Verkehrsfreigabe der Straße Amselhain am 19.10.

(PM/Gemeinde) Nach viermonatiger Bauzeit erfolgt die feierliche Verkehrsfreigabe der Straße Amselhain in Schöneiche bei Berlin am Freitag, 19. Oktober 2018 um 11 Uhr.

Die Straße Amselhain ist eine Anliegerstraße, die bisher unbefestigt war – ein sogenannter Sandweg. Die Anlieger der Straße hatten sich schon längere Zeit für die Herstellung der Straße ausgesprochen. In einer Befragung der Anlieger im Februar 2017 durch die Gemeindeverwaltung hatten sich 16 von 17 rückmeldenden Eigentümern für eine Baumaßnahme ausgesprochen.

Angeschrieben worden waren 18 Grundstückseigentümer. Die Straße Amselhain ist die erste fertig gestellte Anliegerstraße aus der am 7. Juni 2017 durch die Gemeindevertretung beschlossenen „Maßnahmekonzeption für die Herstellung unbefestigter Erschließungs-/Anliegerstraßen“. Diese im Jahr 2018 fortgeschriebene Konzeption beinhaltet die Planung für die erstmalige Herstellung von Sandstraßen bis zum Jahr 2025 und umfasst dabei 38 Straßen mit einer Gesamtlänge von 12,9 Kilometern.

In Bau befindet sich derzeit noch die ebenfalls für 2018 vorgesehene Herstellung der Rehfelder Straße sowie des angrenzenden Teilabschnitts der Tasdorfer Straße. Für 2019 ist der Bau der Unterlaufstraße, der Weisheimerstraße, der Höltzstraße sowie des unbefestigten Teils der Friedensaue vorgesehen und in Vorbereitung.

Die Straße Amselhain wurde auf 200 Metern Länge als 5,05 Meter breite Asphaltfahrbahn mit einem Wendehammer am östlichen Ende ausgebaut. Die Fahrbahn dient dabei als Mischverkehrsfläche für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge. Die Regenentwässerung erfolgt über Versickerungsmulden. Für diese Variante hatten sich die Anlieger mehrheitlich im Rahmen einer Anliegerversammlung am 14. November 2017 ausgesprochen.

Baubeginn am Amselhain war am 9. Juli 2018. Die Herstellungskosten betragen insgesamt ca. 220.000 Euro. Diese werden zu 90 Prozent auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke umgelegt.
Schöneiche bei Berlin, 16.10.2018

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Redaktion Schöneiche Online

3 Gedanken zu „Verkehrsfreigabe der Straße Amselhain am 19.10.

  1. Peter A. Pohle

    Sehr geehrter Herr Jüttner,
    wir können jetzt tagelang darüber diskutieren, ob es sich um eine Erschließungsmaßnahme oder eine Ausbaumaßnahme handelt. Rechtlich haben Sie sogar recht. Für mich stellt sich aber die Frage anders. Wollen wir die Grundstückseigentümer, die seit 100 Jahren, durch ihre Steuern zum Wohle unserer Gemeinde beitragen, gleichbehandeln wie Grundstückseigentümer, die jetzt neu auf einem Feld ihr Grundstück erschließen? Für mich ist es einzig der politische Wille unserer Gemeindevertretung, der Lösungen finden kann. Sie muss aber dabei auch die finanziellen Möglichkeiten abwägen. Der Gesetzgeber sieht Anliegerbeiträge vor. Er schreibt aber nicht vor, dass diese 90 Prozent betragen müssen.

  2. Peter A. Pohle

    Ich kann die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass die Herstellungskosten von ca. 220.000 Euro zu 90 Prozent auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke umgelegt werden, nicht teilen. Die Straße Amselhain wurde vor 100 Jahren angelegt und entsprach den damaligen Anforderungen. Zur DDR Zeit und bis heute erfolgte die Instandhaltung durch die Gemeinde mittels Auffüllung von Schotter und Straßenhobel. Durch die Bebauung und dadurch Mehrbelastung in den letzten Jahren entsprach diese Straßen nicht mehr den Anforderungen. Die Straße Amselhain wurde auf 200 Metern Länge als 5,05 Meter breite Asphaltfahrbahn mit einem Wendehammer am östlichen Ende ausgebaut und nicht neu erschlossen. Die Beiträge müssen also nach der Straßenbaubeitragssatzung (-StraBS-) der Gemeinende Schöneiche bei Berlin erfolgen. Hier liegt der Gemeindeanteil bei 30%.

    • Heinrich Jüttner

      Sehr geehrter Herr Pohle,

      die Straße entsprach vor 100 Jahren NICHT dem damaligen Standard.
      Es gab damals einen üblichen Straßenbau mit Pflaster. Diese erstmalige Herstellung der Straße ist NIE ERFOLGT.
      Deshalb gibt es jetzt eine erstmalige Herstellung der Straße.
      Leider ist es heute so, dass jeder (Anlieger) sich sein eigenes persönliches Recht und seine eigene Rechtsgeschichte bastelt, nur damit er sich an den Kosten einer Straße nicht beteiligen muss.

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