Einbahnstraße vor Bürgel-Grundschule angestrebt

(MOZ) Wenn Kinder, Lehrer und Eltern nach den Sommerferien an die Bürgel-Grundschule zurückkehren, werden sie ein verändertes Umfeld vorfinden: Die Gemeinde lässt den Gehweg in der Prager Straße ausbauen. Wenn es nach der Gemeindevertretung geht, wird sich das Umfeld mittelfristig aber noch stärker verändern: In der Watenstädter Straße soll ein Jahr lang eine Einbahnstraßenregelung erprobt werden, um mehr Sicherheit für die Kinder zu schaffen. […]

Dass in der Watenstädter Straße auf dem Abschnitt zwischen Wittstock- und Prager Straße eine Einbahnstraßenregelung erprobt werden soll, hat die Gemeindevertretung nach kontroverser Debatte vor der Sommerpause beschlossen. Sie folgte der Empfehlung einer Arbeitsgemeinschaft zur Schulwegsicherung. Hintergrund ist das seit Jahren beklagte Chaos im morgendlichen Schülerverkehr. Die Regelung sieht vor, dass der Abschnitt nur noch Richtung Prager Straße befahren werden darf. Ob es wirklich  dazu kommt, hat indes nicht die Gemeinde zu entscheiden, sondern das Straßenverkehrsamt des Kreises. Bürgermeister Ralf Steinbrück erhielt den Auftrag, dort den entsprechenden Antrag zu stellen und will das demnächst tun.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf den Internetseiten der Märkischen Oderzeitung (MOZ).

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Redaktion Schöneiche Online

5 Gedanken zu „Einbahnstraße vor Bürgel-Grundschule angestrebt

  1. Dr. Kalke

    Hallo verehrte Frau Winkmann,
    hallo Leser von Schöneiche online,
    Ihr Artikel Frau Winkmann hat mich unangenehm überrascht und persönlich berührt. Ich nahm an, dass wir uns beide schnell als unabhängige, an der Sache orientierte Bürger (Sie natürlich mit verantwortungsvollem Mandat, ich als Anliegervertreter + Privatmensch) kennengelernt, wahrgenommen und akzeptiert haben.
    Ich denke, ich sollte jetzt nicht auf Ihre bedauerlichen Behauptungen zu meiner Person eingehen, denn das gehört hier nicht her und raubt eben nur „ die schöne Energie“ (wie ich Herrn Jüttner ja auch schon mal vorhielt). Nur so viel, in der Reihenfolge Ihrer Bemerkungen:

    1. Meine Wahl in Brandenburg ist noch nicht getroffen, die hängt aber in der Tat u.a. von inhaltlichen Aussagen zu EINEM Thema ab, das ganz Brandenburgisch ist und eine Minderheit betrifft aber dennoch sehr grundsätzlicher Art ist; eben der Finanzierung von Straßenbau und Straßensanierung.

    2. Wie kann ICH denn „…politische Vertreter beliebig vor meinen Karren spannen…“ das ist mir neu, wie geht denn das, oder haben Sie sich … „vor meinen Karren gespannt“ empfunden, als wir ähnliche Meinungen über das Thema ausmachten?

    3. In Einem haben Sie vollkommen Recht: Ich werde vehement für die Abschaffung der STRABS bzw. grundsätzliche Neuregelung des KAG eintreten, aus folgendem Grund:
    Die tiefe, in politischen Kreisen bekannte und dennoch weiter verfochtene Ungerechtigkeit dieser Brandenburgischen Beitragspraxis. Nicht die Aussicht, dass man persönlich irgendwann einmal 4, 5, 6 oder 12 T€ für eine Straße vor dem Haus zu zahlen hat treibt mich an, sondern die Erkenntnis, dass die mit menschlichem Rechtsempfinden sofort erfassbare, grundlegend falsche Praxis der Finanzierung von Straßenbau in Brandenburg einfach aus (vermutlich) ideologischen Gründen nicht verändert werden soll. Die irren individuellen Folgen sind bruchstückhaft in den Medien bekannt, weitere kann Ihnen Herr Vida berichten.
    Und vor allem bewegt mich die herrschende Ignoranz und Borniertheit der politischen Akteure zu dem Thema. Angefangen beim Präsidenten des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts Herrn Möller, der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur „Altanschließer-Problematik“ als schallende Ohrfeige für ihn persönlich und sein Haus akzeptieren und eigentlich zurücktreten müsste, bis „hinunter“ in unsere Gemeindeversammlung, in der Meinungen öffentlich geäußert werden, die ich hier jetzt nicht wiedergebe muss, die Sie aber auch kennen (Bürgermeister und Herr Hutfilz).

    4. Zum Standort Babickstraße habe ich mich völlig sachlich und als Stadt- und Verkehrsgeograph geäußert, und nicht weil Dr. Zeschmann eine andere Meinung vertrat als Sie.

    5. Bei der Wittstockstraße empörte mich die offensichtliche Doppelzüngigkeit des Bürgermeisters, dass er einen mehrheitlich getragenen Vorschlag einer Verkehrslösung (oder Verkehrsversuches) plötzlich deshalb nicht zustimmten wollte, „… weil das ja die Anlieger finanziell belasten würde…“. Genau das ist ein Beispiel für die paradoxe Auswirkung der STRABS. Das „Aufploppen“ der Gemeindekasse für den Straßenbau wäre die Einsicht der Gemeindevertretung, dass da das Wohl der Schüler und Eltern auf dem Spiel steht und nicht die Interessen der benachbarten Anlieger. Konsequenz wäre dann eben: Geld her, aus der Gemeindekasse und dann damit effizient und kontrolliert umgehen. Und nicht auf langwierige Anliegerbeteiligung und Fördermittel aus irgendwelchen Töpfen hoffend…
    Meine feste Überzeugung: Straßen sind, egal ob Anlieger- oder Hauptsammelstraße – GEMEINDEEIGENTUM und dienen der Gemeinde-Daseinsvorsorge und übrigens erst dann herrscht SOUVERÄNITÄT der Gemeindeversammlung über ihren Ort. Erst wenn Sie beschließen, planen und selbst finanzieren können ist die Gemeinde Herr über ihre Gemeindefläche. Oder ist der Planungs- und Baustopp in der Brandenburgischen Straße wegen des Wegfalls der Fördermittel für Sie als Vorsitzende der Fraktionen CDU/FDP keine Ohrfeige? GENAU DAS IST der KERN! Und DAS gilt es neu zu regeln. Es würde mich freuen, sie auf meiner Seite begrüßen zu können.
    WIE das finanziell und haushälterisch zu regeln ist (Umlage aus dem Land vom Kreis, oder steuerfinanziert (denn mit DEM Instrument wird SOZIAL UMVERTEILT, Herr Hutfilz(!) oder auch durch Erhöhung der Grundsteuer (soll doch wohl ohnehin neu geregelt werden(?) das ist eine Diskussion auf anderer Ebene.
    Übrigens: Den ungerechten Kern der derzeitigen Praxis der STRABS, den verstehen alle, die sich damit mal näher beschäftigen – auch Mieter, wie das Abstimmungsergebnis der Bürger in Bernau zeigt.

    6. Verehrte Frau Winkmann, Sie schrieben auch “… Leider verfolgen Sie ganz offensichtlich nur Ihre eigenen Ziele zu Ihrem persönlichen Vorteil.“ Ich hoffe, das meinten Sie nicht ernst. Welchen persönlichen Vorteil sollte ich im Auge haben? Ich strebe nach keinem Mandat (ich lehnte bereits 2 ab) und für den drohenden Beitragsbescheid (vermutlich etwa 2021) sparen wir schon immer mal. Wär schön, wenn Sie das korrigieren könnten.

    7. Und nun zur „…Werbung für Veranstaltungen einer bestimmten Partei…“ – Sie meinen vermutlich meinen Aufruf, zu einem Vortrag von Herrn Vida von der Vereinigung der „BVB/ Freien Wähler“ in Schönefeld am 8.8.18 (in Schöneiche als UBS agierend, mit Dr. Zeschmann an der Spitze). Dazu kann ich Ihnen erklären, dass wir in der Gestalt der BVB/ Freien Wähler DERZEIT tatsächlich die kompetenteste (politische) Unterstützung im Abbau dieser Brandenburgischen Misere wahrnehmen. Die Linke sympathisiert, im Ort und auch im Land gibt es „Zeichen“. Von der SPD sind lediglich Versuche einer „kosmetischen Schönheits-OP“ (Stundung von Beiträgen wird angestrebt…) bekannt und von der CDU/FDP und den Grünen ist mir leider keine substanzielle Meinung zum Thema STRABS bekannt geworden.

    Ich hoffe, dass ich auf Ihren Kommentar als „… offener und an einer praktikablen und umsetzbaren Lösung interessierter Schöneicher Bürger …“ (vielen Dank für Ihre freundliche, wenn wohl auch nicht „stabile“ Meinung), antworten konnte.

    Es würde mich wirklich freuen, wenn wir weiter unsere orts- und landespolitische Debatte fortsetzen könnten und ich Ihre Fraktion deutlicher für den Einsatz der Abschaffung der STRABS in Schöneiche oder gar die Änderung des KAG in Brandenburg gewinnen könnte.

    Leider ist es nun doch etwas länger geworden als beabsichtigt, aber ich kann (noch) nicht anders … müsste für politische Reden noch viel lernen…

    Mit freundlichen Grüßen aus der Brandenburgischen Straße
    Ihr Dr. Ralf Kalke
    Anliegervertreter des Bauabschnitts 2 der Brandenburgischen Straße und
    2019 auch Brandenburger Wähler…
    😉

  2. Anke Winkmann

    Sehr geehrter Dr. (Wahl)Bürger Kalke,
    gleich vorweg: Sie machen keinen Hehl daraus, dass Ihre Wahl schon längst getroffen ist. Trotzdem und gerade deshalb: ich hatte nach ersten längeren Telefonaten im Vorjahr von Ihnen den Eindruck eines offenen und an einer praktikablen und umsetzbaren Lösung interessierten Schöneicher Bürgers, der sich für die Anlieger der Brandenburgische Straße einsetzt. Nun erlebe ich Sie als Jemanden, der beliebig die politischen Vertreter vor seinen Karren spannen will, Ziel: Abschaffung der Straßenbaubeiträge und Abbau des Sportplatzes Babickstraße mit Neubau Sportplatz am ehemaligen LPG Gelände. Nun schreiben Sie in Ihrem Artikel vom „Aufploppen der Gemeindekasse zur Sanierung der Wittstockstraße“. Ich weiß wirklich nicht, was Sie darunter verstehen. Da bin ich nun doch persönlich sehr enttäuscht von einem Mann Ihres Fachwissens, welches Sie ja so gerne erwähnen. Leider verfolgen Sie ganz offensichtlich nur Ihre eigenen Ziele zu Ihrem persönlichen Vorteil.
    Als Gemeindevertreter und Bürgermeister ist man dem Wohl Aller verpflichtet.
    Um Ihr Fachwissen konstruktiv einbringen zu können, schlage ich Ihnen die Bewerbung um ein Amt als Gemeindevertreter in der nächsten Kommunalwahl vor.
    Da Sie ja im Moment Werbung für Veranstaltungen einer bestimmten Partei verteilen, wüsste ich da auch schon eine politische Heimat für Sie.

    Herzliche Grüße,
    Anke Winkmann
    Fraktionsvorsitzende CDU/FDP

  3. Heinrich Jüttner

    Daseinsvorsorge
    Der Begriff der kommunalen Daseinsvorsorge meint, dass die Gemeinde wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen für alle BürgerInnen bereitstellt, ursprünglich mittels eigener Einrichtungen; sie ist dazu durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I Grundgesetz) verpflichtet. Die kommunale Daseinsvorsorge einschließlich der dafür geschaffenen Einrichtungen (Ämter, Betriebe und privatrechtliche Unternehmen) gehört zum Wesen der kommunalen Selbstverwaltung (so die herrschende verfassungsrechtliche Sicht).

    Die Schwierigkeit der Begriffsdefinition liegt darin, daß der Begriff gleichzeitig ein politischer und ein rechtlicher ist: Was zur Daseinsvorsorge zählt, ist Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen; „Daseinsvorsorge“ ist aber auch ein Rechtsbegriff, aus dem Verpflichtungen für die Gemeinde einerseits und Ansprüche der BürgerInnen andererseits ableitbar sind.

    Ursprünglich geprägt wurde der Begriff von Ernst Forsthoff (1938); eine Erweiterung des staatlichen Aufgabenbereichs sei notwendig aufgrund einer erhöhten sozialen Bedürftigkeit des einzelnen, dessen selbstbestimmter Lebensraum insbesondere bei der städtischen Lebensweise verringert sei. Fassbar wird diese abstrakte Formulierung am Beispiel der Genese des kommunalen Umweltschutzes, ähnliches lässt sich auch für andere Aufgabenbereiche sagen:
    „In den durch Industrialisierung während des 19. Jahrhunderts schnell wachsenden Städten lösten unzureichende hygienische Verhältnisse immer wieder Epidemien aus. Unter dem Problemdruck begannen die Städte, Einrichtungen der kommunalen Müllabfuhr, zentralen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung aufzubauen. Zur Daseinsvorsorge für die Bürger wurden spezialisierte kommunale Einrichtungen (…) geschaffen, die Umweltschutzaufgaben professionell erledigten und hygienische Mindeststandards kostengünstig sicherstellten.“

    Insbesondere an diesem Beispiel lässt sich ablesen, dass die „Daseinsvorsorge“ der Allgemeinheit für Einzelne auch zum Wohle der Allgemeinheit und der anderen Individuen sein kann.

    Der Kerngedanke, dass öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen für eine Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sowie für eine Teilhabe aller BürgerInnen an der gesellschaftlichen Entwicklung notwendig seien, wurde anschließend in der verfassungsrechtlichen Diskussion verschiedentlich variiert. Von Klaus Stern wurde z. B. formuliert, dass die existenzielle Angewiesenheit des einzelnen auf die Besorgung zivilisatorischer Leistungen zu sozial angemessenen Bedingungen ein Phänomen der modernen arbeitsteiligen Gesellschaft sei. Der eher konservative Staatsrechtler Hermann Hill geht darüber hinaus und zählt „auch die Möglichkeit zur sozialen Teilnahme am Gemeinwesen bis hin zur Möglichkeit der Selbstverwirklichung in der sozialen Gemeinschaft“ zum Begriff der Daseinsvorsorge, betont aber gleichzeitig, dass es sich nicht um einen Rechtsbegriff mit konkreten Rechtsfolgen handele. Das sieht rund die Hälfte seiner Disziplin anders – der Streit füllt etliche Regalmeter in Jura-Bibliotheken.

    Die praktische Relevanz der Begriffsdefinition für die BürgerInnen besteht darin, welche elementaren Dienstleistungen, die sie nicht privat kaufen können, sie von der öffentlichen Hand zu welchen Preisen angeboten bekommen. In die aktuelle politische Debatte fließt der Streit um die Begriffsdefinition insofern ein, als sich aus ihm Kriterien für die Grenzen kommunalwirtschaftlicher Betätigung einerseits bzw. die Möglichkeit oder den Vorrang privatwirtschaftlicher Unternehmen, in den angestammten kommunalen Aufgabenbereichen tätig zu werden, begründen lassen.

    Was wird heute alles zur kommunalen Daseinsvorsorge gezählt?
    Im Kern Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Energieversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, Sparkassen und Krankenhäuser. In einer Abhandlung über die Funktion der Kreise werden auch aufgeführt: Schulen, Büchereien, Museen, Kinder- und Schullandheime, Altenheime u. ä., Rettungsdienst u. a. m. Über die Grenzziehung, auch zu vergleichbaren Aufgaben auf Bundes- und Landesebene, gibt es unterschiedliche Ansichten.

    Der Rechtsbegriff der kommunalen Daseinsvorsorge ist in den Gemeindeordnungen enthalten.

    ABER:
    DaseinsVORSORGE ist keine DaseinsFÜRSORGE. Und Daseinsvorsorge ist nicht umsonst (kostenfrei) für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste, Besucher oder Beschäftigte in Betriebene usw.

    • Dr. Kalke

      Sehr geehrter Herr Jüttner, wirklich vielen Dank für Ihre substanzielle Antwort. Da spricht der Bürgermeister a.D. der zu dem Thema natürlich auch gelehrt sein muss. Ich habe Ihre Antwort aufmerksam und sehr interessiert gelesen. Lediglich den Absatz „… Die praktische Relevanz der Begriffsdefinition für die BürgerInnen besteht darin, … …begründen lassen.“ habe ich nicht völlig verstanden.
      Auch die Aufzählung, was heute zur kommunalen Daseinsvorsorge gezählt und als solche akzeptiert wird, scheint mir unvollständig. Wo bitte sind die Seen und Feuchtgebiet einer Gemeindefläche? Wo die Wiesen und Wälder? Wo die Sport- und Freizeitflächen? Wo sind die Vorhalteflächen für die langfristige Ortsentwicklung? Wo sind die Flächen für die Netze der kommunalen Ver- und Entsorgung? (Und dazu würden dann auch die Straßen unterschiedlichster Kategorie fallen…)
      Sehr geehrter Herr Jüttner, ich bin wirklich dankbar für Ihren ganz sachlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge, weil ich dazu kein juristisches oder staatsrechtliche Fachwissen, sondern lediglich geografisches Wissen habe. Aber Ihre Erläuterung zur politischen und rechtlichen Dimension hilft mir, das Problem und die Auffassung zu strukturieren. Im Augenblick bestärkt sie mich, vor allem das derzeitige p o l i t i s c h e Verständnis des Begriffs zu hinterfragen, um dann irgendwann auch rechtlich Folgen zu erwarten zu können.
      Noch eine Bemerkung zu Ihrem letzten Satz:
      Kein Anlieger einer Straße erwartet FÜRSORGE. Jedenfalls nicht, für den Fall des Straßenbaus vor seiner Haustür. Aber: Straßenbau darf auch nicht Armutsrisiko sein oder Anlass, eine Hypothek auf das Haus seiner Eltern aufzunehmen zu müssen. Für eine Leistung, deren Umfang oder Zeitpunkt als Anlieger praktisch nicht bestimmen kann. Das ist einfach nicht fair.
      (Anm. meiner Haltung zur Gerechtigkeit und Finanzierbarkeit von Straßenbau habe ich etwas ausführliche heute Frau Winkmann geantwortet), ich möchte den Blog hier nicht missbrauchen.
      Vielen Dank nochmals und mit freundlichen Grüßen aus der Brandenburgischen Str.
      Dr. Ralf Kalke

  4. Dr. Kalke

    Hallo Herr Bürgermeister, hallo Gemeindevertreter,
    jawohl, scheinbar ein typischer Fall der Misere der STRABS:
    Weil eine Straße in schlechtem Zustand ist, und Anlieger dann 70 Prozent der Baukosten tragen müssten, kann man keine sichere Lösung für die An- und Abfahrt der Schüler der Bürgel-Schule finden? Das meinten Sie hoffentlich nicht ernst, Herr Bürgermeister. Gut, dass Sie die Gemeindevertreter verpflichten konnten.
    Nein andersrum: Wenn es einen (sogar mehrheitsfähigen) Vorschlag aus der Gemeindevertretung gibt, wie man dem wirklich ganz lokalen Problem zu Leibe rücken kann, dann müsste doch auch sofort die Gemeindekasse für die Sanierung der Wittstockstraße aufploppen, oder?
    Straßen sind DASEINSVORSORGE einer Gemeinde, egal ob Anliegerstraße oder Hauptsammelstraße! Das sollte für alle nicht Schreckgespenst somdern ehrliche Erkenntnis und künftige Lösung für viele kommunale (Straßenbau-)Probleme sein.
    Wie sieht das denn die am Gemeinwohl stets so innig interessierte Fraktion der Schöneicher SPD?
    In freudiger Erwartung der Argumente der Parteien zur Kommunalwahl 2019…
    Mit freundlichen Grüßen aus der Brandenburgischen Straße,
    Ihr Nachbar und (Wahl-)Bürger Dr. Ralf Kalke

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