Kater-Kolumne 10/18 – Grundsatzentscheidungen

(Satire/Kater/ungekürzt) Grundsatzentscheidungen. Also wenn ich mir das richtig angelesen habe, werden selbige vom obersten Gericht beschlossen oder geurteilt, oder ebendiese Entscheidungen nehmen eine grundsätzliche Änderung geltenden Rechts vor. Also wenn Ihr bayrischer Nachbar sagt, dass sonntags keine Wäsche aufgehangen wird, fällt das nicht darunter. Auch nicht, wenn ein einjährig Zugezogener befindet, die Straßenbäume haben grundsätzlich nicht über den Zaun, also in sein Eigentum zu ragen und öffentlich vermutet, unsere Bauminspekteurin habe keine profunde Ahnung und überhaupt: das diesjährige Schöneicher scheiß Lindenlaub!!

Der einzig Wahre und dessen Fraktionsassistenten verkünden, dass es seit 2004 (miau?) keine Grundsatzentscheidungen mehr gab und sinnlos Steuergeld verbrannt wird. So auch auf dem künftigen Marktplätzchen von wegen Natursteine. Der Natursteinprotest vergrößerte sich vorübergehend bei der Schloßparkbrücke. Fachleute und Nichtfachleute gegen den Umwelt- und Verkehrsausschuss. Letztendlich wollten dann doch die Mehrheit von 14 Vertretern Natursteinrampen.

Nächster Streitpunkt: überdachte Fahrradstellplätze bei den Neubauten in der Berliner Straße. „Wir haben früher auch unsere Räder in den Keller gebracht! Und wir haben denen erst kürzlich Autozufahrten innerhalb ihrer Wohnblöcke spendiert, pure Steuergeldverschwendung!“ Früher waren wir jünger und die dortigen Bewohner auch, so einer zaghaft. Und der Bürgermeister wies auf die finanziellen Gegebenheiten der 128 bewohnten der Wohneinheiten hin: Das würde sich durch die Mieten selber rechnen.

Interessant für alle Straßenpollerinteressenten: Man kann das beantragen und wenn das Amt das auch so interessant sieht, dann kann man pollern, und die Gemeinde übernimmt dann anschießend die Kosten. Und auf einer höheren Ebene soll das auch so hinhauen: Rahnsdorfer Straße, Parkstraße bis Ortsgrenze. Die finanzielle Lage sei im Landeswesen besser als die personelle. Das heißt, wenn die Gemeinde das gesamte Ausbauen übernimmt, übernehmen die dann die Kosten für ihre Fahrbahn. Oder gesamtdeutsch ausgedrückt, dass zwar Geld für Investitionen bereitsteht, aber kein Personal für die Bearbeitung!

Und noch was Grundsätzliches: Ausbau der Sandstraßen. Nur ein Fünftel der Umgefragten der betroffenen Straßen sind mehrheitlich dafür. Man kann die Leute nicht zu ihrem Glück zwingen, so der einzig Wahre. Und die landesweiten Forderungen um das Bezahlfaktum wird dahin führen, dass das den Eigentümern bald nichts mehr kostet, denn das sei Daseinsfürsorge, so der zweite Wissende. Und dann schockiert der Bürgermeister mit folgender gesetzes Grundsatzentscheidung: Eigentlich gibt es gar keine Baugenehmigung, wenn die Straße nicht baulich hergestellt ist. Wir hätten somit nachzuholen. Die demokratisch befragte Mehrheit, ist nur ein Liebesbeweis der Gemeinde. Die Gemeinde ist allerdings freundlich angehalten, den betreffenden Eigentümern den Ausbau rechtzeitig anzuzeigen. Und man kann die Ausbaukosten landesweit fruchtbar diskutieren und auch entscheiden. Aber die 90% Ersterschließungskosten sind Gesetz. Sozusagen eine Grundsatzentscheidung.

Miau und mit der Tagesordnung ist man auch nicht fertig geworden. Und auf einen Aufarbeitungstermin konnte man sich am 12.9. in der Gemeindevertretersitzung auch nicht einigen.

Ihre Miau-Journaille

Teile der Glosse erschienen zuerst bei Schöneiche Konkret

 

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Redaktion Schöneiche Online