Schöneiche führt „Bernauer Modell“ zur Sandstraßenherstellung ein

(PM/DIE LINKE) In ihrer Sitzung am 30. September 2019 fasste die Schöneicher Gemeindevertretung einen wegweisenden Beschluss. Gemeinsam setzten die Fraktionen DIE LINKE, BBS/FDP/SCHÖN und UBS ein neues Verfahren zur Herstellung unbefestigter Sandstraßen durch.

Die Vorgeschichte

Gegen die Stimmen der LINKEN und der Fraktion NF/GRÜNE/FFW beschloss eine Mehrheit der Gemeindevertretung am 17.02.2016 einen Antrag der damaligen Fraktionen CDU/BBS/FDP und SPD für ein „Straßenbauprogramm für unbefestigte Straßen“ (Beschluss Nr. 6./2016/207). Das Ziel: Bis 2025 sollten 90 Prozent der sogenannten Sandstraßen hergestellt werden. Am 07.06.2017 folgte der Beschluss einer „Maßnahmenkonzeption für die Herstellung unbefestigter Anlieger-/Erschließungsstraßen“ (Beschluss Nr. 6./2017/357). Dies war der Beginn bis heute andauernder, kontroverser Diskussionen und Anliegerproteste, die ihren vorläufigen Höhepunkt während des Kommunalwahlkampfes im Frühjahr 2019 erreichten.

Das Problem

Denn die angestrebte Herstellung der Sandstraßen sollten – auch gegen die Willen der Mehrheit der Anlieger*innen – als Erschließungsmaßnahmen gemäß §§ 123 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Kosten werden (laut Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde) in diesem Fall zu 90 Prozent über Anliegerbeiträge finanziert. Und dass obwohl das BauGB bei der Erschließung auf Situationen abzielt, in denen auf der grünen Wiese neue Baugebiete ausgewiesen werden und die Grundstückseigentümer*innen von erheblichen Wertsteigerungen durch die Umwandlung ihrer Flächen von Acker- in Bauland profitieren. Das ist bei Bestandsstraßen offensichtlich nicht der Fall, zumal hier alle Anschlüsse an (Ab-) Wasser, Strom, Straßenbeleuchtung usw. vorhanden sind. Anträge der LINKEN, die Anliegerbeiträge zu senken und die Anliegerbeteiligung beim Straßenbau zu verbessern, wurden in der Gemeindevertretung 2017 und 2018 abgelehnt.

Die Lösung

Am 23.01.2019 führte DIE LINKE einen Informations- und Diskussionsabend in der Kulturgießerei durch. Der linke Bürgermeister von Bernau bei Berlin, André Stahl, stellte dort das von seiner Stadt entwickelte Modell der sogenannten erweiterten Instandsetzung von Sandstraßen als alternative Option zur normgerechten Erschließung vor. Dafür müssen keine Anliegerbeiträge erhoben werden, nur die Grundstückzufahrten sind von den Anlieger*innen selbst zu bezahlen. Am 21.03.2019 beschloss die Gemeindevertretung einen Antrag der Linksfraktion und beauftragte den Bürgermeister, einen Vorschlag zur Einführung des „Bernauer Modells“ in Schöneiche vorzulegen.

Das Ergebnis

Im September 2019 stand nun die Entscheidung über das künftige Verfahren beim Sandstraßenausbau auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung. Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) schlug vor, das „Bernauer Modell“ abzulehnen und mit der systematischen Erschließung der Sandstraßen auf Kosten der Anlieger*innen fortzufahren. Erfolgreich war in der Sitzung am 30.09.2019 jedoch ein Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BBS/FDP/SCHÖN und UBS (Abstimmungsergebnis siehe Tabelle).

Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Beate Simmerl (LINKE)

Eva Pankow (LINKE)

Fritz Viertel (LINKE)

Dr. Artur Pech (LINKE)

Martin Berlin (SCHÖN)

Dirk Meier (SCHÖN)

Jenny Brecht (UBS)

Dr. Philip Zeschmann (UBS)

Margit Meyer (BBS)

Klaus Raddatz (BBS)

Peter Meyer (BBS)

Peter Pohle (FDP)

Karin Müller (SPD)

Mathias Papendieck (SPD)

Ralf Steinbrück (Bürgermeister, SPD)

Anke Winkmann (CDU)

Karin Griesche (CDU)

Ingo Röll (CDU)

Stefan Brandes (GRÜNE)

Birgit Schürmann (GRÜNE)

Knut Neubert (GRÜNE)

Johannes Kirchner (NF)

12 Stimmen 10 Stimmen

Gegen den heftigen Widerstand von SPD, CDU und GRÜNEN setzten sie die Einführung der erweiterten Instandsetzung in Schöneiche durch. Aus der Vorlage des Bürgermeisters wurden die positiven Punkte übernommen. Beschlossen wurde konkret:

  • Alle Sandstraßen werden auf ihre Eignung zur (beitragsfreien) erweiterten Instandsetzung geprüft und die Anlieger*innen erneut befragt. Anschließend entscheidet die Gemeindevertretung, ob die Straße als Instandsetzungs- oder Erschließungsmaßnahme hergestellt oder auf eine Baumaßnahme gänzlich verzichtet wird.
  • Bei (beitragspflichtigen) Erschließungsmaßnahmen nach BauGB sind der Ausbaustandard und damit zugleich die Kosten für die Anlieger*innen so gering wie möglich zu halten.
  • Bei Stundungen und Ratenzahlungen von Anliegerbeiträgen für Erschließungsmaßnahmen hat die Gemeindeverwaltung alle Ermessensspielräume zu Gunsten der Betroffenen auszuschöpfen.
  • Pflastergeldzahlungen aus der Zeit vor 1945 können zukünftig auf die Beitragszahlung bei Erschließungsmaßnahmen angerechnet werden.
  • Der Anliegeranteil an den Kosten für Erschließungsmaßnahmen in Bestandsstraßen wird von 90 auf 80 Prozent gesenkt.

Der Wortlaut des Beschlusses kann hier aufgerufen werden. Im Dezember will die Gemeindevertretung entsprechende Verfahrensregelungen beschließen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.linke-schoeneiche.de.

Von Die Linke

Die Linke hat in Schöneiche rund 60 Mitglieder sowie parteilose Unterstützerinnen und Unterstützer. In der Gemeindevertretung sind wir derzeit mit 11,9 Prozent der Stimmen und einer Fraktion aus drei Mitgliedern vertreten.