Überfall auf unser Portemonnaie durch die Hintertür!

(PM/UBS) Bürgermeister legt scheinheilig Beschlussvorlage zur „Fortschreibung der Maßnahmenkonzeption „unbefestigte Erschließungs-/Anwohnerstraßen““ (BV 547/2018) vor

In schönstem Bürokratendeutsch formuliert versteckt sich hinter diesem Antrag an die Gemeindevertretung ein Plan fast alle Anwohnerstraßen bis 2025 auszubauen – aber leider zumeist auch gegen den Willen der Mehrheit der Anwohner!

Nachdem zwischen Januar und April alle Anläufe der Unabhängigen Bürger Schöneiche zur Entlastung von uns Anwohnern bei Straßenausbau (u.a. Absenkung der Prozentsätze für die Straßenausbaubeiträge, Entlastung von doppelbelasteten Eckgrundstücken, Streckung der Zahlung der Straßenausbaubeiträge auf mindestens 10 Jahre) abgeschmettert wurden, folgt nun die richtige Keule: Fast alle Sandstraßen sollen bis 2025 – beginnend schon in diesem Jahr – mit einer Kostenbeteiligung von 90 % ausgebaut werden. Aber nur in wenigen Straßen hat sich eine Mehrheit von uns Anwohner überhaupt dafür ausgesprochen!

Zum Beschluss am 27.06.18 Vorliegende Planung:

Straßenausbau in 2018: Amselhain, Rehfelder Straße, Tasdorfer Straße

Straßenausbau in 2019: Friedensaue, Höltzstraße, Unterlaufstraße, Weisheimerstraße

Straßenausbau in 2020: Bunzelweg, Fichtestraße, Leibnizstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße

Straßenausbau in 2021: Fontanestraße, Klopstockstraße, Wielandstraße

Straßenausbau in 2022: Dresdener Straße, Grabeinstraße, Münchener Straße, Potsdamer Straße, Ulmer Straße, Wittstockstraße

Straßenausbau in 2023: Giesesteig, Goethestraße, Hannestraße, Heinz-Oberfeld-Straße, Huhnstraße, Liebesteig, Platanenstraße

Straßenausbau in 2024: Birkenweg, Friedrich-Ebert-Straße, Heinrich-Mann-Straße, Krummenseestraße

Straßenausbau in 2025: Am Zehnbuschgraben, Fredersdorfer Straße, Hennickendorfer Straße, Herzfelder Straße, Landhof, Neuenhagener Straße, Tasdorfer Straße

Dagegen haben sich nur die Anwohner folgender 12 Straßen überhaupt mehrheitlich für einen Ausbau Ihrer Straßen ausgesprochen:

Amselhain (94,1%), Dresdner Straße (52,4%), Fichtestraße (77,8%), Friedensaue (71,4%), Goethestraße (60,0%), Höltzstraße (70,0%), Huhnstraße (81,8%), Klopstockstraße (69,2%), Leibnitzstraße (70,6%), Münchner Straße (64,9%), Pestalozzistraße (66,7%), Weisheimer Straße (70,0%)

In allen anderen zum Ausbau bestimmten Straßen ist also eine mehr oder weniger große Mehrheit von uns Anliegern gegen einen Ausbau ihrer Straße, aber sie sollen auf ihre Kosten (zu 90 % ) „zu ihrem Glück gezwungen werden“! So Philip Zeschmann, Gemeindevertreter der Unabhängigen Bürger Schöneiche dazu.

Zum Vergleich: Befragungen haben in 62 Straßen statt gefunden. In 50 ist also eine Mehrheit gegen einen Straßenausbau!

Darüber hinaus stellt sich hier auch die Frage ob wir alle Anwohner egal welchen Alters und mit welchen Einkünften einfach mal so ab 50,1%  Zustimmung zur Leistung der gerade in Anwohnerstraßen exorbitant hohen Straßenbaubeiträge, die gerne auch mal 10.000 € übersteigen, verdonnern können oder dürfen!?

Wie viel Prozent Zustimmung sind erforderlich, damit wir eine solch schwerwiegende Entscheidung und einen entsprechenden Eingriff ins Portemonnaie von uns Bürgern in der Gemeindevertretung treffen können/dürfen?

Ihre Unabhängigen Bürger Schöneiche

Philip Zeschmann
Dr. Philip Zeschmann ist Gemeindevertreter und Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e.V.. Außerdem ist er Vorsitzender der Fraktion BVB/Freie Wähler im Kreistag Oder-Spree.

3 Gedanken zu „Überfall auf unser Portemonnaie durch die Hintertür!

  1. Heinrich Jüttner

    Ja ja so ist das mit Populismus und Einzelinteressen.
    Es gibt nicht mehr genügend Verantwortung für unser aller Gemeinwohl.
    Wenn die Grundsteuer erhöht wird, dann muss mehr Kreisumlage an den Landkreis abgeführt werden (40% beträgt die Kreisumlage auf Gemeindesteuern) und die Gemeinde erhält weniger Geld aus Potsdam vom Land Brandenburg, da die eigene Steuerkraft ansteigt. Statt 50.000 Euro weniger aus Straßenbaubeiträgen dann deutlich mehr Grundsteuer (etwa 80.000 Euro). Aber das kann die Kämmereien der Gemeinde wirklich besser und genauer ausrechnen.
    Die Grundsteuer legen Wohnungsvermieter dann auf Wohnungsmieten um. Mieten steigen. Eigenheimnutzer, die eine neue Straße bekommen und damit auch eine Wertsteigerung ihres Eigentums, die wären fein raus. Allein der Bodenrichtwert ist in den vergangenen Jahren von 60 Euro auf über 100 Euro gestiegen.
    Also Vorteile privatisieren und Nachteile sozialisieren.

    • Dr. Kalke

      Hallo Herr Jüttner, schön, dass Sie ihre fachliche Meinung einbringen. Dass mit der d e r z e i t i g e n Regelung der Kreisumlage – die ich nicht kannte – wäre natürlich nicht im Sinne des Erfinders der Erhöhung der Grundsteuer. Die müsste vielleicht im Land grundsätzlich anders geregelt werden, wie das Bundesverfassungsgericht (Sie erinnern sich) ja bereits festgestellt hat.

      Der von Ihnen gezogene Vergleich zwischen den Mietern, deren monatliche Miete dann vielleicht um 10..20€ steigen würde und den Eigentümern von Grundstücken, deren jährlicher Mehrbetrag dann sicher 200 oder 400€ betragen würde ist aus meiner Sicht nicht Populismus, sondern ein ziemlich sozialer Vorschlag, Verantwortung für das Gemeinwohl der souveränen Gemeinde zu übernehmen!

      Denn: Eigenheimnutzer, deren bestehende Straße vor ihrer Haustür saniert wird, werden nicht einen Cent „Wertsteigerung“ ihrer Immobilie realisieren können, das wissen Sie sehr genau, Herr Jüttner.
      Und bitte lassen Sie sich doch mal den Gedanken der „Daseinsvorsorge“ und den Begriff der „sachlichen Gemeindeeigentums“ (eben der Straßen, Wege, Plätze, Wiesen und Wälder) mal unter Ausblendung dieser ideologisierten Begriffe von „Vergesellschaftung der Verluste“ und „Privatisierung von Gewinnen“ am Auge eines jetzt „über den Dingen Stehenden“ vorbeiziehen. Wo bitte ist der Kern der Ungerechtigkeit bei einer von allen Gemeindemitgliedern bezahlten und von der autorisierten Gemeindevertretung diskutierten, abgewogenen und souverän entschiedenen Straßenplanung? Das ist nicht der Sieg von Einzelinteressen (oder gar Populisten) über das Gemeinwohl, sondern das ist souveräne Verantwortung für das Gemeinwohl! Und zwar von Eigentümern und Mietern in gleichem Maß!

      Übrigens betrifft der erhobene Straßenausbaubeitrag doch wohl auch Mieter; richtig? Denn auch der wird auf die Miete umgelegt. Oder? Lediglich Gewerbetreibende haben einen kleinen Vorteil, weil sie Ihren Straßenausbaubeitrag von der Steuer absetzen können, richtig?

      Sehr geehrter Herr Jüttner, (hallo SPD!) es würde mich freuen, wenn Sie sich nochmals die Mühe machen würden, auf meine Argumente einzugehen.

      Mit freundlichen Grüßen aus der Brandenburgischen Straße
      Dr. Ralf Kalke

  2. Dr. Kalke

    Hallo Herr Dr. Zeschmann, hallo Freunde von Schöneiche online.
    Da sind wir ja mittendrin in der Diskussion um die „Rechtmäßigkeit“ und „Gerechtigkeit“ der Straßenausbausatzung (StraBS) bzw. der Erschließungsbeitragssatzung. Demnach sind ja 90…50 Prozent der Straßenbaukosten von den Anliegern zu tragen. Das ist derzeitige Rechtslage und kann auch in Schöneiche auf 5-stellige Beiträge für die Anlieger hinauslaufen. Das ist „ordentlich Holz“ und muss von den meisten Betroffenen erst mal angespart werden. Auch wenn der Bürgermeister auf einer Gemeindeversammlung Anfang 2018 sinngemäß äußerte: Machen wir uns nichts vor: Die Grundstücksbesitzer … sind alle nicht arm, da muss man dann alle 50 bis 60 Jahre auch schon mal einen Beitrag für die Sanierung der Straße abfordern können…
    Gut Dr. Zeschmann, dass sich Ihre Fraktion gelegentlich mal um eine Korrektur dieser zumindest in der Gemeindeversammlung unwidersprochenen Auffassung bemüht!
    Aus meiner Sicht stellt sich die Frage:
    Wie soll die Diskrepanz zwischen dem Recht auf Planung und Entscheidung in der Hand der Gemeindevertretung und der Verpflichtung der Anlieger, die Baukosten zu tragen gelöst werden? Ein offensichtlich irrsinniger Zustand. Die Gemeindevertreter beschließen, meist ohne auch nur einen Cent aus der Gemeindekasse dafür aufwenden zu müssen, weil Fördermittel vom Land erhofft werden. wenn die nicht kommen, kann auch nicht gebaut werden. Die Anlieger haben zu zahlen, ohne wirkliches Mitspracherecht. So kann das nicht weiter gehen:
    Wälder, Wiesen, Plätze, öffentliche Gebäude und Anlagen sind Eigentum der Gemeinde und daher sind deren Errichtung, Pflege, Wartung, Instandhaltung und ggf. auch Abriss durch die Gemeindevertretung zu beraten, zu beschließen und durch ALLE Mitglieder der Gemeinde finanziell zu tragen.
    Straßen bilden da keine Ausnahme. Unabhängig davon, ob es sich nun um eine Anliegerstraße handelt, die sich vielleicht derzeit noch im „Sandstadium“ befindet, oder ob es die hoch belastete Hauptsammelstraße ist, die jahrzehntelang nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, und nun kaum noch mit Tempo 30 befahren werden kann.
    Mein Vorschlag: Die Gemeinde in wirkliche PLANUNGS- und ENTSCHEIDUNGSHOHEIT versetzen!
    Die Gemeinde muss in voller Konsequenz in Planungs- und Baukompetenz versetzt werden. Und das geht Folgendermaßen:
    Rauf mit der Grundsteuer (deren Ermittlung ist derzeit ja ohnehin gesetzwidrig) und damit solide finanzielle Grundlagen schaffen für zukunftsorientierte Vorhaben in der Gemeinde. Festgelegt sollte dann aber schon werden, welcher Anteil für Sanierung, für Neubau und für ggf. strittige Projekte ausgegeben werden darf.
    Was haltet ihr davon, Bürger von Schöneiche. Grundsteuer z.B. verdreifachen und damit ALLES bezahlen.
    Schluss mit der Streiterei um die Details der Straßensanierung und die fehlende Anliegerbeteiligung. Dann „nur noch“ unseren Gemeindevertretern auf die Finger schauen und ggf. ordentlich drauf klopfen, wenn sie nicht in unserem Sinne entscheiden.
    Mit besten Grüßen aus der Brandenburgischen Straße
    Dr. Ralf Kalke

Die Kommentare sind geschlossen.