Ihnen einen schönen Sonntag,

    Dr. Peter Stolz

    P.S.:

    Sollte ich Sie von der Wichtigkeit der Fragestellung zur aktuellen Kreisgebietsreform überzeut haben und Sie nun auch Gegner derselben geworden sein, dann lade ich Sie, genau wie jede Schöneicherin, jeden Schöneicher gerne dazu ein, sich über das breite Bürgerbündnis aus FDP, CDU und freien Bürgern zu INFORMIEREN und sich durch Ihre Unterschrift für einen Volksentscheid auszusprechen. Ich habe Ihre Äußerungen im Ausschuss unserer Gemeinde zumindestens so verstanden, dass Sie grundsätzlich für Volksentscheide sind.

    Hier die Infos zum Volksentscheid gegen die aktuelle Kreisgebietsreform:

    http://www.rbb-online.de/politik/kreisreform-brandenburg/beitraege/landkreise-reform-brandenburg-kritik-volksinitiative.html

    vgl. auch:

    http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1127127/

    und hier, wenn Sie möchten, die Unterschriftenlisten, wenn Sie selbst aktiv werden möchten gegen die aktuelle Kreisgebietsreform:

    https://www.frankfurt-oder.de/media/custom/2616_4082_1.PDF?1478016855

    einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an:

    Bürgernahes Brandenburg e. V.
    Breite Straße 28
    14513 Teltow

    Demokratie kann manchmal so einfach, so leicht und so freudvoll sein!
    Seien Sie mit der FDP Schöneiche einfach einmal bürgernah, oft erscheinen einem die kleinen Probleme der Bürger, ihr Streit und Zank nur so klein und unbedeutend, weil man so weit weg sitzt …

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