Billigt die Gemeindevertretung saftige Mieterhöhungen?

(PM/DIE LINKE) Morgen entscheidet die Gemeindevertretung über den neuen Mietspiegel für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Der Mieterverein und DIE LINKE üben daran deutliche Kritik. Denn sollte der Mietspiegel unverändert beschlossen werden, könnten den Mieter*innen in Schöneiche in den kommenden Jahren saftige Mietsteigerungen drohen.

Akuter Wohnungsmangel seit 2014

Bereits im Jahr 2014 bescheinigte die Landesregierung Schöneiche gemeinsam mit rund 30 weiteren Brandenburgischen Gemeinden einen akuten Mangel bezahlbarer Mietwohnungen. Damals wurde mit der Kappungsgrenzenverordnung die sogenannte „Mietpreisbremse“ umgesetzt. Doch diese blieb weitgehend wirkungslos und muss von den Mieter*innen individuell eingeklagt werden.

Voraussetzung zur Anwendung der „Mietpreisbremse“ ist ein Mietspiegel. Denn formal dürfen bestehende Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. Diese wird in einem Mietspiegel ermittelt. Damit auch Schöneicher Mieter*innen diese Regelungen nutzen können, ließ die Gemeinde 2014 erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.nach

Basis-Nettokaltmiete steigt um 27,1 Prozent

Darin lag die durchschnittliche Basis-Nettokaltmiete bei 6,12 €/qm. Davon ausgehend werden Zu- und Abschläge berechnet, je nach Alter, Größe oder Ausstattungsstandard der Wohnung. Im Jahr 2016 wurde der Mietspiegel aktualisiert und die durchschnittliche Basis-Nettokaltmiete erhöhte sich auf 6,20 €/qm, eine Steigerung um moderate 1,3 Prozent. Im Entwurf für den Mietspiegel 2019 sieht das jedoch anders aus: Die durchschnittliche Basis-Nettokaltmiete wird nun auf 7,88 €/qm angesetzt. Das entspricht einer Erhöhung um satte 27,1 Prozent. Auch davon werden noch Zu- und Abschläge berechnet, um letztlich auf die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für die jeweilige Wohnung zu kommen. Doch der Wert zeigt, wo die Reise hingeht.

Das deutsche Mietrecht erlaubt es Vermieter*innen explizit, die Miete ohne besondere Begründung auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben. Zwar greift hier die genannte Regelung, nach der die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf. Doch die Gemeinden dürfen das nicht kontrollieren. Betroffene Mieter*innen müssen selbst aktiv werden, wenn sie glauben, dass diese Regel verletzt wird. Nach Modernisierungen und bei Neuvermietungen gelten zudem Ausnahmen.

Billigt Gemeindevertretung saftige Mieterhöhungen?

Beschließt die Gemeindevertretung den qualifizierten Mietspiegel unverändert, billigt und legitimiert sie solche saftigen Mieterhöhungen. Denn ein qualifizierter Mietspiegel erhebt den Anspruch, nach „anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen“ erstellt worden und entsprechend objektiv aussagekräftig zu sein. Grundlage sind Daten zur Miethöhe bei Neuvermietungen innerhalb der letzten vier Jahre.

Genau hier setzt der Mieterverein Erkner und Umgebung seine Kritik an: Die Datengrundlage für den neuen Schöneicher Mietspiegel sei viel zu gering. Nur rund 13 Prozent der relevanten Mietverträge wären berücksichtigt worden. Außerdem seien insbesondere Neumieten der letzten zwei Jahre eingeflossen, die besonders hoch ausgefallen sind. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass der Mietspiegel sich nur auf Schöneiche beschränke. Dabei machen Mietentwicklungen im dicht besiedelten Berliner Umland natürlich nicht an Gemeindegrenzen halt. Schöneicher Mieten haben deshalb auch Einfluss auf jene in Erkner oder umgekehrt.

Trotz dieser Bedenken hat der Wohnungsausschuss den Mietspiegel in der vergangenen Woche mehrheitlich befürwortet. Karin Griesche (CDU) und Johannes Kirchner (Neues Forum) stimmten dem zu, Dr. Artur Pech (DIE LINKE) lehnte ihn ab. So auch die drei Sachkundigen Einwohner*innen Renate Schröder (Seniorenbeirat), Christian Hempe (Feuerwehr) und Fritz Viertel (DIE LINKE). Ihr Votum hat nur empfehlenden Charakter. Für die Fraktionen SPD und BBS/UBS war das Thema scheinbar nicht so wichtig, sie fehlten in der Sitzung.

DIE LINKE unterstützt Kompromissvorschlag des Mietervereins

Michael Voges, Vorsitzender des Mietervereins, zeigte dem Ausschuss jedoch eine Alternative auf: Statt einen „qualifizierten“ sollte die Gemeindevertretung einen einfachen Mietspiegel beschließen. Bei diesem könne man ortsübliche Vergleichsmieten in der Höhe festlegen, auf die sich Interessenvertretungen der Mieter*innen und der Vermieter*innen einigen. So seien realistischere Werte möglich, die unter den horrenden Steigerungen des vorliegenden Entwurfs liegen.

DIE LINKE unterstützt diesen Vorschlag. Denn es sollte alles getan werden, um übermäßige Mieterhöhungen und damit die Verdrängung von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen aus Schöneiche zu verhindern!

Die Linke
Die Linke hat in Schöneiche rund 60 Mitglieder und parteilose Unterstützerinnen und Unterstützer. In der Gemeindevertretung sind wir derzeit mit 17,5 Prozent der Stimmen bzw. einer Fraktion aus 4 Mitgliedern vertreten.

3 Gedanken zu „Billigt die Gemeindevertretung saftige Mieterhöhungen?

  1. W.Wrase

    Sehr geehrter Herr Dr. Kalke,
    aus der Sicht eines Einwohners, der zu der von Miete betroffenen Minderheit gehört, ergänze ich sehr gern Ihre Haltung gegen einseitige Betrachtung durch vielleicht etwas, auch Ihnen nicht bekanntes im …Kontext Mietspiegel…

    Sie gehören auf jeden Fall zu den Eigentümern, die gegenüber vermietenden Eigentümern eine Ungleichbehandlung erfahren!

    Sie zahlen Ihre Grundsteuer und Versicherungsbeiträge für Ihr Wohneigentum allein.
    Der vermietende Eigentümer überlässt diese Kosten seinem Mieter.

    Wärmedämmforderungen (Energiepass gilt für alte Bausubstanz nicht), Heizungssystemerneuerung ebenso nicht, wenn sie noch funktioniert aber schon das 2. Jahrzehnt auf dem Buckel hat.

    Nicht ganz teile ich Ihre Auffassung, Minderheiten nach der Einkommenslage ungleich behandelt wissen zu wollen.
    Zeitgemäßer Wohnraum ist ebenfalls ein durchaus wertvolles Kriterium für den sich tragenden Mietzins…
    Und ja, der Vermieter/Eigentümer hatte und hat Aufwendungen, steht auch jederzeit in der Verantwortung für Reparaturen an seinem, vermieteten Eigentum.

    Bitte gehen Sie davon aus, die Mehrheit der Minderheit „Mieter“ zahlt bereits jetzt eine den bisher gültigen Mietspiegel übersteigende Miete, so die Vermietung keine Altverträge darstellen.

    Und zu Ihrer Formulierung:
    „Herr Viertel, was ich sagen möchte: Ihrer Argumentation für die Ablehnung der neuen Netto-Kaltmiete liegt die enorme Steigerung von 6,12 €/m² auf 7,88 €/m² zugrunde. Und 27% hört sich verdammt unverschämt an.“ ,

    merke ich folgendes an, dazu nehme ich lediglich ein Rechenbeispiel, was den Unterschied erkennbarer macht:
    Alter Mietspiegel, gültig bis gestern—
    6,12 € pro qm bedeuten bei 80 qm Wohnfläche 489,60 € Kaltmiete
    Neuer Mietspiegel gültig ab heute—
    7,88 € pro qm bedeuten bei 80 qm Wohnfläche 630,40 € Kaltmiete

    Was gestern in der letzten Gemeinderatssitzung mit 8 zu 7 Stimmen als neuer Mietspiegel festgezurrt wurde, welche „Not“ bestand dies unmittelbar noch vor den Wahlen durchzuziehen, hat zumindest 7 Gemeinderatsmitglieder außen vorgelassen, die nicht anwesend waren.
    Von 22 grundsätzlich Stimmberechtigten haben 8 für den neuen, erhöhten Mietspiegel gestimmt, rein rechnerisch immerhin etwas mehr als 36%.
    Dass die Anwesenden nur abstimmen können ist nicht anfechtbar!
    Der neue Mietspiegel gilt vermutlich schon für die noch zu beziehenden Wohnungen des Beamtenwohnungsvereins zu Köpenick.

  2. Dr. Kalke

    Hallo Leser,
    kleiner Nachtrag: Wusste bis eben nicht, dass der sogenannte Mietspiegel bereits in seiner „wissenschaftlich begründeten Erhebungsweise“ ein Zerrspiegel ist. Oder kannten Sie den Passus:
    „… Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nach § 558 Abs. 2 BGB nur diejenigen Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder, …. , geändert worden
    ist (geänderte Bestandsmieten) [1]. …“
    Na prima, da blenden wir die 87% der bestehenden Mieten in Schöneiche aus und lassen nur die 13% (konkret 298) Mietverträge zur Spiegelung zu. Hatte mir von einem Spiegel – noch dazu wenn er „wissenschaftlich fundiert“ wird – eine andere Vorstellung gemacht. Das ist eine Legitimierung der Steigerung der durchschnittlichen Netto-Kaltmiete.
    Gerecht wäre doch wohl, wenn alle „bespiegelt“ würden. Dann müssten doch die Bestandsmieten anteilmäßig berücksichtigt werden. Wer hat diese Erfassungsgrundlage wohl geschrieben und legitimiert?

    [1] Quelle: Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln. Hrg.: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 2002/ 2014

  3. Dr. Kalke

    Hallo Herr Viertel, hallo alle LINKE und lesende Mieter + Vermieter,
    zunächst einmal vielen Dank für den guten, informativen, sachlichen und konstruktiven Beitrag in Sachen Mietspiegel. Ist ja kein leicht verdauliches, dafür aber folgenschweres Thema.
    Wenngleich „Miete“ wohl eher eine Minderheit in Schöneiche betreffen sollte(?). Und damit sind wir auch schon am Punkt:
    Unbestritten ist, dass Minderheiten und insbesondere sozial/finanziell schwache Bevölkerungsgruppen den Schutz der Politik brauchen und erhalten sollten. Keine Widerrede.
    Klar ist aber auch, dass die Bereitstellung von zeitgemäßem Wohnraum seinen Preis hat. Und der ist in den letzten Jahren eben auch spürbar gestiegen, überall und für alle, Mieter und Eigentümer. Von der halbwegs robusten Mischbatterie, Türklinke oder der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmedämmung und dem Schallschutz bis hin zum Wunsch der Mieter nach „zeitgemäßer“ Ausstattung der Wohnung bis zu sicheren/ komfortablen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Rollatoren oder Autostellplätzen.
    Herr Viertel, was ich sagen möchte: Ihrer Argumentation für die Ablehnung der neuen Netto-Kaltmiete liegt die enorme Steigerung von 6,12 €/m² auf 7,88 €/m² zugrunde. Und 27% hört sich verdammt unverschämt an. Nun ist nur die Frage, ob das nicht dennoch „angemessen“ ist. Angemessen hinsichtlich der Aufwendungen für die Instandhaltung und Herstellung zeitgemäßen und ortsüblich vergleichbaren Wohnraums?
    Um Missverständnissen vorzubeugen. I c h bin weder ein Vermieter noch „Investor in die ‚Ware‘ Wohnen“! Ich bin lediglich Instandhalter eines eigenen, alten selbstbewohnten Hauses und kein Freund von einseitigen Betrachtungen, egal zu welcher Thematik.
    Darum bin ich auf die Argumente morgen in der Gemeindeversammlung wieder sehr gespannt!
    Aber nochmals: Vielen Dank für Ihre Information!
    Ihr Nachbar aus der (fast stillgelegten) Brandenburgischen Straße
    Dr. Ralf Kalke

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