Zum Amtsgerichtsbezirk Eisenhüttenstadt gehören die Stadt Eisenhüttenstadt sowie die Ämter Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal.
Zum Amtsgerichtsbezirk Fürstenwalde gehören die Städte Fürstenwalde, Beeskow, Erkner, Storkow, Friedland, die Gemeinden Steinhöfel, Schöneiche bei Berlin, Woltersdorf, Tauche, Rietz-Neuendorf, Grünheide sowie die Ämter Scharmützelsee, Spreenhagen und Odervorland.
Der Landkreis Oder-Spree wurde aufgefordert die Kandidaten bis zum 31. Mai 2018 zu benennen. Auf der Sitzung des Kreistages am 11. April 2018 werden die Vertrauenspersonen gewählt.
Der Ausschuss zur Wahl der Schöffen tritt dann in der Zeit vom 16. August bis 15. Oktober 2018 zusammen.
Die Kandidaten sollten vor allem Lebenserfahrung haben, ein allgemeines Urteilsvermögen besitzen und Interesse an der verantwortungsbewussten Tätigkeit mitbringen.
Wichtige Voraussetzungen zur Wahl sind z. B. die deutsche Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 25. Lebensjahres. Außerdem muss der Wohnsitz im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk liegen.
Wer also Interesse hat, meldet sich bitte bis spätestens 26. Februar 2018 im
Landratsamt Beeskow
Büro des Kreistages
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Tel.-Nr. 03366/35-1017 oder -1005
E-Mail: buero.kreistag@landkreis-oder-spree.de
Den Interessenten werden umgehend die entsprechenden Unterlagen zugesandt.
Rolf Lindemann
Landrat