Bahn plant laute Nachtbaustelle in Rahnsdorf

Im Rahmen des Streckenausbaus von Berlin nach Frankfurt (Oder) durch die Deutsche Bahn stehen in
nächster Zeit verstärkt Baumaßnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Rahnsdorf an. Dabei soll abweichend
von den bisherigen Planungen eine geänderte – lautere – Bautechnologie eingesetzt werden. Daher muss der Planfeststellungsbeschluss geändert werden.

Gegenstand der Planfeststellung ist die Vorgehensweise zum Baulärm. Aufgrund ungünstigerer Bodenverhältnisse als bisher angenommen, muss eine andere Bautechnologie – anstelle von Vibrationsrammen nunmehr schallintensivere Schlagrammen – im Baubereich der Eisenbahnüberführungen Bhf. Rahnsdorf und Fredersdorfer Mühlenfließ, angewendet werden. Die Immissionsrichtwerte lt. allgemeiner
Vorschrift zum Schutz gegen Baulärm (tags 55 dB(a), nachts 40 dB(A)) werden dabei überschritten. Auf Grundlage der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung soll eine gesonderte planfestgestellte Entscheidung zur Ausführung der Nachtarbeiten getroffen werden.

Von den Überschreitungen der Lärmgrenzwerte sind in Schöneiche ganz Fichtenau südlich der Lübecker
Straße sowie angrenzende Abschnitte der Waldstraße nebst Straßeneinmündungen von Querstraßen, Teile der Rahnsdorfer Straße und die Fließstraße betroffen. Es kommt zu Richtwertüberschreitungen der AVV Baulärm tags und vor allem nachts. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen wird aufgrund der Notwendigkeit zur Nachtarbeit (Nutzung von Sperrpausen der Bahn) davon ausgegangen, dass Maßnahmen zum Schutz der Anwohner entwickelt werden müssen, die ggf. dazu führen können, dass Betroffene in Hotels untergebracht werden müssen.

Noch bis zum 05.05.2017 liegt die „2. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens Ausbaustrecke
Berlin-Frankfurt (Oder), PRA1, PA7 Bhf. Köpenick (a) – Erkner (a), km 13,580 bis km 23,000 km bzgl. der Nebenbestimmung A.4.5.3.d) des Beschlusses vom 23.12.2014“ u.a. im Rathaus der Gemeinde Schöneiche bei Berlin aus. Die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind während der Auslegungszeit ebenfalls im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planfeststellungen/ veröffentlicht. Einwendungen können bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, VII E 3, Postanschrift: Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Zi. 422 R (während der Auslegungszeiten auch am Auslegungsort) schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen an die E-Mail-Adresse post@senuvk.berlin.de erhoben werden.

Ralf Steinbrück
Bürgermeister
Schöneiche bei Berlin, 28.04.2017

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Redaktion Schöneiche Online