Schöneicher Gesprächskreis am 17.10.2018

(PM/FDP) Bunt gefärbte Straßenbäume schmücken Schöneiche im Herbst und doch vertreiben sie so manche gute Stimmung. Uns beschäftigen Fragen.

Sind die Festlegungen zur Entsorgung des Straßenlaubes in Schöneiche noch zeitgemäß?

Kann die Gemeinde die Pflicht unbegrenzt auf die Anwohner übertragen?

Welche Alternativen gibt es?

Nach dem Herbst folgt bekanntlich der Winter und mit ihm der Winterdienst. Auch hier sehen wir Handlungsbedarf.

Viele Jahre hat es gedauert, nun endlich sollen fast alle Sandstraßen in Schöneiche ausgebaut werden. Dabei tragen die Anwohner laut Straßenausbausatzung die Hauptlast. Welche Alternativen gibt es und wie können diese finanziert werden?

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam über diese und anderen Themen zu beraten. Kommen Sie zu unserem Schöneicher Gesprächskreis

am 17.10.2018 ab 19.00 Uhr im Hotel „Alte Mühle“

Peter A. Pohle | Vorsitzender Ortsverband Erkner | Woltersdorf | Schöneiche

 

Peter A. Pohle
Peter A. Pohle ist Gemeindevertreter (FDP) und Vorsitzender des Ortsentwicklungsausschuss der Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin.

Ein Gedanke zu „Schöneicher Gesprächskreis am 17.10.2018

  1. Heinrich Jüttner

    Hallo Herr Pohle,
    als politischer Würdenträger der FDP und als alterfahrener Dorfpolitiker sowie als Grundstückseigentümer sollten Sie den UNTERSCHIED zwischen Erschließungsbeitragsrecht und Straßenausbaurecht kennen.
    Die erstmalige Herstellung einer Straße (Erschließung) erfolgt nach Baugesetzbuch. Diese Erschließung mit (Straßenbau mit Regenentwässerung, Strom, Gas, Telefon usw.) erfolgt normalerweise, bevor an dieser Straße gebaut werden kann. Die erstmalige Herstellung ist normalerweise Voraussetzung dafür, dass ein Haus gebaut werden kann. Und eine Erschließung erfolgt normalerweise dann, wenn durch einen Bebauungsplan aus Ackerland oder Wiesen oder Wald BAULAND gemacht wurde. Damit ist eine enorme Wertsteigerung verbunden. Deshalb müssen die Eigentümer an der Erschließungsstraße eigentlich die Kosten tragen. Die Gemeinde beteiligt sich hier mit 10%.
    Die Kosten für laufende Instandhaltung und Instandsetzung (Neue Deckschicht usw.) trägt die Gemeinde.
    Straßenausbau erfolgt normalerweise nach mindestens 50 Jahren, wenn die Straßen nicht mehr den neuen Anforderungen entspricht. Die Gemeinde beteiligt sich hier zwischen 30% und 60% an den Kosten., je nachdem ob Anliegerstraße oder Sammelstraße oder Hauptstraße. Bei Landesstraßen zahlen Anlieger für die Fahrbahn nichts, sondern eben nur für Geh- und Radwege. Auch dieser Straßenausbau führt zu einer Wertsteigerung für die Anlieger – neben der allgemeinen Wertsteigerung oder der besonderen Wertsteigerung durch Bauland- oder Wohnungsmangel. Die Grundstückspreise auf dem freien Markt, den die FDP so liebt, verdoppeln sich gerade innerhalb von wenigen Jahren.
    Sie wissen, dass Sie mit Ihrem Text FAKENEWS produzieren und mit Ihrem Portal weltweit verbreiten?

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