Mittwochsfrage zur Kommunalwahl 6 – Sandstraßen

(Artikel/RSO) Mittwochsfrage 6 – Schöneiche-Online will bis zum Wahltag alle neun Listen vorstellen. Dazu geben die einzelnen Listen auch ihren Mitbewerbern je eine Frage vor, die diese beantworten müssen.

Diesen Mittwoch die Frage von UBS/BBS:

„Wie sieht ihre faire und gerechte Lösung für die vielen Anwohner von seit Jahrzehnten erschlossenen (Zufahrten zu den Grundstücken, Strom, Gas, Wasser und ggf. Abwasser liegen an) Sandstraßen aus, damit diese Anwohner gegenüber Anwohnern anderer Straßen (nach der gerade laufenden Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Brandenburg) bei einem Ausbau ihrer Straße nicht finanziell massiv benachteiligt werden? “


Antwort FDP

Verfasser: Lutz Kumlehn/Peter A. Pohle

Die Anwohner der sogenannten Sandstraße werden seit Jahrzehnten benachteiligt. Wie auf Strom, Gas, Wasser,. Abwasser, Telefon und Internet, haben sie auch einen Anspruch auf den Ausbau ihrer Straßen. Auf unsere Initiative hin, wurde am 17.02.2016 der Beschluss Nr. 193/2015 gefasst, der zum Ziel hat, bis zum Jahr 2025 90% der Sandstraße im Ort zu befestigen.

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Die FDP setzt sich dafür ein, dass dieser Beschluss umgesetzt wird. Unser Ziel ist, dass auch Sandstraßen, die schon seit 25 Jahren bewohnt werden als Ausbaustraßen eingestuft werden und beitragsfrei für die jeweiligen Anliegern hergestellt werden. Wenn Gebiete neu entwickelt werden, muss es dagegen bei Erschließungsbeiträgen bleiben.

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Antwort PIRATEN

Verfasser: Felix Mühlberg

Freibier für alle? Es ist nicht gerecht, wenn Anlieger an Bundes- und Landesstrassen von finanziellen Belastungen beim Straßenausbau befreit sind und Anlieger an anderen Straßen kräftig zur Kasse gebeten werden. Allerdings bestünde diese Ungerechtigkeit auch, wenn der Straßenausbaubeitrag gestrichen und andere soziale Leistungen der Gemeinde gekürzt würden, oder nicht geplant werden könnten.

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Beispiel Straßenausbau der Sandstraßen contra Neubau von Sozialwohnungen.
Eine gerechte Regelung müsste nach unserer Auffassung die finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigen.
In der Regel sind die vom Straßenausbau betroffenen Anlieger auch Immobilienbesitzer. Der Wert der Immobilie kann sich deutlich von der finanziellen Situation des Eigentümers unterscheiden.

Ideen sind gefragt, bei fehlender Leistungsfähigkeit der betroffenen Grundbesitzer soziale und würdevolle Lösungswege zu finden.

Gerne stelle ich Ihnen einen möglichen Weg vor, der ein sozial verträgliches Investment in die Befestigung der Straßen ermöglicht.

Betroffene Anwohner können ein Verfahren beantragen, bei denen die Kommune durch eine Hypothek ggf. auch zinslos zu gewähren. Bei Veräußerung würde die Hypothek auslaufen und auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden. Der Verkäufer profitiert durch die Wertsteigerung durch die Erschließung seiner Immobilie.

Die Finanzierung könnte über den Kapitalmarkt beschafft werden. Die Restkosten würden bei der Gemeinde liegen. Das würden 1,5% des möglichen Investitionskapitals betragen.

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Antwort Neues Forum

Was ist in diesem Fall gerecht? Ist es gerecht, dass manche Menschen Grundstücke ihr Eigentum nennen können und manche nie die Möglichkeit haben, ein solches zu erwerben, weil es schlicht nicht mehr bezahlbar ist? Es steht schon im Grundgesetz, dass Eigentum verpflichtet. Und an diesem Tatbestand orientiert sich die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung. Diese anzuwenden, ist die Pflicht aller gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

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Sandstraßen sind Anliegerstraßen und daher ist es gerecht, wenn diejenigen den höheren Beitrag zur Finanzierung leisten, die an dieser Straße ein Grundstück ihr Eigentum nennen. Wenn die Mehrheit der dort zahlungspflichtigen Einwohner und Einwohnerinnen nicht wollen, dass dort ausgebaut wird, dann sollte davon Abstand genommen werden.

Natürlich finden Betroffene es immer hart bzw. ungerecht, wenn von der Gemeinde (also von allen Bürgern dieser Gemeinde) Kostenbeiträge erhoben werden. Die Frage nach einer fairen und gerechten Lösung (Was ist fair und gerecht?)  darf aber nicht dazu führen, dass die Gemeinde (Bürger) handlungsunfähig wird.

Die zu erwartende Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung wird uns Bürger vor erheblichen Herausforderungen stellen. Die Bürger (gewählte Gemeindevertreter) müssen sich entscheiden welche anderen Leistungen aus dem Haushalt gestrichen werden. Oder ob der Straßenausbau auf der Investitionsliste zurückgestellt wird.

Nun aber zu den Erschließungsbeiträgen (ich rede jetzt nicht vom Bernauer Modell). Fair und gerecht würde ich finden, wenn man die steigenden Baukosten ab einen  bestimmten Stichtag festlegt und die Mehrkosten daraus auf den Bürgeranteil der Gemeinde umlegt (Grundsteuererhöhung oder eine andere Möglichkeit der Finanzierung).

Ich möchte noch was zum Bernauer Modell oder anderen Möglichkeiten der „einfachen Erschließung“ sagen. Natürlich sollte auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden, aber mit dem Bewusstsein das hier Kosten anfallen. Diese können nicht auf die Bürger der Gemeinde umgelegt werden. Man sollte diesen einfachen Ausbau wie eine Erschließung betrachten, wenn das rechtlich möglich ist.

Als Grundlage ür den Ausbau von Sandstraßen sollte immer die Zustimmung der betroffenen Bürger vorliegen.

 

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Antwort Schöneicher Liste

Bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels lag uns keine Antwort vor.

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Antwort SPD

Gut benutzbare Straßen und Wege sind wichtig für Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Autofahrer etc.. Für Alle. Zu Recht gibt es immer wieder Beschwerden über den Zustand der Straßen und Wege in Schöneiche. Deshalb ist es gut und richtig, dass Bürgermeister Ralf Steinbrück der Gemeindevertretung ein Konzept für den Sandstraßenausbau, eine Prioritätenliste für den Gehwegbau und ein Maßnahmenpaket für den Radverkehr zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Und dass auch konsequent an der Umsetzung gearbeitet wird.

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Leider werden in der Frage wieder einmal zwei Dinge miteinander vermengt, die rechtlich und verfahrenstechnisch unterschiedlich zu behandeln und auch unterschiedlich zu diskutieren und zu bewerten sind: Straßenausbau und Sandstraßenerschließung. Straßenausbaubeiträge folgen Landesrecht. Es handelt sich hierbei um die Erneuerung und Verbesserung von bereits baulich hergestellten Straßen. Das Land Brandenburg wird in Kürze die Anwohnerbeteiligung bei den Kosten für solche Straßenausbauprojekte abschaffen. Entsprechend wird die Gemeinde Schöneiche keine Beitragsbescheide mehr für Ausbauprojekte verschicken, die seit Anfang diesen Jahres fertiggestellt wurden. Für die Erschließung von Sandstraßen sieht die Ausgangslage aber anders aus.

Die Sandstraßen in Schöneiche gelten nicht als erstmalig hergestellt. Straßenerschließung unterliegt Bundesrecht. Dieses sieht vor, dass die jeweiligen Kommunen bis zu 90% der Kosten für die erstmalige bauliche Herstellung von Straßen auf die Anlieger umlegen. Das passiert in allen Bundesländern, auch in Berlin. Für 80% aller Grundstücke in Schöneiche wurden solche Erschließungsbeiträge irgendwann einmal bezahlt, bei manchen erst vor wenigen Jahren, als Sandstraßen in voll ausgebaute Straßen umgewandelt wurden, bei anderen viel früher.

Wir haben nun in Schöneiche die Situation, dass Besitzer von Sandstraßengrundstücken davon überrascht werden, dass nicht unerhebliche Beiträge fällig werden, wenn nun ihre Straße gebaut wird. Aus zahllosen Gesprächen wissen wir, dass viele Anwohner durchaus die Erschließung begrüßen, steigert sie doch die Lebensqualität und bereitet endlich dem Staub und Matsch der Straßen ein Ende. Gerade ältere Mitbürger, aber auch junge Familien mit Kinderwagen, profitieren von gut begehbaren befestigten Straßen.

Die SPD Schöneiche ist sich durchaus der sozialen Dimension des Sandstraßenausbaus und der widerstreitenden Argumente um die Gerechtigkeit der damit verbundenen Lasten bewusst. Wir wissen, dass für etliche Sandstraßenanwohner der fällige Kostenbeitrag eine erhebliche und manchmal nicht zu stemmende Belastung darstellt. Dies betrifft insbesondere Rentner, die zum Teil von schmalen Renten leben, und junge Familien, die noch mit der Kreditrückzahlung für erst kürzlich fertiggestellte Neubauten belastet sind.

Um die Mobilität und die Attraktivität des Ortes weiter zu verbessern, treten wir dafür ein, dass die verbleibenden Sandstraßen in Schöneiche sukzessive erschlossen werden. Wir begrüßen daher, dass die Gemeinde jetzt ein mehrjähriges Ausbaukonzept hat, so dass für die Grundstückseigentümer Planungssicherheit herrscht. Wir befürworten aber auch einen sparsamen Ausbau, der den Geldbeutel von Anliegern und Gemeinde schont. Das kann auch heißen, dass wir in Schöneiche in Zukunft über die Vor- und Nachteile von Modellen anderer Kommunen (z.B. Bernauer Modell) und deren Übertragbarkeit auf Schöneiche debattieren wollen. Wie in der Vergangenheit sollen die Anlieger frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden, um auch ihre Ideen und Vorschläge berücksichtigen zu können.

Die Gemeindeverwaltung mit Bürgermeister Ralf Steinbrück unterstützen wir dabei, Lösungen für die Eigentümer zu finden, die den Erschließungsbeitrag nicht (sofort) bezahlen können. Dafür gibt es Instrumente wie Ratenzahlung und Stundung, die bereits angewendet werden. Die Gemeindeverwaltung berät dazu jederzeit. Niemand muss wegen des Erschließungsbeitrags sein Haus verkaufen. Zu dieser Aussage stehen wir. Gemeinsam werden wir geeignete Wege finden, um mit der Situation sozial und gerecht umzugehen.

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Antwort DIE LINKE

Es ist nicht nachvollziehbar, dass seit Jahrzehnten genutzte Sandstraßen mit Straßenbeleuchtung, Wasser-, Abwasser-, Strom- und Internetanschlüssen genauso behandelt werden sollen wie Erschließungsstraßen in neu ausgewiesenen Wohngebieten auf der grünen Wiese. Für letztere sind die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sinnvoll, um einen Teil der Bodenwertsteigerungen durch die Umwandlung etwa von Acker- in Bauland abzuschöpfen. Den Anlieger*innen unserer Sandstraßen ist jedoch schwer vermittelbar, dass sie nach vielen Jahren 90 Prozent der Kosten für die „Erschließung“ zahlen sollen.

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Am 17.02.2016 fasste die Gemeindevertretung auf der Grundlage eines Antrages der Fraktionen CDU/BBS/FDP und SPD einen Beschluss zum Ausbau fast aller unbefestigter Straßen bis 2025 (10 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltung). Dafür stimmten neben den Antragstellenden auch die Unabhängigen Bürger Schöneiche (UBS). Die Fraktionen DIE LINKE und NF/GRÜNE/FFW lehnten den Antrag ab.

Das war der Ausgangspunkt der heutigen Konflikte. Denn bei Befragungen stellte sich heraus, dass in vielen betroffenen Straßen eine Mehrheit der Anlieger*innen den Ausbau ablehnt. Natürlich insbesondere mit Blick auf den hohen Kostenanteil.

DIE LINKE beantragte am 13.03.2018 eine Senkung des Anliegeranteils von 90 auf 60 Prozent der Erschließungskosten. Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit (5 Ja, 12 Nein, 2 Enthaltungen) von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP, NEUEM FORUM und FEUERWEHR abgelehnt.
Ähnlich erging es einem Antrag der Linksfraktion bereits am 17.05.2017, der ein klares und transparentes Verfahren zur Anliegerbeteiligung bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen zum Ziel hatte (10 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung). Dieser wurde von SPD, CDU, GRÜNEN, NEUEM FORUM und FEUERWEHR abgelehnt.

Sandstraßen sollten nur dann hergestellt werden, wenn eine Mehrheit der Anlieger*innen dafür ist. Dass bei besonderer Dringlichkeit (etwa für Anlieger*innen mit Behinderung) solidarische Lösungen gefunden werden können, zeigt das Beispiel Roloffstraße.
Die Gemeinde sollte den Anliegeranteil an den Erschließungskosten absenken und dort, wo es möglich und gewünscht ist, das „Bernauer Modell“ der erweiterten Straßeninstandhaltung einsetzen. Dabei werden keine Beiträge erhoben und den Anlieger*innen i.d.R. nur die Grundstückszufahrten in Rechnung gestellt. DIE LINKE hat dazu erfolgreich zwei Anträge in der Gemeindevertretung gestellt (im März und Mai 2019) mit dem Ziel, das „Bernauer Modell“ auf Schöneiche zu übertragen und bis dahin eine Übergangsregelung zu schaffen.

Nach der Wahl gilt es, bis zum Jahresende 2019 eine funktionierende Dauerlösung zu finden und zu beschließen.

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Antwort CDU

Verfasserin: Anke Winkmann

Die Frage des BBS/UBS zum Thema „Sandstraßen“ enthält gleich zwei falsche Behauptungen, die zunächst richtig gestellt werden müssen. Wie so oft verdreht das UBS/BBS um Herrn Dr. Zeschmann Tatsachen bewusst sinnverändernd.

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Die Behauptung „… seit Jahren erschlossene (…) Sandstraßen…“ ist schlicht falsch, da „Sandstraßen“ nach § 127 ff Baugesetzbuch des Bundes eben NICHT erschlossen sind. Der Bergriff „Sandstraße“ ist rein umgangssprachlich, juristisch gibt es nur erschlossene und unerschlossene Straßen.

Die Behauptung „…damit diese Anwohner (…) bei einem Ausbau Ihrer Straße…“ ist damit ebenso falsch, da „Sandstraßen“ bei ihrer erstmaligen Herstellung eben NICHT „ausgebaut“, sondern „erschlossen“ werden.

Verfügt eine „Sandstraße“ bereits über „fertig hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile davon“, also gibt es bereits Wasser, Strom, Gas, Telekom, Abwasser, Beleuchtung, fallen diese Teile – und nur diese! – unter das Kommunale Abgabengesetz und deren technische Veränderung ist dann ein Ausbau.

Unabhängig vom Vorhandensein von Teilen der Erschließung ist das erstmalige Herstellen der Straße (des Straßenbelages samt konstruktivem Unterbau sowie Regenentwässerung) eine Erschließungsmaßnahme nach § 242 BauGB. Herrn Dr. Zeschmann ist der Unterscheidung zwischen Ausbau und Erschließung durchaus bekannt, das hat er auch am 11.05.2019 im Rathaus klar zu erkennen gegeben. Auch kennt er das Urteil des BVerwG. Trotzdem versucht er hier unter Veröffentlichung eindeutig falscher Behauptungen unseriöse Bauernfängerei. Die Rechtsprechung besagt, dass Straßen die nicht befestigt und mit fachgerechtem Unterbau versehen sind, nicht als Straßen im Sinne der Erschließung nach Baugesetz gelten. Die Kommunen sind verpflichtet, die Erschließung der Grundstücke sicherzustellen. Daher muss die Kommune tätig werden und die Sandwege befestigen.

Gemäß Bundesbaugesetz sind diese Kosten auf die Anlieger umzulegen und der Kommune bleibt daher auch keine andere Wahl, solange die Gesetzgebung so besteht. Einer der meistgenannten Wünsche der Bürger, die uns kontaktieren, ist die Beseitigung der Sandwege. Diese stellen mit ihrem unerträglichen Staub bei Trockenheit und Pfützen bis zu Seen bei Regenfällen eine gesundheitliche Beeinträchtigung aller Anwohner dar
und sind speziell für mobilitätseingeschränkte Bürger, Allergiker und junge Familien ein Hindernis, am öffentlichen Leben teil zu nehmen. Auch das jährliche Fräsen, Rütteln und Sprengen soll endlich aus Schöneiche verschwinden.

Daher sind wir der Auffassung, dass diese Sandpisten schnellstmöglich befestigt werden sollen. Gleichzeitig fordern wir von der Verwaltung, dass der Ausbau der Sandwege so kostengünstig wie möglich (z.B. Quartiersweise, Prüfung „Bernauer Modell“), mit viel Augenmaß und unter aktiver Beteilung der Betroffenen erfolgen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Anliegerbeiträge in einem verträglichen Maß
bewegen. Gleichzeitig soll die Verwaltung den Anliegern Wege aufzeigen, wie diese die fälligen Beiträge sozialverträglich begleichen können.

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Antwort UBS/BBS

Wie bereits vielfach in der Gemeindevertretung beantragt (zuletzt mit der AN 633/2019) und mit unserem Bürgerbegehren angestrebt gibt es hier politisch nur die Möglichkeit den Prozentsatz, mit dem sich die Anwohner am Ausbau von Sandstraßen beteiligen müssen, in unserer Erschließungsbeitragssatzung abzusenken und zugleich ein klares und eindeutiges Selbstbestimmungsrecht der Anwohner von Anliegerstraßen einzuführen.

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Sie müssen vorab verbindlich gefragt werden, ob sie ihre Straße haben und auch bezahlen wollen. Genau das fordert unser seit Ende September 2018 laufendes Bürgerbegehren zu diesem Thema. Es kann nicht sein, dass die Anwohner von Anliegerstraßen über Ihre Köpfe hinweg „zu Ihrem Glück“ gezwungen werden und zur Zahlung von zumeist 10 bis 15 T€ durch den ignoranten Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretung verurteilt werden – wie am Ende September 2018 durch die allermeisten Parteienvertreter in der Gemeindevertretung geschehen (obwohl laut der damals mit vorgelegten Befragung der Anwohner durch die Gemeindeverwaltung in 50 von 62 Straßen deutliche Mehrheiten (oftmals 90 – 100%) gegen einen Ausbau vor lagen).

Darüber hinaus gibt es noch die Straßensanierung nach dem „Bernauer Modell“ wo die Anwohner eine Teerdeckschicht über ihre Straße gezogen bekommen – allerdings ohne grundhaften Ausbau der Straße. Das beseitigt natürlich die Schlaglöcher und nimmt die Staubentwicklung aber hält ggf. auch nicht so lange wie eine richtig ausgebaute Straße. Nach unserer Kenntnis fällt eine solche „Sanierung“ von Sandstraßen in Bernau unter Instandhaltung und kostet die Anlieger nichts. In Schöneiche jedoch wollen weder der Bürgermeister noch die Mehrheit der Parteienvertreter eine solche Lösung – und schon gar nicht kostenlos. Das Neue Forum forderte beim KandidatenSpeeddating am Samstag 11.5.19 sogar dezidiert eine volle Kostenbeteiligung der Anlieger. Zudem spielt der Bürgermeister auf Zeit indem er behauptet noch immer keinen Termin beim Bürgermeister von Bernau bekommen zu haben. Wir hoffen aber dass das „Bernauer Modell“ bald auch in Schöneiche genutzt werden kann. Wir werden uns nachhaltig dafür einsetzen!

All diese Möglichkeiten führen jedoch noch nicht zu einer fairen Gleichbehandlung der langjährigen Anwohner von Sandstraßen mit denjenigen in anderen Straßen, die jetzt auch in Brandenburg keine ähnlich hohen Straßenausbaubeiträge mehr zahlen müssen, denn dazu müsste die entsprechende bundesgesetzliche Vorgabe geändert werden. Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich der Deutsche Bundestag mit dieser kommunalpolitischen Frage befassen wird und es auf Bundesebene bedauerlicher Weise keine Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide gibt, mit denen wir Straßenausbaubeiträge in Brandenburg nun bald abgeschafft haben werden (unsere Volksinitiative wurde am 10.4.19 im Landtag angenommen!) bleibt nur noch der Weg einer juristischen Klärung der Frage was bereits als erschlossen gilt und was nicht. Denn die meisten Anwohner von Sandstraßen gelangen über diese Straßen oftmals seit Jahrzehnten auf Ihre Grundstücke und auch alle Medien zum Anschluss ihrer Häuser sind dort verlegt/enthalten. Daher gehen diese Menschen zu Recht davon aus, dass Ihre Straßen bereits erschlossen sind. Hinzu kommt noch, dass viele davon berichten, dass es sogar grundbuchliche Einträge über bereits gezahltes Pflastergeld gäbe.

Daher wollen wir wenn es unsere Kapazitäten ehrenamtlicher Arbeit für uns Bürger und für Schöneiche wieder erlauben mit einem Fachanwalt die bereits bekannten Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage auswerten und prüfen, ob ein Musterverfahren zur finalen und bundeseinheitlichen Klärung dieser Frage angestoßen werden kann. Allerdings gehen wir davon aus, dass ein solches Verfahren über einige Jahre durch alle Instanzen (Verwaltungsgericht Frankfurt/oder, Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg) bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen wird. Eine andere realistische Möglichkeit sehen wir jedoch nicht.

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Antwort B’90/Grüne

Verfasser: Stefan Brandes

Das ist eine interessante Frage. Wer wird denn benachteiligt? Die meisten Anwohner von schon befestigten Straßen haben bereits Gebühren bezahlt, zum Teil mehrfach – für den Straßenausbau, für einen Fußweg, für Straßenbeleuchtung. Die Freien Wähler möchten jetzt, dass diese Anwohner als Steuerzahler zusätzlich einen möglichst großen Anteil der Erschließungskosten der bisher unerschlossenen Straßen übernehmen. Bei 18 km Sandstraßen ist das ein gehöriger Batzen. Ist das denn gerecht?

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Bisher ist die Regelung, dass die Anlieger 90% für die Erschließung von Anliegerstraßen zahlen und die Gemeinde, also die Steuerzahler, 10%. Die Linke fordert das sogenannte Bernauer Modell anzuwenden, bei dem Sandstraßen nur mit einer Deckschicht versiegelt werden – ohne Unterschicht, ohne Frostschutz, ohne Entwässerung, ohne Fußwege etc. Dieses Modell kann in Erwägung gezogen werden. Es wird mit Sicherheit nicht überall funktionieren. In jedem Fall muss der Schaden an der Umwelt durch die zusätzlich versiegelte Fläche ausgeglichen werden.

Auf jeden Fall ist es sehr unfair, mit der Angst der Leute zu spielen und Gräben zwischen Einwohnern und Rathaus zu ziehen, wie das die Freien Wähler tun. Fakt ist, dass noch nie jemand in Schöneiche sein Grundstück wegen der Ausbaukosten verlassen musste. Es gibt die Möglichkeit der Stundung. Nachfragen haben ergeben, dass diese nur sehr selten genutzt wird. In den wenigen Fällen zahlen Anlieger dann Monatsraten von 60-100 €. Man kann sich auch darüber unterhalten, wie man Härten anders abfedern kann. Das alles geht am besten miteinander und nicht gegeneinander.

Wie schon bisher, werden wir Bündnisgrüne auch in Zukunft keinem Straßenausbau zustimmen, der nicht von einer Mehrheit der Anlieger getragen wird. Außerdem setzen wir uns dafür ein, die Wünsche der Anlieger beim Ausbau so weit wie möglich umzusetzen.

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Die Reihenfolge der Kandidaten ist durch die Ergebnisse der letzten Kreistagswahl vorgegeben und rotiert.

 


Mehr zu den Listen und Kandidaten finden Sie hier:

22 aus 90: Neun Listen für die Wahl der Gemeindevertretung zugelassen

Mittwochsfrage 1 – Schulstandorte

Mittwochsfrage zur Kommunalwahl 2 – Gestaltung des Haushalts der Gemeinde

Mittwochsfrage zur Kommunalwahl 3 – Klimawandel

Mittwochsfrage zur Kommunalwahl 4 – Schöneiche in 20 Jahren

Mittwochsfrage zur Kommunalwahl 5 – Bezahlbarer Wohnraum

 

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Redaktion Schöneiche Online

2 Gedanken zu „Mittwochsfrage zur Kommunalwahl 6 – Sandstraßen

  1. Lutz Kumlehn

    Lieber Martin, was soll der letzte Satz eigentlich Aussagen? Natürlich kann man eine Asphalt Decke auf jeden Untergrund bauen. Auch auf ne Wiese! Man muss sich dann nur im Klaren darüber sein, dass das nicht lange halten wird.
    Wollen wir nur die Sandstraßen staubfrei und ebenflächig machen oder nicht? Soll der Rettungswagen weiterhin durch tiefe Löcher fahren müssen, in der Regel in Situationen, wenn Sekunden über Leben und Tod entscheiden?
    Entweder bauen wir regelkonform in grundhaftem Ausbau oder wir bauen das s.g. Bernauer Modell als erweiterte Instandsetzung kostenfrei für die Anwohner und reparieren das bei Bedarf.
    Bauen wir ihnen grundhaftem Ausbau nur eine Asphaltdecke auf den vorhandenen Unterbau, wird es in jedem! Fall irgendwann und irgendwo Setzungen geben. Dann kommen eben wieder 4 cm Asphalt oben drauf oder die Setzung wird ordentlich ausgebessert.

  2. Martin Berlin

    Hier der Nachtrag der Schöneicher Liste zum o.g. Thema:

    Ein sehr intensiv diskutiertes Thema in Schöneiche ist der Straßen- und Gehwegebau.

    Die Schöneicher Liste ist für einen Straßen- und Gehwegebau der grundsätzlich nicht gegen den Willen der Anlieger erfolgen soll.

    Einzige Ausnahme: Wenn es sich um ortsbedeutsame Straßen oder Wege handelt, an denen wichtige Einrichtungen stehen oder die für den Verkehr wichtig sind. Dazu gehören auch Schulwege. Diese Straßen müssen in einem ordentlichen Zustand sein.

    Für alle anderen Straßen gilt: Unsere Zustimmung zum Ausbau gibt es nur dann, wenn eine mehrheitliche Zustimmung der Anlieger vorliegt. Wird eine Straße ausgebaut, dann soll dies in einer zweckmäßigen Form erfolgen, um die Kostenbelastungen gering zu halten. Wir freuen uns, dass durch die Landesregierung die bisherigen Straßenausbaubeiträge abgeschaft werden sollen. Bis dahin ist übergangsweise der Erlass von Kostenbescheiden durch die Gemeindeverwaltung einzufrieren.

    Was die Kostenbelastungen der Anlieger bei Straßenerschließungsmaßnahmen angeht, halten wir die bisherige gesetzliche Regelung, demnach 90 Prozent der Kosten durch Anlieger bezahlt werden muss für nicht mehr zeitgemäß und reformierungsbedürftig. Bis zu einer Gesetzesänderung ist unsere Kommune jedoch an das bestehendes Recht gebunden. Finanzschwächeren Anliegern sind bei der Bezahlung der Erschließungskosten, Möglichkeiten der Ratenzahlung oder Stundung einzuräumen. Als Gemeindevertreter werden wir die Anwendung dieser Instrumente nachprüfen.

    Zudem sind insbesondere auch kostengünstige alternative Straßenbaumodelle anzuwenden. Zum Beispiel das „Bernauer Modell“, bei dem es sich um eine sogenannte erweiterte Instandsetzung von Sandstraßen handelt. Hierbei wird die Sandstraße mit einer einfachen „Asphaltdecke“ überzogen, ohne den Unterbau oder die Entwässerung in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang muss man aber auch darauf hinweisen, dass das „Bernauer Modell“ technisch nicht für alle unbefestigten Straßen geeignet ist.

    Herzliche Grüße
    Martin Berlin
    http://www.schoeneicher-liste.de

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