Teileinziehung der Woltersdorfer Straße

Bekanntmachung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Teileinziehungsverfügung Woltersdorfer Straße in Schöneiche bei Berlin

Gemäß  §  8  Absatz  1  und  2  des  Brandenburgischen  Straßengesetzes  (BbgStrG)  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  28.  Juli  2009  (GVBl.I/0
9,  [Nr.  15],  S.  358),  zuletzt  geändert durch  Gesetz  vom  04.  Juli  2014  (GVBl.I/14,  [Nr.  27]),  verfügt  die  Gemeinde  Schöneiche  bei Berlin die Teileinziehung der Woltersdorfer Straße.
Bedenken und Gegendarstellungen wurden  während der gesetzlich  vorgeschriebenen Auslegungsfrist von drei Monaten nicht geäußert. Mit der
Teileinziehung wird die Widmung der Woltersdorfer  Straße  neu  gefasst.  Der  öffentliche  Status  dieser  Straße  sowie  die  Einstufung, Funktion und gemeindliche Baulastträgerschaft bleib en erhalten.  Die Woltersdorfer  Straße  verläuft  von  der  Gemarkung sgrenze  der  Gemeinde Woltersdorf  bis zum Knotenpunkt Rüdersdorfer Straße/Berliner Straße.

Die  Teileinziehung  betrifft  Teilstücke  der  folgende n  Grundstücke  zwischen  Bremer  und Beeskower Straße:
Gemarkung Schöneiche – Flur 7 – Flurstücke 809, 810, 811, 2078, 2081, 2248
Widmungsbeschränkungen
Mit  der  Bekanntmachung  dieser  Verfügung  wird  die  Nutzung  des  Teilabschnitts  der  Straße auf folgende Verkehrsarten beschränkt:

1. Fußgängerverkehr
2. Radfahrverkehr

Begründung
Die  Teileinziehung  der Woltersdorfer  Straße  erfolgt   aus Gründen  des  öffentlichen Wohls.  Mit der Teileinziehung dieser Straße und der Neufestset
zung der Widmungsbeschränkung auf die vorgenannten   Verkehrsarten   wird   den   tatsächlichen   Verkehrsbedürfnissen   entsprochen.
Grundlage  für  die  Teileinziehung  bildet  der  Beschluss  Nr.  230/2016  der  Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin vom 27.04.2016.
Einsichtnahme in Pläne und Unterlagen
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem Nachweis von Gemarkung, Flur und Flurstücke  sowie  die  Lage  der Verkehrsfläche können bei  der Gemeindeverwaltung  Schöneiche  bei Berlin,  Dorfaue  1,  Zimmer  114  in  15566  Schöneiche  bei  Berlin  zu  folgenden  Zeiten  eingese-
hen werden:
dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung unter:
Telefon (030) 643304-127 oder  E-Mail: wiese@schoeneiche-bei-berlin.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen  die  Teileinziehungsverfügung  kann  innerhalb
eines  Monats   nach  ihrer  Bekanntgabe Widerspruch  erhoben  werden.  Der  Widerspruch  ist  schriftlich  oder  zur  Niederschrift  bei  der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Der Bürgermeister,  Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin zu erheben.
Schöneiche bei Berlin, den 08.11.2016
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gez. Andrea Liske
1.stellvertretende Bürgermeisterin

Quelle: http://www.schoeneiche-bei-berlin.de

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Redaktion Schöneiche Online