(Artikel/P. Pohle) Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2019 steht die BV 012/2019/1, Bebauungsplan 25/19, „Weiterführende Schule Wittstockstraße/Woltersdorfer Straße“, Aufstellungsbeschluss auf der Tagesordung.
Dieser beinhaltet folgende Beschlusstext:
Für das Gebiet der Gemarkung Schöneiche, Flur 7, Flurstücke 472 teilweise, 668-680, 681 teilweise, 808 teilweise, 2238 teilweise, 2248 teilweise und 2429, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Wittstockstraße im Westen, der verlängerten Ulmer Straße im Norden, der Woltersdorfer Straße im Nordosten, der gedachten Verlängerung der Leipziger Straße im Osten und reicht im Süden bis an die Bebauungskante und deren gedachte Verlängerung heran. Überwiegend handelt es sich um Landwirtschaftsflächen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,45 ha. Maßgeblich ist die Abgrenzung des Plangebietes im Übersichtsplan.
Planungsziel ist die Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche für eine weiterführende Schule einschließlich Sporthalle und Außensportanlagen sowie ggf. für eine Kindertagesstätte.
Der Gemeindevertreter Peter A. Pohle (FDP) sieht die sofortige Beschlussfassung wegen fehlender Grundlagen problematisch und wird dazu einen Änderungsantrag mit folgender Begründung einbringen.
Ein Bebauungsplan ermöglicht mit seinen rechtsverbindlichen Festsetzungen nicht immer nur gewünschte oder unstrittige Grundstücksnutzungen, sondern auch Planungen, welche die Interessen einzelner Betroffener nicht berücksichtigen bzw. aus planerischen Gründen sogar bewusst zurücksetzen und somit in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht eingreifen. Der Gesetzgeber hat deshalb im Baugesetzbuch (BauGB) klare Regelungen und Vorgaben erlassen, wie ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist. Dabei ist die Einbringung von Meinungen und Anregungen durch die Bürger und Bürgerinnen nicht nur im Gesetz vorgesehen, sondern ausdrücklich erwünscht.
Vor dem Aufstellungsbeschluss sind in den Fachbereichen der Verwaltung erste konzeptionelle Überlegungen zu den Planungszielen und zum Planungsinhalt und sowie den Anforderungsprofil zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beratung und Erörterung vorzulegen. Ziel des Änderungsantrages ist es, diese ersten konzeptionellen Überlegungen mit den Anwohnern und in den Fachausschüssen der Gemeindevertretung zu beraten. Erst nach diesen Beratungen und Zustimmung zu den Planungszielen und zum Planungsinhalt sowie den Anforderungsprofil durch die Gemeindevertretung kann das eigentliche förmliche Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss beginnen.
Die Beteiligung der Anwohner ergibt sich aus der Einwohnerbeteiligungssatzung. Diese wurde bisher berücksichtigt. In der ersten Einwohnerversammlung für alle Schöneicher ging es um eine weiterführende Schule in Schöneiche. In der zweiten Einwohnerversammlung ging es um den Schulstandort. In dieser Einwohnerversammlung sprach sich eine deutliche Mehrheit gegen den von der Gemeindevertretung präferiert Standort aus. Dem im Widerspruch stehen die Ergebnisse der Standortumfrage. Hier haben sich knapp 47% für den präferiert Standort ausgesprochen. Die dritte Einwohnerversammlung ist mit dem unmittelbaren betroffenen Anwohner durchzuführen.
Da in der zweiten Einwohnerversammlung die anwesende Mehrheit sich gegen den Standort Woltersdorfer Str. ausgesprochen hat und die Mehrheit von über 52 % in den Umfragen diesen Standort nicht präferierte, ergibt sich dringend, in den konzeptionellen Überlegungen den zweitplatzierten Standort Weidensee mit den Planungszielen und Planungsinhalten zu betrachten.
Der Änderungsantrag lautet also wie folgt:
Der Bürgermeister wird in Vorbereitung eines Aufstellungsbeschluss zur weiterführenden Schule in Schöneiche beauftragt, mit den Fachbereichen der Verwaltung erste konzeptionelle Überlegungen zu den Planungszielen, zum Planungsinhalt und dem Anforderungsprofil hinsichtlich der erforderlichen Baukörpergröße, dem Stellplatzbedarf, Art und Lage der Zuwegung, Anzahl der Schüler/innen, Grundsätze der Außengestaltung zu erarbeiten.
Die erarbeiteten ersten konzeptionellen Überlegungen zu den Planungszielen, zum Planungsinhalt und dem Anforderungsprofil sind entsprechend der Einwohnerbeteiligungssatzung mit den unmittelbaren Anwohnern in einer Einwohnerversammlung zu beraten.
Die ersten konzeptionellen Überlegungen zu den Planungszielen und zum Planungsinhalt, sowie dem Anforderungsprofil des Aufstellungsbeschluss sind, auf den von der Gemeindevertretung präferierten und auf den Standort Weidensee unter Beachtung von Vor- und Nachteilen umzulegen.
Die Ergebnisse sind den Fachausschüssen der Gemeindevertretung bis zur zweiten Beratungsrunde 2020 zur Beratung und Erörterung vorzulegen.
Es ist anzustreben den Aufstellungsbeschluss zur weiterführenden Schule in der zweiten planmäßigen Sitzung der Gemeindevertretung 2020 zur Beschlussfassung zu bringen.