„CDU/FDP, SPD und NF/Grüne/FFW wollen uns Bürger weiter maximal bluten lassen!“

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(PM/Unabhängige Bürger Schöneiche) CDU/FDP, SPD und NF/Grüne/FFW wollen uns Bürger weiter maximal bluten lassen! Sie verhinden jeden Ansatz zur Entlastung vom uns Bürgern bei den Straßenausbaubeiträgen, die es in vielen Bundesländern schon gar nicht mehr gibt.

Immer wieder kommt es vor – wie es auch der Seniorenbeirat immer wieder berichtet hat. Vor allem Senioren, die ihren Lebensabend trotz kleiner Rente in ihren eigenen vier Wänden erleben möchten, trifft es wie der Blitz: Eine Rechnung über viele tausend Euro für den Ausbau oder die grundhafte Sanierung ihrer Straße, die sie als Anlieger oft gar nicht mehr nutzen – bestenfalls als Fußgänger oder Rollatorfahrer. Da die alten Grundstücke in Schöneiche oftmals ziemlich groß sind sind dann auf einen Schlag gut und gerne auch mal 10.000 Euro und mehr zu zahlen. Und was die verzweifelten alten Menschen dann von ihrer Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung erzählen, ist mehr als haarsträubend.

Gleich mehrfach in den letzten Jahren wunde dann von Gesprächen mit dem langjährigen Bürgermeister berichtet, der zum Ende der Gespräche empfohlen habe ihre Häuser doch zu verkaufen wenn sie die Beträge nicht bezahlen könnten.

Wenn die Betroffenen dann versuchen einen Kredit zur Zahlung dieser Summen aufzunehmen, bekommen sie heute von Banken zumeist zu hören, dass sie in ihrem Alter keinen Kredit mehr bekommen.

Was also tun? Die Verzweiflung ist groß.

Um dieses Problem zu lösen, haben die Unabhängigen Bürgern Schöneiche die bundesweite Diskussion zu Straßenausbaubeiträgen mit dem Ziel der Abschaffung gesichtet und nach Möglichkeiten gesucht die Bürger und Anwohner von der enormen Last der Straßenausbaubeiträge zu entlasten, denn eine gänzliche Abschaffung Straßenausbaubeiträgen ist in Brandenburg rechtlich nicht möglich, weil SPD und Linkspartei als Landesregierung die dafür erforderliche Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Landtag seit Jahren blockieren.

Deshalb verbleibt als Zwischenlösung nur die Bürger und Anlieger auf die Weise zu entlasten, dass die Straßenausbaubeiträge im Rahmen des in Brandenburg möglichen Ermessens so gering wie möglich angesetzt werden. Wie es auch unsere Nachbargemeinde Erkner und unsere Kreisstadt Beeskow vorgemacht haben.

Also haben die die Unabhängigen Bürgern Schöneiche nach Ihren Vorstößen im Januar und Februar zur sachgerechten Klassifizierung unserer Straßen nach unserer gültigen Straßenbaubeitragssatzung und zur grundsätzlichen anteiligen Zahlung der Straßenausbaubeiträge über die gesamte Nutzungsdauer der ausgebauten Straßen einen Antrag zur entsprechend bürgerfreundlichen Änderung unserer Straßenbaubeitragssatzung und hier insbesondere des Anteils der Gemeinde am beitragspflichtigen Aufwand eingebracht. Danach sollten die Regelungen § 4 Abs. 3 für Fahrbahnen und Radwege wie folgt angepasst werden:

1. Anliegerstraßen 50. v. H. (d.h.: Bürger 50 %)

2. Haupterschließungsstraßen 70. v. H. (d.h.: Bürger 30 %)

3. Hauptverkehrsstraßen 90. v. H. (d.h.: Bürger 10 %)

4. Sonstige, verkehrsberuhigte Bereiche 50. v. H., Fußgängerzonen 90. v. H., Wirtschaftswege 20 v. H.

Im Ergebnis also die in Brandenburg maximal mögliche Entlastung von uns Bürgern.

Die übergroße „Dauerverhindungskoalition“ aus CDU/FDP, SPD und NF/Grüne/FFW haben aber natürlich auch dies wieder abgelehnt. Unter Anderem mit dem Hinweis, dass kein Vorschlag zu Gegenfinanzierung der daraus resultierenden geringfügig steigenden kosten aus Seiten der Gemeinde unterbreitet wurde.

Das ist aber weder sinnvoll noch notwendig“, so Philip Zeschmann, Gemeindevertreter von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche, „denn Straßen gehören genauso zur Daseinsvorsorge wie wie die Wasser- und Abwasserversorung oder Stromleitungen. Daher sind sie auch aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren, wie es bereits in 7 Bundesländern selbstverständlich ist.“

Die Unabhängigen Bürger Schöneiche werden – wie in den letzten Jahren – weiter für einen fairen Umgang mit uns Bürgern und in diesem Fall für die dringend erforderliche Entlastung von uns Bürgern kämpfen!

Machen Sie mit! Sprechen Sie Ihre Gemeindevertreter darauf hin an. Helfen Sie mit Druck für eine bürgerfreundliche Lösung zu machen!

Ihre Unabhängigen Bürger Schöneiche

Philip Zeschmann
Dr. Philip Zeschmann ist Gemeindevertreter und Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e.V.. Außerdem ist er Vorsitzender der Fraktion BVB/Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree.

6 Gedanken zu „„CDU/FDP, SPD und NF/Grüne/FFW wollen uns Bürger weiter maximal bluten lassen!“

  1. Dr. Kalke

    Sehr geehrter Dr. Zeschmann,
    sehr geehrte Abgeordnete der Unabhängigen Bürger Schöneiches,
    hallo Leser von Schöneiche online.

    Also das klingt ja durchaus bürgernah und sozial und ambitioniert. (auch wenn man „ausbluten“ nicht verwenden muss, aber es ist auch bezeichnend, dass sich Herr Jüttner nicht am Sachverhalt sondern an dem verfehlten Ausdruck „aufräufelt“ …)
    Aber Herr Dr. Zeschmann, wenn man auf den Sachgehalt Ihres Vorschlags kommt, werden Kritiker sofort und nicht unberechtigt mit dem Argument kommen: Wie soll das sonst die Gemeinde bezahlen?
    Und wissen sie was? Beide Seiten haben recht.
    Einerseits hat die Gemeinde selbst keine ca. 2 Mio. € für die Sanierung einer Straße (wie z.B. die Brandenburgische) und sie ist vollständig auf die Förderzusage des Kreises und /oder des Landes angewiesen – hängt also auch vollständig „am Tropf“ und kann nicht eigenständig entscheiden und souverän planen.
    Andererseits ist nicht einzusehen, dass Anlieger z.B. einer Hauptsammelstraße voraussichtlich 60% der Abriss-, Kanalisations-, und Neuaufbaukosten der Straße zu tragen haben, die sie selbst aber nur zu ca. 2% nutzen. Noch verrückter wird’s ja, wenn offiziell so argumentiert wird, dass damit ja auch „… der Wert der anliegenden Grundstücke steigen….“ würden.
    Das mag bei Neubau einer Straße der Fall sein. Aber bei einer alten, teils in der sachgerechten Wartung + Instandhaltung vernachlässigten Straße ist die Bereitschaft der Anlieger mit dem Argument nicht zu erreichen. Dieses Verfahren, eine Straße, die nun nicht mehr zu retten ist, praktisch vollständig durch die Anlieger finanzieren zu lassen, ist zu Recht mit Hilfe des VDGN vor dem Bundesverfassungsgericht „gelandet“. Und Herr Jüttner, die Brandenburgische Straße ist ein Beispiel für diese leidige Praxis!

    Grundsätzlich ist gegen Anliegerbeteiligung ja eigentlich nichts einzuwenden; aber in welchem Umfang und in welcher Art und Weise? Es kann doch nicht zielführend sein, wenn man sich z.B. eher für eine schmalere Straße entschließt, weil eine breitere für die Anlieger deutlich teurer wäre und Widerspruch hervorrufen würde, obwohl das verkehrstechnisch z.B. wegen der Bus- und Schwerlastverkehrs eher sinnvoll wäre. Und dann ergeben sich bei z.B. bei einem mittleren Grundstück je nach Ausbau von Haus und Straße voraussichtlich 5-10 T€ auf jeden Anlieger, die nach Kostenbescheid innerhalb kürzester Zeit zu zahlen sind; wer Ratenzahlung vereinbaren möchte, muss den Kostenescheid anerkennen und verzichtet schon mal auf sein Widerspruchsrecht gegen den Bescheid…. Was ist das für ein geltendes Recht? Diese Summen haben nicht alle Anlieger „auf der hohen Kante“ und wenn doch, würden sie es freiwillig nicht für die SANIERUNG einer vorhandenen, lediglich vernachlässigten Straße ausgeben.

    Was also fehlt, Herr Dr. Zeschmann? Nicht die kosmetische Korrektur der Prozentsätze der Anlieger- und Gemeindeanteile in der STRABS. Es fehlt die konsequente Anwendung der Tatsache, dass öffentliche Plätze, Wege, Gebäude, Gewässer, alle öffentlichen Netze der Ver- und Entsorgung, alle Bäume und Sträucher auf öffentlichen Grund und so eben auch die Straßen – übrigens ALLE Straßen, auch Sandstraßen – GEMEINDEEIGENTUM sind und durch die Mitglieder einer Gemeinde auch in vollem Umfang zur errichten, instand zu halten, zu modernisieren und ggf. auch wieder abzureißen sind. Die Prioritäten sind in der Gemeindeversammlung zu bestimmen; und ich glaube, das war so ja auch schon einmal in unserer Geschichte; und heißt es nicht auch auch noch heute: Eigentum verpflichtet?

    Selbstverständlich setzt das eine demokratische Diskussion der neuen Finanzausstattung der Gemeinden voraus. Aber ist da jetzt nicht ein guter Zeitpunkt gekommen, da man ja weiß, dass die bisherige Praxis der Grundsteuerfestlegung verfassungswidrig und neu zu regeln ist?

    Mir jedenfalls wäre eine deutlich erhöhte Grundsteuer und dafür eine echte, rechtlich geregelte MITSPRACHE bei den kommunalen Pflichtaufgaben (siehe Vorschlag Der LINKEN) so auch bei den Sanierungsaufgaben der Gemeinde lieber, als dieses Trauerspiel um die „Kostenanteile“ oder die Befreiung der Gemeinden von der „Erhebungspflicht“ nach KAG und STRABS oder die wohlwollende „Stundung des Anliegerbeitags über Jahre“.

    Mit freundlichen Hochachtung für Ihr Engagement und die der Gemeindevertreter, die sich wirklich beachtlich für die Entwicklung Schöneiches einsetzen
    Dr. Ralf Kalke
    (Anliegervertreter Bauabschnitt 2, Brandenburgische Str.)

  2. Heinrich Jüttner

    Welche eine vordemokratische Wortwahl des Schreibers.
    „Bluten lassen“ war Foltermethode oder auch Strafe in früherer Zeit für schwere Verbrechen, als dem Verbrecher Adern geöffnet wurden, um das gesamte Blut auslaufen zu lassen – auch bis zum Tod.
    Auch bei geschlachteten Tieren lässt man das gesamte Blut auslaufen.
    Diese Wortwahl sagt sehr viel über die Psyche des Schreibers.

    • Dr. Kalke

      Sehr geehrter Herr Jüttner,
      statt sich mit dem dem sachlichen Kern der Kritik von Dr. Zeschmann auseinanderzusetzen, schieben Sie ihn ganz offensichtlich nach einem bewährten Muster in eine Schmuddelecke, aus der niemand mehr ein Wort wagen sollte. Das haben Sie vermutlich(?) schon oft in Ihrer Karriere als Bürgermeister getan (habe ein Schreiben von Ihnen, das das belegen könnte). Es zeugt aber auch von IHRER politischen und persönlichen Verfassung.

      • Heinrich Jüttner

        Sehr geehrter Herr Kalke,

        die sachliche Ebene ist das eine, aber Moral und Populismus ist das andere.
        Der Ton macht die Musik. Heute wird eben noch viel mehr laute Musik gemacht, aber eben immer öfter mit sehr falschen Tönen.
        Sie vertreten Ihre persönlichen Interessen als Eigentümer. Sie wollen nicht bezahlen. Das ist sachlich aus Ihrer Sicht nachvollziehbar.
        Aber gesellschaftliche Verantwortung und Privateigentum haben eben auch finanzielle Konsequenzen. Kosten sollen der Allgemeinheit zur Last fallen, finanzielle Vorteile werden privatisiert.
        Wie viele Straßen im Ort wurden zwischen 1949 und 1989 ordnungsgemäß saniert oder neu gebaut? Damals trug die Allgemeinheit die Kosten.
        Wie viele Straßen wurden seit 1990 Sanierung und neu gebaut? Hier trug die Allgemeinheit einen Teil und die Anlieger trugen ihren angemessenen Anteil.
        Was ist, wenn aus Ackerland Bauland wird und neue Straßen angelegt werden müssen, damit die einzelnen Baugrundstücke erschlossen sind? Dann soll der Profit privat bleiben und die Kosten werden verallgemeinert?
        Die Kosten für die Sanierung der Brandenburgischen Straße waren 1995 mit 6 DM je qm Grundstücksfläche kalkuliert worden. Anlieger waren gegen die ordentliche Straßenbaumaßnahme.
        Heute sind die Kosten höher. Anlieger sind gegen die ordentliche Straßenbaumaßnahme.
        Dort, wo im Ort Straßen neu gebaut oder nach mehreren Jahrzehnten saniert wurden, ist die sehr große Mehrheit der Anlieger zufrieden.
        Auf manchen Grundstücken stehen heute drei Autos, die Straßen benötigen. Vielleicht sollte der Staat beim Kauf eines jeden Autos 5.000 Euro Straßenbaukosten einkassieren.

      • Dr. Kalke

        Sehr geehrter Herr Jüttner, vielen Dank für Ihre sachliche und ausführliche Antwort – ich hatte nicht damit gerechnet, zumal mein Vorwurf an Sie ja auch nicht ganz „unpersönlich“ war.
        Zum Kern des Beitrags von Dr. Zeschmann und der immer wiederkehrenden Frage der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Zunächst lassen Sie mich bitte auf das Argument, „… es geht doch nur ums Geld…“ (Zitat Herr Hutfilz) und Ihr Argument „….Privateigentum verpflichtet nun mal ….“ kommen. Bitte glauben Sie mir, bei diversen Gesprächen mit den Anliegern habe ich den Eindruck bekommen, dass die Mehrzahl der Anlieger durchaus für „ihre Straße“ zahlen würden, aber eben nicht 50-60 %, was je Anliegerpartei vermutlich 5-10 T€ bedeutet. Und das für einen Bau, bei dem praktisch keine wirkliche Mitsprache in der Gestaltung besteht (z.B. steht manch einem Anlieger ein Baum bei der Auffahrt derart im Wege, dass er lieber einen neuen Baum an leicht versetzter Stelle finanzieren würde, andere Anlieger hätten gern Parkbuchten, wieder andere sehen keine Notwendigkeit einer kanalgeführten Straßenentwässerung usw.) All diese Vorstellungen wurden aus unterschiedlichen Gründen abgewiesen. Wundert es Sie da, dass bei derlei Verfahren nur begrenzte Zahlungseuphorie bei den Anliegern aufkommt?
        Um nicht missverstanden zu werden: Die Einberufung der Informations-und Diskussionsrunden der Anliegervertreter war ein zu begrüßender Akt der Anliegerbeteiligung, auch, wenn leider nicht immer fair mit uns umgegangen wurde (Und übrigens wir haben das nachträglich auch gemerkt!)
        Auch ist die unterschiedliche „Belastung“ von Grundstückseigentümern mit der STRABS zementiert. Halten Sie einen fünfstelligen Betrag auf Ihrem Konto als Reserve für einen ggf. stattfindenden Straßenbau vor Ihrer Tür? Sicher kann man jetzt schon mal anfangen zu sparen, aber aus der Portokasse nehmen das hier in der Brandenburgischen Straße nur wenige…. Viel gerechter wäre da die Neuregelung via Grundsteuer – hab ich auf Dr. Zeschmanns Beitrag auch schon skizziert – würde mich freuen, wenn es dazu eine politische Diskussion in den Fraktionen geben würde.
        Sie zeichnen die Parallele zur (Planungs-)Geschichte der DDR und der Bundesrepublik und kritisieren die „Privatisierung der Gewinne und die Vergesellschaftung der Kosten“. Ich denke, dass zwischen 1949 und 1989 so wenige Straßen ordnungsgemäß saniert oder neu gebaut wurden, lag weniger an der Art der Finanzierung. Das war doch eher Ergebnis völlig anderen Zuteilungs- und Planungs- und Entscheidungsverfahren. Das ab 1989 geltende Recht hat mit dem KAG und der STRABS den Gemeindeverwaltungen ein wesentlich wirksameres und gut handhabbareres Instrument zur Finanzierung in die Hand gegeben. Das ist seit langem geltendes, kaum anfechtbares Recht – aber deshalb nicht unbedingt auch gerecht. Und es wird meines Wissens in der Geschichte der Bundesrepublik erst neuerlich ernsthaft kritisiert und grundsätzlich in Frage gestellt. Sie kennen sicher die Medienbeiträge zu den „spektakulären“ Fällen der Folgen der Beitragserhebungen für Straßenbaumaßnahmen in Schleswig-Holstein und Bayern.
        Privatisierung von Gewinnen gibt es in Schöneiche doch wohl eher selten. Das sind „alte Eigentümer“ die Ihr Grundstück vielleicht irgendwann verkaufen, weil Sie das Geld für Ihr „Altenteil“ brauchen. Oder eher neuere Eigentümer, die das Grundstück selbst bewohnen. Oder wo bitte sitzen die Spekulanten oder Großgrundbesitzer in Schöneiche?
        Sehr geehrter Herr Jüttner, ich habe mich ehrlich gefreut, dass Sie so schnell und eben sachlich auf meinen Einwand zu Herrn Dr. Zeschmanns Vorstoß reagiert haben. Auch ist mir bewusst, dass Herr Zeschmann nicht immer völlig „uneigennützig“ argumentiert. In der Sache „Fragwürdigkeit der STRABS“ finde ich ihn allerdings als einen der wenigen Vertreter in der Gemeinde, der das Problem offensiv thematisiert. Und UBS hat übrigens neben den Linken die Anlieger der Brandenburgischen als Fraktion früh unterstützt.
        Die SPD spielt da leider eine ganz andere, bedauerliche Rolle.
        Mit freundlichen Grüßen aus der Brandenburgischen Straße
        R. Kalke

  3. RSO

    Als Vorsitzender des Verein Schöneiche Online e.V. distanziere ich mich ausdrücklich von der Wortwahl des Artikels des Autors Philip Zeschmann.
    Über das Thema muss und soll diskutiert werden. Wenn aber ein Gemeindevertreter, sich einer solchen Wortwahl bedient, verbunden mit der Vermischung von Wahrheit, Halbwahrheit und Falschaussage ist dieses unwürdig für Schöneiche.
    Peter A. Pohle

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