Neue Form der Diskussion in Schöneiche?

(Kommentar/J. Hutfilz) Nach dem Auftritt des sich selbst Dorfbewohner nennenden Herrn W. Graetz
in der Sitzung der Gemeindevertretung am 8. Mai 2019 und der Lektüre einiger seiner schriftlichen Auslassungen frage ich mich, was für eine Person äußert sich öffentlich mit unhaltbaren Unterstellungen und Diffamierungen über den Bürgermeister Ralf Steinbrück und die Mitglieder der Gemeindevertretung Schöneiche sowie mit falschen Sachdarstellungen zum Thema “Sandstraßen“.

Da ich bis zum 26. Mai dieses Jahres Mitglied in der Gemeindevertretung Schöneiche war, hat mich Herr Graetz mit seinen Ausführungen persönlich diffamiert.

Ein Diplomingenieur, der so öffentlich Personen, verschiedene Planungen und Vorhaben der Gemeinde kritisiert und bewertet, handelt nach meiner Auffassung entweder wider besseres Wissen böswillig oder er ist einfach nur unwissend und unfähig (unwillig?) sich ausreichend zu informieren.
Natürlich können Diplomingenieure wie auch andere mir bekannte Personen mit akademischen Grad auf verschiedenen Sachgebieten unwissend sein.

Zu den verbalen Angriffen gegen Herrn Steinbrück und die Mitglieder der Gemeindevertretung genügt ein Blick in die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, wo in den Paragrafen 30 u.31 die Rechte und Pflichten der Gemeindevertretung und in den Paragrafen 53 u, 54 die Rechtsstellung und Zuständigkeit des hauptamtlichen Bürgermeisters geregelt sind, um festzustellen, dass die Anfeindungen in vollem Umfang haltlos sind.

Diese Erkenntnis hätte Herr G. auch mit einer Anwesenheit bei den Sitzungen der Gemeindevertretung über die Einwohnerfragestunden hinaus erreichen können, wenn über die Beschlussvorlagen beraten und entschieden wurde.

In Schöneiche geht es derzeitig entsprechend der von der Gemeindevertretung beschlossenen Straßenbau-Konzeption für die nächsten Jahre bei den Sandstraßen nicht um einen Ausbau, sondern um die erstmalige Herstellung derselben (Erschließungsmaßnahme) als fachlich erforderliche ordnungsgemäße Straße.

Diese Maßnahmen sind Teil der Erschließungspflicht der Gemeinde gemäß Bundes-Baugesetzbuch, welches auch die Kostenbeteiligung der Anlieger fordert.

Seine Forderung, die Sandstraßen einfach durch Aufbringung einer Asphaltschicht
(z.B. Bernauer Modell) zu befestigen und als erweiterte Instandsetzung aus dem Gemeindehaushalt zu Lasten aller Einwohner zu bezahlen, ist nicht nur aufgrund höherer Instandhaltungskosten in den Folgejahren fachlich unsinnig, sondern auch eine Ohrfeige und Ungerechtigkeit für alle Grundstückseigentümer, die ihre Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den vergangenen Jahren gezahlt haben.

Herr Graetz hat noch mit seinem Schreiben vom 23.01.2019 an den Bürgermeister den Einsatz von Asphalt kategorisch als nicht ökologisch abgelehnt und behauptet, dass es im Freistaat Bayern extra einen Finanzierungsfonds zur Beseitigung von Asphaltdecken gebe.

Nach einer diesbezüglichen Anfrage meinerseits bei der bayrischen Staatskanzlei erhielt ich die Antwort, dass in Bayern ein solcher Fonds nicht bekannt ist. Warum Herr G. haben Sie gelogen?

Herr Graetz, hören Sie auf mit Ihren Versuchen, durch unsachlichen Darstellung von Sachverhalten, Verleumdungen, Unterstellungen und unbewiesenen Behauptungen gegen den Bürgermeister, den Mitarbeitern der Verwaltung und den gewählten Gemeindevertretern, diese bei unseren Bürgern zu diskreditieren.
Es wird Ihnen nicht gelingen!

Eine sachliche Kritik zur Findung der besten Lösungen bei der weiteren Entwicklung der Gemeinde ist jederzeit erwünscht!

Joachim Hutfilz

Schöneiche, 03.06.2019


A.d.R.: Joachim Hutfilz war bis zur vergangenen Wahl Gemeindevertreter der SPD

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Redaktion Schöneiche Online