Fairer Wahlkampf in (für) Schöneiche, ist dieser möglich?

(W.Wrase) Ab 26.3.2019 werden alle zugelassenen Parteien und Bewerber ihre Wahlplakate öffentlich anbringen dürfen. Nicht alle basieren auf der finanziellen Habenseite. Die etablierten Parteien sind da im Vorteil. Einige Bewerber, ja auch zugelassene „Nichtparteien“,  kämpfen für ihre Ziele auf der Grundlage eigner Aktivitäten  und privater Spenden. Es wäre anerkennenswert, wenn wir alle die eigenen Sympathisanten überzeugen, die anderen „Konkurrenten“ zu respektieren, ihre Wahlwerbung nicht zu verschandeln, oder gar zu diskreditieren, zu verunstalten, zu beschädigen. Es wäre der respektvolle Umgang hier in Schöneiche, der uns allen gut zu Gesicht stehen würde!

Ich bin dabei!  – W.Wrase

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Redaktion Schöneiche Online

14 Gedanken zu „Fairer Wahlkampf in (für) Schöneiche, ist dieser möglich?

  1. Stefan Brandes

    Die Richtlinie ist nicht die neueste Version. Wenn man die Plakatierung beantragt, erhält man die. Und findet sowohl das Datum 27. als auch den Punkt 14 mit den 20m vor Wahllokalen, der dauerhaft gilt. Nicht nur am Wahltag.

    • W.-Wrase

      Ein, Ihr Link dazu wäre ein Argument, so aber —dünne Luft— !

      • Stefan Brandes

        Meinen sie das ernst? Fragen Sie einfach denjenigen, der die Plakatierung für Sie hat genehmigen lassen. Derjenige hat die Dokumente von der Wahlbehörde erhalten. Ihre Argumentation wird langsam dünn, lieber Herr Wrase.

      • Anna Kruse

        komisch, dass Sie so auf Linke stehen…
        es gibt eine offizielle Erlaubnis zur Sondernutzung gemäß §6 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin – Sondernutzungssatzung vom 1.,7.2011 i.V.m § 18 Brandenburgisches Straßengesetz wonachdie Plakate an 75 Tagen und zwar vom 27.3. bis 9.6.2019 hängen dürfen.
        Was ich wirklich interessant finde: Sie fordern hier lauthals und im Voraus Fairness ein und sind scheinbar Teil einer Vereinigung, die sich als einzige bisher nicht an die Bestimmungen hält und diese offenbar nicht einmal kennt.

    • W.Wrase

      Wir schreiben heute den 10.4. 2019
      Und da erreicht die Fairness schon ihren ersten erstaunlichen Tiefschlag…???
      Ziemlich professionell gefertigt wurden, selbstverständlich unbeobachtet, die ersten Plakate der UBS /BBS mit einer diskreditierenden Botschaft verschandelt!
      Ich hoffe alle Wahlbewerber der anderen Konkurrenten haben dazu eine Meinung, die erkennen lässt, sie distanzieren sich von solcher „Wahlunterstützung“.
      Ein falsch hängendes Plakat ist sicherlich auch –zeitzufrüh und vielleicht auch zu tief gehängt– keine Verunglimpfung der anderen Parteien und Wahlbewerber.
      Wer aber den Begriff —Psychopathen— für seine Gegner benutzt oder benutzen lässt, der macht den Wahlkampf zur schmutzigen Angelegenheit…

  2. Stefan Brandes

    Lieber Herr Wrase,

    die Idee mit dem fairen Wahlkampf finde ich gut, sie ist ja auch nicht neu. Es wäre noch besser, wenn ihn Ihre eigene Liste auch beherzigen würde. Dazu gehört, dass man Plakate erst aufhängt, wenn es erlaubt ist und nicht zwei Tage eher, und auch, dass man sie nicht im Kreuzungsbereich anbringt, wo sie den Autofahrern die Sicht nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Brandes

    • W.Wrase

      Lieber Herr Wrase,
      >>>sehr geehrter Herr Brandes,<<>>Aber ich reklamiere sie in diesem Fall ausdrücklich für mich!<<>>ab 26.3.2019 ab 0:00 Uhr war dies korrekt. Wir haben, bitte um Beweise, vorher nicht plakatiert!<<>>Sie haben also Beweise, dass wir bereits am Sonntag (24.03.2019) plakatiert haben.Wenn nicht, dann unbedingt eine entschuldigende Richtigstellung!<<>>Der Busfahrer am 28.3.2019 gegen 14.31 Uhr der Linie 161 hielt extra an der Karl-Liebknecht / Ecke Geschwister-Scholl-Str. an und rief mir zu:
      „ Kannste ruhig tiefer hängen, alles unter 2 m kann ich gut einsehen! Aber mach Fotos, wirste vielleicht später noch mal brauchen!“
      Ich darauf:
      „ Nee, unter 2,50 m geht gar nicht,!“<<>>In der Raisdorfer Str. Richtung Brandenburgische Str. wurden nach uns Plakate der Partei des BM angebracht, doch da sollten doch die wachsamen „Augen—klappen“ des Ordnungsamtes erhaben drüber sein, oder?!?<<>>In bester Absicht W.Wrase<<>>bin ich<<<

      • Stefan Brandes

        Lieber Herr Wrase,

        wir durften ab 27.3. plakatieren. Sie durften das also schon eher? Ihr Spitzenkandidat wurde von mehreren Leuten am 25. gesehen, wie er Plakate aufgehängt hat. Das ist in jedem Fall außerhalb der erlaubten Zeit.

        Von Kreuzungen ist ein Abstand von 20m einzuhalten. Es gibt mindestens drei Kreuzungen, wo Ihre Plakate direkt im Kreuzungsbereich hängen.

        Bei Wahllokalen ist ebenfalls ein Abstand von 20m einzuhalten. Am Wahllokal Lindenstr. 5 hängt Ihr Plakat direkt gegenüber dem Eingang.

        Das sind alles Beispiele, die für mich keinen fairen Wahlkampf bedeuten. Keine andere der neun Listen, die in Schöneiche antreten, setzt sich derart über geltende Regeln hinweg. Und ausgerechnet Sie fordern Fairness ein, finden Sie das nicht seltsam? Vielleicht fangen Sie mal bei ihrem eigenen Wahlkampf mit der Fairness an.

        Mir freundlichen Grüßen
        Stefan Brandes

      • Fabian Zielke

        Die 20m vor Wahllokalen sind in Schöneiche ja quasi eine Legende. Die gelten aber erst am Wahltag.
        Soweit mir bekannt war, durfte ab 26. März 2019 plakatiert werden, weil an diesem Tag der Wahlausschuss tagte.
        Nachtrag: Nach kurzem Googlen findet man hier die Richtlinie auf Seite 11: https://www.schoeneiche-bei-berlin.de/id-18-jahrgang-2008?file=files/uploads/Amtsblatt/2008/Nr.%2011%2C%2023.07.2008.pdf

        Nachtrag Nummer 2: Nur weil es grade so schön zum Thema passt:
        https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1322529/

      • W.Wrase

        Ich zitiere Sie nunmehr erst, obwohl Ihr Kommentar vom 1.4.2019 00:17 Uhr ganz offensichtlich kein Scherz gewesen ist, wie ich Depp doch dachte…

        „Ihr Spitzenkandidat wurde von mehreren Leuten am 25. gesehen, wie er Plakate aufgehängt hat. Das ist in jedem Fall außerhalb der erlaubten Zeit.“
        Keiner dieser mehreren Leute Leute hatte die Stirn den unberechtigten Plakataufhänger anzusprechen?
        So funktioniert noch immer das Prinzip: <<<Ich bin Denunziant, aber mach mir den Pelz nicht nass… Vermutlich steht auch die richtige Ansicht dazu:
        "Bei Wahllokalen ist ebenfalls ein Abstand von 20 m einzuhalten. Am Wahllokal Lindenstr. 5 hängt Ihr Plakat direkt gegenüber dem Eingang." nicht in Ihrem Link…

  3. Lutz Kumlehn

    Mir ist nicht bekannt, wie die „großen Volksparteien“ ihren Wahlkampf finanzieren. Die FDP jedenfalls finanziert den Wahlkampf allein aus Mitgliederbeiträgen und aus privaten Spenden. Da unterscheiden wir uns in nichts von den „Nichtparteien“. Und jedes verschandelte Plakat ist eine Sauerei. Sowas macht kein demokratisch denkender Mensch. Ich tippe da auf Kräfte von den extremen Rändern der politischen Gesellschaft.

  4. Wolfgang Graetz

    Herrn Wrase- diesen Überlegungen ist NICHTS hinzuzufügen; ich hoffe, er kommt auch bei den „EWIG GESTRIGEN“ an !

    • W.Wrase

      Hallo Herr Graetz,
      heute, zu unserem ersten Wahl-info-stand-Auftritt vor EDEKA begab es sich, dass ein offensichtlich führender Vertreter des Beamtenwohnungsvereins zu Köpenick unseren Wahlflyer in die Hand nahm und vermutlich ganz so nebenbei bemerkte, ach ja in Brandenburg sind Wahlen!
      Die weiteren Ausführungen des Herrn gern per E-Mail, denn hier sind sie geradezu ein Hinweis auf eine ganz bestimmte Art von Hüten…

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