Grundsteuer gekippt – Was nun?

(Artikel/RSO) Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für unzulässig erklärt. Was sich erstmal nur nach bürokratischen Fachsimpeleien anhört, betrifft vor allem in Schöneiche nahezu alle Bürger.

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die alle die Boden besitzen jährlich an ihre Kommune zu verrichten haben. Grundsteuer A wird für Besitzer von Forst- und Landwirtschaftsflächer fällig, Grundsteuer B für alle die Wohngrundstücke besitzen. Rechnerisch stammen die Grundlagen der Gebäudebewertung der Grundsteuer aus dem Jahr 1934.

Laut dem vorliegenden Entwurf des INOEK sind 46% der Flächen in Schöneiche als Landwirtschaftsfläche genutzt, 29% als Wohn- und Freiflächen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B lag im Jahr 2017 in Schöneiche bei 440%.

Im Haushaltsbericht der Gemeinde für 2018 wird die Grundsteuer A mit Einnahmen von 1.400.000 EUR beziffert. Das macht immerhin fasst ein Zehntel des Gemeindehaushaltes aus. Wird diesen Einnahmen der Gemeinde nun die Berechnungsgrundlage entzogen, klafft ein gewaltiges Loch im Haushalt, was zu einem massiven Investitionsstau führen könnte.

Bisher funktionierte die Grundsteuer mit einem Einheitswert für jedes einzelne Grundstück. Der Einheitswert wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert. Die Gemeinden legen ihren Hebesatz fest und berechnen den Steuerbescheid.

Die Süddeutsche Zeitung skizziert mehrere Modelle, wie es mit der Grundsteuer weitergehen könnte:

  • Modell 1 – Einheitswerte werden durch aktuelle Verkehrswerte ersetzt. Die Verkehrswerte basieren auf aktuellen Verkäufen.
  • Modell 2 – Reine Bodensteuer. Nur der Wert und die Größe des Bodens zählt. Die Größe der Immobilie wird irrelevant.
  • Modell 3 – „Kostenwertmodell“. Investitionsaufwand wird Grundlage der Steuerberechnung sein. Die entscheidende Rolle hätte das Baujahr.
  • Modell 4 – „Süd-Modell“. Berechnungsgrundlage wird die Gebäudefläche und die Grundfläche.

Je nachdem, wie stark der Bodenwert in die Bewertung einfließt, wird zeigen in welche Richtung sich die Grundsteuer verändern wird. Mietvereinigungen fordern den Bodenwert als einzige Grundlage für die neue Grundsteuer. Damit könne Spekulation gemindert werden.

Ob die Steuern mit einer neuen Berechnungsgrundlage dann steigen oder sinken, liegt unter anderem an der Gemeinde. Sie legt mit dem Hebesatz den Anteil fest.

Die Neuregulierung der Grundsteuer wird ohne Frage Veränderungen mit sich bringen, die den Wohnungsmarkt und die Ortsentwicklung beeinflussen. Die Bundesregierung denkt laut über eine „Grundsteuer C“ für brachliegende Wohnimmobilien nach, die Besitzer unbebauter Wohnflächen dazu bringen soll, Wohnraum zu schaffen. Da die Grundsteuer auch auf die Mieten umgelegt wird, sind auch Mieter davon betroffen.

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RSO
Redaktion Schöneiche Online