CDU Schöneiche steht für Erschließung von „(Sand)“Straßen, CDU Brandenburg beschließt Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

(Artikel/Anke Winkmann)

1. Hat jeder Anwohner einer „Sandstraße“ Anspruch auf Erschließung?

Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung!
Moralisch? Eine Überlegung wert. Besonders in Zeiten von schwindendem Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein. Besonders unseren hilfsbedürftigen Mitbürgern gegenüber, auch wenn sie in der Minderheit sind. Ein Anliegen der CDU Schöneiche.

Die Erschließung von Sandstraßen erregt wieder einmal die Gemüter in Schöneiche. Nicht so sehr, dass sie nach Jahrzehnten voller Staub und Schlamm endlich in einen begeh- und befahrbaren Zustand gebracht werden. Das war jahrelang ganz oben auf der Wunschliste aller Schöneicher. Eher die Aussicht auf Abschaffung der Kostenbeteiligung von 90% oder ein derzeit stattfindendes Bürgerbegehren mit dem Ziel, dass die „Stoßdämpferkiller“ erst bei einem mehrheitlichen Wunsch der Eigentümer erschlossen werden. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich als Anwohner/in einer „Sandstraße“ Pech habe, wenn ich als Senior/in auf einen Rollator, Rollstuhl oder Dreirad angewiesen bin und nur bei guten Wetterbedingungen das Haus verlassen kann , nur weil 51% der Eigentümer „meiner“ Straße die Erschließung nicht wollen?

Oder muss ich mich als junge zugezogene Familie ärgern, dass ich nicht in die Nachbarstraße gezogen bin, da diese den Ausbau „ihrer„ Straße vorantreiben und ich mich mit dem Kinderwagen noch viele Jahre durch die Löcher und Pfützen quälen muss?

Wir sagen ganz klar: jeder Anwohner, ob Mieter oder Eigentümer, hat ein Anrecht auf eine erschlossene Straße! Auch wenn er/sie in der Minderheit ist. Bespiele von Betroffenen kann ich genügend aufzählen. Immer wieder werden wir darauf angesprochen: die Straßen mögen endlich erschlossen werden. Nur wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, gibt es weniger Zustimmung. Gerechtigkeit und Gemeinschaftssinn ist hier das Gebot der Stunde! Es kann nicht sein, dass Schöneicher Bürger, oft auch Mieter, sowie tagtägliche Benutzer dieser „Sandböden“ benachteiligt werden, nur weil die Eigentümer nicht gewillt sind, ihren Anteil an den Erschließungskosten zu tragen. Lieber warten sie auf „Andere“, wie die Allgemeinheit (also alle Schöneicher Steuerzahler), dass sie deren Kosten übernehmen, obwohl diese evtl. vor Jahren ihren Anteil bereits selbst gezahlt haben. Und dann nutzen sie verstohlen auch lieber die „ordentlichen“ Straßen, die ihre Mitbürger schon gemeinsam erschlossen haben.

Die Rechtslage ist eindeutig: „Sandstraßen“ gelten als nicht erschlossen und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind, wie alle anderen Eigentümer in Schöneiche auch, per Bundesgesetz verpflichtet, ihren Anteil von 90% an den Erschließungskosten zu tragen.

Durch diverse Interessenvertreter wird den Eigentümern nun suggeriert, dass Aussicht auf eine Änderung der Rechtslage besteht. Dabei werden die verschiedenen Verordnungen zu Ausbau und Erschließung (Landes- bzw. Bundesrecht) mindestens fahrlässig, bisweilen bewusst irreführend vermischt und damit die Bürger in die Kostenfalle geschickt.

Ein Bundesrecht zu ändern bedarf Jahre bis Jahrzehnte: die Aussicht auf Erfolg ist äußerst gering, betrifft es doch nur die wenigen „Sandstraßen“ im „Beitrittsgebiet“.

Auf Grund dieser falschen Annahmen sind nun die Anwohner der „Sandstraßen“ verleitet, die Erschließung ihrer Straße zu verzögern oder gar abzulehnen, in der Hoffnung, zukünftig in den Genuss reduzierter Eigenanteile zu kommen. Das kann teuer werden. Die Entwicklung im Bausektor zeigt: die Baukosten steigen von Jahr zu Jahr. Wer länger wartet, muss mehr bezahlen.

Am aktuellen Beispiel der Rehfelder Straße (hier haben sich die Anwohner bereits 2016 mehrheitlich für eine Erschließung entschieden) explodieren die Baukosten mittlerweile um 31% innerhalb von 8 Monaten.

Es war und ist der große Wunsch der Schöneicher, endlich die Sandpisten los zu werden, eine entsprechende Konzeption zur Abschaffung aller Sandstraßen bis 2025 wurde daher vor 2 Jahren mit großer Mehrheit in der Gemeindevertretung beschlossen. Lassen Sie uns alle unseren gerechten Anteil daran tragen!

2. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Eine ganz andere Stellschraube sitzt bei der Entlastung der Bürger bei der Sanierung von Straßen. Diese wurden oft jahrzehntelang infolge unfähiger Landesinfrastrukturpolitik vernachlässigt, zerfahren, überlastet und durch Flickschusterei aufgebrochen, bestes Beispiel: die Brandenburgische Straße. Hier bei einer Sanierung die Anlieger mit bis zu 70% der Kosten zur Kasse zu bitten, scheint der Mehrheit nicht gerecht. Immer mehr Bundesländer haben die Beteiligung der Anlieger abgeschafft, hier muss Gerechtigkeit herrschen. Allein die Gegenfinanzierung war aus Sicht der CDU strittig. Auf unserem gestrigen CDU Landesparteitag, auf dem als Landesdelegierte Karin Griesche und ich teilnahmen, erhielt die Beschlussvorlage zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, nach intensiver Diskussion, eine große Mehrheit und wird nun in das Wahlprogramm 2019 aufgenommen.

Anke Winkmann
Vorsitzende CDU Schöneiche

Von Anke Winkmann

Gemeindevertreterin und Vorsitzende Fraktion CDU/FDP Vorsitzende Hauptausschuss der Gemeinde Schöneiche Mitgleid des Kreistages LOS Vorsitzende der CDU Schöneiche, Stellv. Kreisvorsitzende CDU LOS