CDU Schöneiche steht für Erschließung von „(Sand)“Straßen, CDU Brandenburg beschließt Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

(Artikel/Anke Winkmann)

1. Hat jeder Anwohner einer „Sandstraße“ Anspruch auf Erschließung?

Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung!
Moralisch? Eine Überlegung wert. Besonders in Zeiten von schwindendem Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein. Besonders unseren hilfsbedürftigen Mitbürgern gegenüber, auch wenn sie in der Minderheit sind. Ein Anliegen der CDU Schöneiche.

Die Erschließung von Sandstraßen erregt wieder einmal die Gemüter in Schöneiche. Nicht so sehr, dass sie nach Jahrzehnten voller Staub und Schlamm endlich in einen begeh- und befahrbaren Zustand gebracht werden. Das war jahrelang ganz oben auf der Wunschliste aller Schöneicher. Eher die Aussicht auf Abschaffung der Kostenbeteiligung von 90% oder ein derzeit stattfindendes Bürgerbegehren mit dem Ziel, dass die „Stoßdämpferkiller“ erst bei einem mehrheitlichen Wunsch der Eigentümer erschlossen werden. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich als Anwohner/in einer „Sandstraße“ Pech habe, wenn ich als Senior/in auf einen Rollator, Rollstuhl oder Dreirad angewiesen bin und nur bei guten Wetterbedingungen das Haus verlassen kann , nur weil 51% der Eigentümer „meiner“ Straße die Erschließung nicht wollen?

Oder muss ich mich als junge zugezogene Familie ärgern, dass ich nicht in die Nachbarstraße gezogen bin, da diese den Ausbau „ihrer„ Straße vorantreiben und ich mich mit dem Kinderwagen noch viele Jahre durch die Löcher und Pfützen quälen muss?

Wir sagen ganz klar: jeder Anwohner, ob Mieter oder Eigentümer, hat ein Anrecht auf eine erschlossene Straße! Auch wenn er/sie in der Minderheit ist. Bespiele von Betroffenen kann ich genügend aufzählen. Immer wieder werden wir darauf angesprochen: die Straßen mögen endlich erschlossen werden. Nur wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, gibt es weniger Zustimmung. Gerechtigkeit und Gemeinschaftssinn ist hier das Gebot der Stunde! Es kann nicht sein, dass Schöneicher Bürger, oft auch Mieter, sowie tagtägliche Benutzer dieser „Sandböden“ benachteiligt werden, nur weil die Eigentümer nicht gewillt sind, ihren Anteil an den Erschließungskosten zu tragen. Lieber warten sie auf „Andere“, wie die Allgemeinheit (also alle Schöneicher Steuerzahler), dass sie deren Kosten übernehmen, obwohl diese evtl. vor Jahren ihren Anteil bereits selbst gezahlt haben. Und dann nutzen sie verstohlen auch lieber die „ordentlichen“ Straßen, die ihre Mitbürger schon gemeinsam erschlossen haben.

Die Rechtslage ist eindeutig: „Sandstraßen“ gelten als nicht erschlossen und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind, wie alle anderen Eigentümer in Schöneiche auch, per Bundesgesetz verpflichtet, ihren Anteil von 90% an den Erschließungskosten zu tragen.

Durch diverse Interessenvertreter wird den Eigentümern nun suggeriert, dass Aussicht auf eine Änderung der Rechtslage besteht. Dabei werden die verschiedenen Verordnungen zu Ausbau und Erschließung (Landes- bzw. Bundesrecht) mindestens fahrlässig, bisweilen bewusst irreführend vermischt und damit die Bürger in die Kostenfalle geschickt.

Ein Bundesrecht zu ändern bedarf Jahre bis Jahrzehnte: die Aussicht auf Erfolg ist äußerst gering, betrifft es doch nur die wenigen „Sandstraßen“ im „Beitrittsgebiet“.

Auf Grund dieser falschen Annahmen sind nun die Anwohner der „Sandstraßen“ verleitet, die Erschließung ihrer Straße zu verzögern oder gar abzulehnen, in der Hoffnung, zukünftig in den Genuss reduzierter Eigenanteile zu kommen. Das kann teuer werden. Die Entwicklung im Bausektor zeigt: die Baukosten steigen von Jahr zu Jahr. Wer länger wartet, muss mehr bezahlen.

Am aktuellen Beispiel der Rehfelder Straße (hier haben sich die Anwohner bereits 2016 mehrheitlich für eine Erschließung entschieden) explodieren die Baukosten mittlerweile um 31% innerhalb von 8 Monaten.

Es war und ist der große Wunsch der Schöneicher, endlich die Sandpisten los zu werden, eine entsprechende Konzeption zur Abschaffung aller Sandstraßen bis 2025 wurde daher vor 2 Jahren mit großer Mehrheit in der Gemeindevertretung beschlossen. Lassen Sie uns alle unseren gerechten Anteil daran tragen!

2. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Eine ganz andere Stellschraube sitzt bei der Entlastung der Bürger bei der Sanierung von Straßen. Diese wurden oft jahrzehntelang infolge unfähiger Landesinfrastrukturpolitik vernachlässigt, zerfahren, überlastet und durch Flickschusterei aufgebrochen, bestes Beispiel: die Brandenburgische Straße. Hier bei einer Sanierung die Anlieger mit bis zu 70% der Kosten zur Kasse zu bitten, scheint der Mehrheit nicht gerecht. Immer mehr Bundesländer haben die Beteiligung der Anlieger abgeschafft, hier muss Gerechtigkeit herrschen. Allein die Gegenfinanzierung war aus Sicht der CDU strittig. Auf unserem gestrigen CDU Landesparteitag, auf dem als Landesdelegierte Karin Griesche und ich teilnahmen, erhielt die Beschlussvorlage zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, nach intensiver Diskussion, eine große Mehrheit und wird nun in das Wahlprogramm 2019 aufgenommen.

Anke Winkmann
Vorsitzende CDU Schöneiche

Anke Winkmann
Anke Winkmann ist Vorsitzende der CDU Schöneiche, Stellv. Kreisvorsitzende CDU Oder-Spree, Gemeindevertretern, Vorsitzende vom Hauptausschuss und Vorsitzende der CDU/FDP Fraktion.

4 Gedanken zu „CDU Schöneiche steht für Erschließung von „(Sand)“Straßen, CDU Brandenburg beschließt Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

  1. Fritz R. Viertel

    @Anke Winkmann: Ich finde es gut, dass sich die Landes-CDU so positioniert hat. Schade nur, dass die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung im März 2018 eine Entlastung der Anlieger*innen durch die Senkung der Beiträge in Schöneiche abgelehnt hat.
    Warum traut ihr den Leuten eigentlich nicht zu, dass sie sich aus Rücksicht und Solidarität bzw. Zusammenhalt etwa mit Nachbar*innen mit Behinderung mehrheitlich für einen Straßenbau entscheiden? Das ist z.B. in der Roloffstraße so geschehen.
    Und noch eins: Bitte Gesetzestexte genau lesen! Auch der Bürgermeister hat in seinem Papier einen Fehler gemacht. Der Erschließungsbeitrag und die Pflicht zu dessen Erhebung ergibt sich nämlich nicht – wie Herr Steinbrück schrieb – aus §123, sondern aus §127 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). In §129 wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand geregelt. In Absatz 1 Satz 2 findet sich dort folgender Satz: „Die Gemeinden tragen mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.“ Das heißt in im Klartext: Die Gemeinden müssen Beiträge erheben. Aber deren Höhe können Sie in bestimmtem Maße selbstständig anpassen. Da hat Peter Pohle recht. Die Rechtslage ist hier also im Grundsatz keine andere als im Landesgesetz zu den Straßenbaubeiträgen.
    Ich möchte außerdem daran erinnern, dass es die CDU ist, die seit 13 Jahren die Bundesregierung führt und eine Abschaffung der Beitragspflicht hätte umsetzen können…

    @Herr Zeschmann: Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit! Zu dem von der Fraktion BBS/UBS eingebrachten Antrag (AN 503/2018) gab es einen Änderungsantrag der Linksfraktion. Diesen Antrag haben Sie inhaltlich übernommen. Der so überarbeitete Antrag wurde am 14.03.2018 mit 7 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten die Fraktionen DIE LINKE und BBS/UBS, dagegen votierten die Fraktionen SPD, CDU und NF/GRÜNE/FFW.

    @Herr Kalke: Wie sich der Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag bisher geäußert hat, habe ich kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen. Ihrer diesbezüglichen Kritik muss ich (leider!) zustimmen. Das letzte Wort ist hier aber noch nicht gesprochen, denn eine Positionierung der Brandenburger LINKEN per Parteitagsbeschluss gibt es noch nicht! Wie die Schöneicher SPD engagiert sich die Schöneicher LINKE hierbei im innerparteilichen Willensbildungsprozess. Mit dem kleinen Unterschied, dass wir uns bis zur angestrebten Gesetzesänderung auf Landesebene für eine Beitragssenkung in Schöneiche einsetzen.

    In §123 Absatz 2 BauGB heißt es übrigens: „Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden […].“ Würde diese Norm ebenso stringent verfolgt wie man sich in Schöneiche an den bestehenden Beitragssatz klammert, hätten wir wohl weniger Konflikte.

    Hilfreich wäre außerdem eine klares und transparentes Verfahren zur Anlieger*innenbeteiligung beim Straßenbau. Das beantragte DIE LINKE schon 2017 in der Gemeindevertretung. Es wurde von den Fraktionen CDU, SPD und NF/GRÜNE/FFW abgelehnt (10 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung).

    Fritz Viertel
    Vorsitzender DIE LINKE Schöneiche bei Berlin

  2. Philip Zeschmann

    Trittbrettfahren – die (neue?) Lieblingsbeschäftigung der CDU

    Liebe Bürger springen Sie nicht auf das Trittbrett auf, denn sie würden vor Lachen sofort wieder herunter fallen!

    Die CDU will jetzt mit der „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ uns Bürgern das Heil bringen.
    Dafür hat sie auf Ihrem Landesparteitag am Freitag beschlossen diese Forderung in ihr Wahlprogramm für die Landtagswahlen 2019 aufzunehmen. Wow, wir sind beeindruckt! So viel Engagement für uns Bürger! Das kennen wir doch sonst gar nicht von der CDU.

    Wie hat die CDU im Landtag Brandenburg als die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler mit ihrem Abgeordneten Péter Vida am 18.05.2018 zum Xten Mal genau das im Landtag Brandenburg beantragt haben abgestimmt? Sie hat wie alle Parteienvertreter im Landtag dagegen gestimmt!

    Wer sammelt seit Monaten mit überwältigender Zustimmung landesweit Unterschriften für die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“? Hat jemand hier die CDU gesehen? Nein für dieses Anliegen von uns Bürgern engagieren sich allein die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler mit ihren landesweit über 120 parteiunabhängigen Wählergruppen! Sie hat dieses Thema seit Jahren vertreten und immer wieder versucht das für die Straßenausbaubeiträge ursächliche Kommunalabgabengesetz im Landtag zu ändern. Alle Parteienvertreter waren immer dagegen!

    Jetzt plötzlich – wo wir Bürger in Brandenburg Sturm laufen gegen diese überholten und in 11 Bundesländern aus gutem Grund bereits abgeschafften Straßenausbaubeiträge für die Anlieger in den Straßen, fällt der CDU ein ihr Fähnchen plötzlich in den Wind zu hängen und uns Bürger Besserung zu versprechen – aber natürlich nur im Landtagswahlprogramm 2019, denn Papier ist geduldig – aber natürlich keine Aktivitäten zur Realisierung dieses Ziels!

    Und dann noch der Beitrag der CDU Schöneiche. Soviel haarsträubenden Unsinn habe ich noch nie gelesen:
    Das beste Beispiel für „unfähiger Landesinfrastrukturpolitik“ sei die Brandenburgische Straße!? Die ist aber gar keine Landesstraße!
    „Hier bei einer Sanierung die Anlieger mit bis zu 70% der Kosten zur Kasse zu bitten, scheint der Mehrheit nicht gerecht. „ Die Brandenburgische Straße ist aber eben gar keine Anliegerstraße, weshalb auch keine 70% der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden, sondern 50% für eine so genannte Sammelstraße! Und noch schlimmer: Hier beschwert sich die CDU Schöneiche vermeintlich über die ach so hohe Belastung der Anwohner, aber als die Fraktion der parteiunabhängigen Bürgervertreter BBS/UBS im Frühjahr diesen Jahres ihren Antrag „Änderungen der Straßenbaubeitragssatzung“(vom 9.2.18) eben diese prozentuale Kostenbelastung für uns Bürger in unserer Straßenausbaubeitragssatzung auf das in Brandenburg zur Zeit gerade noch rechtlich mögliche Maß abzusenken eingebracht hat, hat die CDU/FDP-Fraktion – wie alle anderen Parteienvertreter und der Bürgermeister – diese jetzt schon mögliche Entlastung für unsere Bürger unisono abgelehnt! Für unsere Nachbarstadt Erkner ist das dagegen kein Problem. Dort gelten die minimal möglichen Sätze!

    Für wie dumm hält uns liebe Bürger die CDU eigentlich?

    Statt auf dieses unglaublich peinliche Wahlkampfmanöver herein zu fallen, unterstützen Sie lieber die laufende Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ Denn das bringt wirklichen Fortschritt in der Sache – und bei weiterer Verweigerung der Parteienvertreter im Landtag am Ende einen Volksentscheid für alle Brandenburger zu dieser Frage.

  3. Dr. Kalke

    Hallo verehrte Frau Winkmann, Frau Griesche, Herr Pohle und Herr Steinbrück, hallo Nachbarn und interessierte Leser von Schöneiche online zum Thema StraBS und Sandstraßenausbau,
    das sind ja beachtliche + erfreuliche Neuigkeiten aus der CDU Brandenburgs. Nachdem Herr Senftleben einen persönlichen Vorstoß zur Neuregelung (Abschaffung der Ausbaubeiträge) gewagt hat, scheint nun in der Brandenburgischen CDU entweder echte Einsicht in die tiefe Ungerechtigkeit der derzeitigen Rechtslage eingekehrt zu sein oder die Erkenntnis, dass man sich als oppositionelle Partei nun genau so zu dem Thema verhalten muss und kann, weil es 2019 eine Wählergruppe geben wird, die ihre Stimme genau von dieser Haltung zum Thema abhängig machen wird. Schließlich ist auch die Volksinitiative der Freien Wähler in Brandenburg in vollem Gange und ein gewisses „Unbehagen“ dürfte die derzeit regierenden Parteien in Potsdam befallen, bei dem Gedanken, dass ein solches Mini-Thema, zu dem sich die regierende SPD und Die Linken bislang wenig verständnisvoll, ja geradezu borniert geäußert hatten, bei den Wahlen dann richtig wichtig werden könnte.

    Nun also will die CDU „radikal abschaffen“ (gibt es eigentlich schon Vorstellungen zur Neuregelung /Gegenfinanzierung?), und die SPD hat kürzlich das Modell der „wiederkehren Gebühr“ in weitere Prüfung genommen. Aus meiner Sicht ist das zumindest deutlich sozialeres und solidarischeres Gebührenmodell als das derzeitige. Was dahinter steckt kann man gut nachlesen und verstehen unter http://www.erwin-ruff.de/ wiederkehrende Straßenausbaubeiträge.html . Aber auch bei dem Modell wird es im Detail interessant und womöglich „anders ungerecht“. Wenn nämlich die räumlichen Abrechnungseinheiten zu klein oder zu unterschiedlich und unvergleichbar werden. Vermutlich wäre der Verwaltungsaufwand bei wiederkehrenden Beiträgen auch beachtlich(?)
    Aber auf alle Fälle: Das war ein Beitrag der Schöneicher Vertreter auf dem Landesparteitag der SPD und der ist in die Partei-Diskussion gegangen, er ist beachtlich und weiter zu verfolgen; Gratulation! Und noch eins: Endlich zeigt die SPD eine Anerkennung der irren Folgen der derzeit geltenden StraBS. Von unseren Linken kann man da derzeit leider keine Argumente zur Wahrung von (Beitrags-) Gerechtigkeit vernehmen… Vielleicht kommen die ja noch?

    Also, alle Achtung an:
    – die Freien Wähler (UBS) Dr.Zeschmann (10/18: Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge),
    – die SPD Herr Papendieck, Herr Steinbrück (11/18: Wiederkehrende Beiträge) und
    – die CDU Frau Winkmann, Frau Griesche (11/18: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge)
    Es kommt Bewegung in die Sache, die StraBS und die Beitragsdiskussion auch zu den Sandstraßen insgesamt!
    Mit optimistischen Grüßen aus der Brandenburgischen Straße
    Ihr Nachbar Dr. Kalke

  4. Peter A. Pohle

    Anmerkung: Der § 129 (BauGB | Beitragsfähiger Erschließungsaufwand) regelt das Gemeinden mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwand tragen. Wie hoch der Gemeindeanteil sein kann ist gesetzlich nicht geregt. Darüber entscheidet die Gemeindevertretung. In der Erschließungsbeitragsatzung vom 11. 04.2018 hat sich die Gemeindevertretung für den Mindestbeitrag von 10 % für die Gemeinde entschieden. Ich bin der Auffassung, dass wir zwischen Neuerschließung und Erschließung der bestehenden Sandstraßen in Schöneiche unterscheiden sollen. Bei den bestehenden Sandstraßen setze ich mich für die Erhöhung des Gemeindeanteils auf 30% ein. Dazu werde ich in der Beratung zum Haushalt 2019 konkrete finanzierbare Vorschläge einbringen.

Die Kommentare sind geschlossen.