Eilbeschluss in der Sondersitzung

(Kommentar/PP) Die Sondersitzung am 22.08.2018 vom Ortsplanungsausschuss und Umweltausschuss sowie die darauffolgende Sitzung der Gemeindevertretung brachten ein deutliches Ergebnis. Die Gemeindevertretung verhinderte mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Ulmer-/Wittstock-/Dresdener-/Prager Straße“ die Genehmigung des Bauantrags für ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Ulmer Straße 19, der am 2. Juli eingereicht wurde. Jetzt kann oder braucht der Antrag für mindesten 2 Jahre nicht bearbeitet werden. Die überwiegende Mehrheit war sich einig: Die geplante Bebauung des vorderen Grundstücksteils eines bereits mit einem Einfamilienwohnhaus bebauten Grundstücks einschließlich der separaten Zufahrt, nimmt unserer Gemeinde den Waldgartencharakter. Bauen in der zweiten Reihe soll in Schöneiche auch in Zukunft verhindert werden. Ob die Gemeindevertretung jetzt jedes Mal eine Sondersitzung einberuft, wenn ein Bürger einen ähnlichen Bauantrag stellt, bleibt abzuwarten. Die zahlreichen Argumente und Begründungen gegen den Bauantrag spielen bei mehrgeschossigen Bauten, wie sie zahlreich in Schöneiche entstehen, keine Rolle. Verstehen kann ich es nicht.

In der Gemeindevertretung stimmten nur Margit Meyer (BBS) und Philip Zeschmann (UBS) gegen die Beschlussvorlage. Zuvor hatten in der gemeinsamen Sondersitzung des Ortsplanungsausschusses und des Umweltausschusses nur Klaus Raddatz (BBS) und ich als sachkundiger Einwohner dagegen votiert. Auch ich bin gegen eine generelle Bebauung in der zweiten Reihe. Doch wo es die Größe des Grundstücks zulässt, sollten begrenzte Möglichkeiten gefunden werden. Für mich ist es ein Widerspruch, wenn unsere Gemeinde mit mehrgeschossigen Sozialbauten eine Verdichtung plant; also 4 und 6 Familienhäuser in Wohngebieten zulässt, die von Einfamilienhäusern geprägt sind, und das Bauen in der zweiten Reihe grundsätzlich verhindert.

Peter A. Pohle
Peter A. Pohle ist Gemeindevertreter (FDP) und Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschuss der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin.

4 Gedanken zu „Eilbeschluss in der Sondersitzung

  1. Dr. Kalke

    Hallo Frau Kruse, hallo Herr Pohle und hallo geneigte Leser von Schöneiche online,
    erstaunlich, dass bei dem Thema nicht gleich die Wellen hochschlagen…
    Betrifft der Beschluss doch vermutlich einige Dutzend Bewohner, die aufgrund ihres relativ großen Grundstücks erwägen könnten, einen Teil an Söhne und Töchter abzugeben, um günstig an Bauland zu kommen. Vermutlich gibt es grad zu wenige, die das „auf dem Radar“ haben und von dieser Beschlusslage Kenntnis erhalten.

    Anm.: Sollte das nicht fairer Weise verpflichtend in alle Haushalte kommuniziert werden, um ggf. die Meinung der Bürger dazu auch zu erfahren, nicht nur des Betroffenen Antragstellers aus der Ulmer Straße? Spätestens in den nächsten „Rathaus Nachrichten“?

    Den Waldgartencharakter Schöneiches erhalten, die bauliche Verdichtung und Versiegelung verhindern, da waren sich alle Beteiligten einig. Da gab‘s am 22.08.auch kaum einen mutigen Widerspruch. Aber: Die sachliche oder gar wissenschaftliche Begründung für dieses Paradigma hat meines Wissens niemand erbracht. Soll doch einerseits eine sanfte, gesteuerte Entwicklung der Einwohnerzahlen stattfinden und möglichst eine „Innenentwicklung“ vorangetrieben, aber andererseits keine „Verdichtung“ zugelassen werden.
    Es ist die alte raumplanerische Misere: „Innenverdichtung“ oder „Zersiedelung“. Nun ist unser Schöneiche bei Berlin glücklicherweise nicht in der Städtekategorie von Frankfurt am Main, oder Los Angeles, aber die grundsätzliche Frage ist schon recht ähnlich: Was will ich als Stadtplaner und vielleicht verantwortlicher Ortsplaner zulassen und was nicht, und mit welcher Begründung.
    Und da kommen dann elementare Fragen der
    – Grundstücksgröße
    – Grundstückslage in der Ortslage
    – Lage zu anderen Gemeinden
    – Lage im System der Schutzgüter (z.B. Wasserschutz, Naturschutz, Frischluftzufuhrsystem u.a. übergeordneten natürlichen Systemen)
    mit zum Tragen.
    Auch wenn es etwas exotisch klingt: Es gibt anerkannter Weise eine raumplanerische Komponente die sich „Oberflächenrauhigkeit“ nennt. Die ist u.a. von Bedeutung, wenn man Frischluftzufuhrsysteme und nächtliche Abkühlungszonen ausweisen und Potenziale berechnen will. D.h. z.B., dass ein Mehrgeschossbau auf geringerer Fläche u.U. ökologisch schlechter bewertet werden muss, als zwei Eingeschossbauten bei höherer Versiegelung. Aber das kommt auf die Lage an!
    Daher bin ich mit diesem wieder etwas Ideologischen Beschluss der Gemeindeversammlung wieder nicht so recht zufrieden. Allein UBS hat bezüglich der Grundstücksgröße einen berechtigten Einwand in den Raum gestellt. Leider ist Dr. Zeschmann aus unterschiedlichen Gründen (wieder) von den Gemeindevertretern „in der Luft demontiert“ worden. Weil man meinte, alle Argumente bereits gehört und ausgetauscht zu haben.
    Aber liebe Leser, stellen Sie sich mal vor: Sie erben von „Oppa“ ein 2.000 m² großes Grundstück am Rande Schöneiches. Haben 2 Kinder und ein halbes Dutzend Enkel, von denen 1 oder 2 liebend gern in Schöneiche wohnen und ein Haus bauen wollten. Sie haben genug Platz auf dem eigenen Grundstück und würden sich freuen, wenn Sie Ihre Kinder/Enkel in Ihrer Nähe hätten… Und nun sagt die Gemeinde Kraft administrativem Gewaltmonopol: NEIN. Prinzipiell keine Grundstücksteilung in Schöneiche bei Berlin.
    Die Diskussion möge weitergehen!
    Ihr Dr. Kalke aus der Brandenburgischen Straße

    • Anna Kruse

      hmmhhhh
      eniges davon habe ich: ein (mehr als) 2.000 qm großes Grundstück, zwei kinder (aber noch keine enkel) und bin trotzdem gegen hammergrundstücke… ich muss verrückt sein!

    • Anke Winkmann

      Sehr geehrter Dr. Kalke,
      vielen Dank für Ihren sachlichen Kommentar.
      Ich möchte anmerken, dass es nicht um die generelle Teilung von Grundstücken geht, sondern um das Bauen in 2. Reihe. Desweiteren betrifft der beschlossene Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ein sehr kleines Planquadrat, welches wenige Eigentümer betrifft.
      Aber ich gebe Ihnen recht, in Zeiten zunehmenden Zuzugsdrucks und hoher Heimkosten wird das Thema auch in Schöneiche aktuell bleiben.

  2. Anna Kruse

    Hallo Peter,

    für mich ist die Regelung wie sie die Gemeindevertreter damit durchgesetzt haben schlüssig: die Großzügigkeit der Grundstücke, und somit möglichst viel nicht versiegelte und also möglichst grüne Flääche, vielleicht sogar mit (altem) Baumbestand, soll erhalten bleiben. Genau darum ist es meiner Meinung nach auch sinnvoll, Mehrgeschossbau, ob Sozialwohnungen oder „Stadtvillen“ bzw. Eigentumswohnungen im Mehrgeschossbau, zu genehmigen oder sogar zu fördern. Und auch der Mehgeschossbau hat in Schöneiche Tradition.

Die Kommentare sind geschlossen.