Schöffen gesucht

Schöffenwahl 2019 bis 2023 – Bewerbung bis zum 05.03.2018 möglich
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Schöffen nehmen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin wohnen und am 01. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollen über soziale Kompetenzen verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.
Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit den Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über Ursache von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
weiterzubilden. Wer zum Richter über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne opportunistisch zu sein, Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 05.03.2018 bei der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Hauptamt, Frau Döring, Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin bewerben. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de
oder auf der Homepage der Gemeinde Schöneich e bei Berlin unter www.schoeneiche-bei-berlin.de heruntergeladen werden. Die Gemeindevertretung beschließt nach dem Bewerbungsverfahren eine Vorschlagsliste die dem Amtsgericht weitergeleitet wird. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes bestimmt anhand der vorgeschlagenen Kandidaten die Haupt- und Hilfsschöffen.
gez. Ralf Steinbrück
Bürgermeister
Schöneiche bei Berlin,
Januar 2018
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Redaktion Schöneiche Online