Bekanntmachung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Teileinziehungsverfügung Woltersdorfer Straße in Schöneiche bei Berlin
Gemäß § 8 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/0
9, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 27]), verfügt die Gemeinde Schöneiche bei Berlin die Teileinziehung der Woltersdorfer Straße.
Bedenken und Gegendarstellungen wurden während der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist von drei Monaten nicht geäußert. Mit der
Teileinziehung wird die Widmung der Woltersdorfer Straße neu gefasst. Der öffentliche Status dieser Straße sowie die Einstufung, Funktion und gemeindliche Baulastträgerschaft bleib en erhalten. Die Woltersdorfer Straße verläuft von der Gemarkung sgrenze der Gemeinde Woltersdorf bis zum Knotenpunkt Rüdersdorfer Straße/Berliner Straße.
Die Teileinziehung betrifft Teilstücke der folgende n Grundstücke zwischen Bremer und Beeskower Straße:
Gemarkung Schöneiche – Flur 7 – Flurstücke 809, 810, 811, 2078, 2081, 2248
Widmungsbeschränkungen
Mit der Bekanntmachung dieser Verfügung wird die Nutzung des Teilabschnitts der Straße auf folgende Verkehrsarten beschränkt:
1. Fußgängerverkehr
2. Radfahrverkehr
Begründung
Die Teileinziehung der Woltersdorfer Straße erfolgt aus Gründen des öffentlichen Wohls. Mit der Teileinziehung dieser Straße und der Neufestset
zung der Widmungsbeschränkung auf die vorgenannten Verkehrsarten wird den tatsächlichen Verkehrsbedürfnissen entsprochen.
Grundlage für die Teileinziehung bildet der Beschluss Nr. 230/2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin vom 27.04.2016.
Einsichtnahme in Pläne und Unterlagen
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem Nachweis von Gemarkung, Flur und Flurstücke sowie die Lage der Verkehrsfläche können bei der Gemeindeverwaltung Schöneiche bei Berlin, Dorfaue 1, Zimmer 114 in 15566 Schöneiche bei Berlin zu folgenden Zeiten eingese-
hen werden:
dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung unter:
Telefon (030) 643304-127 oder E-Mail: wiese@schoeneiche-bei-berlin.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Teileinziehungsverfügung kann innerhalb
eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Der Bürgermeister, Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin zu erheben.
Schöneiche bei Berlin, den 08.11.2016
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gez. Andrea Liske
1.stellvertretende Bürgermeisterin