(PM/DIE LINKE) Die Schöneicher Gemeindevertretung hat am vergangenen Donnerstag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE (AN 636/2019) beschlossen und den Bürgermeister beauftragt, das „Bernauer Modell“ für den Sandstraßenausbau für Schöneiche zu erschließen. Dafür gab es eine deutliche Mehrheit von 12 Ja-Stimmen. Nur Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) stimmte dagegen. Es gab zwei Enthaltungen aus den Reihen von SPD und NEUEM FORUM.
„Erweiterte Instandhaltung“ statt grundhaftem Ausbau
Wie das von der Stadt Bernau entwickelte Modell funktioniert, erläuterte der dortige Bürgermeister André Stahl (DIE LINKE) im Januar bei einer gut besuchten Veranstaltung der Schöneicher Linksfraktion in der Kulturgießerei. Statt eines grundhaften, normgerechten Ausbaus – wie er bisher in Schöneiche durchgeführt wird – findet in Bernau eine „erweiterte Instandhaltung“ statt. Dabei wird eine Asphaltdecke auf den befestigten Schotteruntergrund aufgebracht.
Der Charme dieser Alternative besteht darin, dass er sowohl für Anlieger*innen als auch für die Gemeinde günstiger ist als ein grundhafter Ausbau. Bürgermeister Stahl berichtete von Baukosten von rund 120 Euro statt mehr als 1000 Euro pro laufendem Meter. Zudem gilt die „erweiterte Instandhaltung“ nicht als Erschließungsmaßnahme im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). Den Anlieger*innen werden deshalb keine Beiträge in Rechnung gestellt. Sie müssen lediglich die Kosten für ihre Grundstückszufahrten übernehmen.
Streit um Höhe der Erschließungsbeiträge
Diese Erschließungsbeiträge sorgen derzeit für politischen Wirbel. Ihre Höhe wird von der Gemeinde in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegt. Derzeit müssen die Anlieger*innen in Schöneiche 90 Prozent der Gesamtkosten des grundhaften Sandstraßenausbaus bezahlen. Das entspricht auf der anderen Seite dem Mindestanteil, der von den Kommunen gemäß §129 Absatz 1 Satz 2 BauGB zu tragen ist. Ob die Erschließungsbeiträge gesenkt werden sollen, wird derzeit – auch mit Blick auf die Kommunalwahlen im Mai – kontrovers diskutiert. DIE LINKE spricht sich für eine Senkung der Beiträge aus. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde in der Gemeindevertretung im März 2018 abgelehnt (5 Ja, 12 Nein, 2 Enthaltungen).
Straßenbau- vs. Erschließungsbeiträge
Diese Erschließungsbeiträge sind nicht mit den Straßenbaubeiträgen zu verwechseln! Denn die Straßenbaubeiträge sind im Landesrecht verankert. Und die rot-rote Brandenburger Landesregierung will sie bis zum Sommer durch eine Änderung von §8 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) abschaffen. Davon würden in Schöneiche die Anlieger*innen etwa des Kieferndamms oder der Brandenburgischen Straße profitieren, wo derzeit die Bestandsstraßen erneuert werden. Die Bewohner*innen von Sandstraßen betrifft das nicht, weil die Erschließungsbeiträge eben nach BauGB (Bundesrecht) erhoben werden (müssen).
DIE LINKE erwartet konkreten Vorschlag
Nach dem nun von der Gemeindevertretung beschlossenen Antrag erwartet DIE LINKE, dass der Bürgermeister einen konkreten Vorschlag erarbeitet, wie das „Bernauer Modell“ in Schöneiche eingesetzt werden kann. „Es ist offenkundig, dass der Umgang mit Sandstraßen bürgerfreundlicher sein kann als in Schöneiche“, sagte Gemeindevertreter Dr. Artur Pech (DIE LINKE) gegenüber der Märkischen Oderzeitung. Und mit Blick auf das große Interesse der Einwohnerschaft an dem Thema: „Es liegt Druck auf diesem Problem. Wir sollten deutlich machen, dass wir mit allen Mitteln daran arbeiten.“
Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.linke-schoeneiche.de.